Sozialleistungen

Von: , Frage gestellt am So, 10. Dez 2006

sind Leistungen die die AOK für freiwillig Pflichtversicherte leistet Sozialleistungen (Krankentagegeldzahlungen)? Die AOK scheint es jedenfalls so zu sehen.

Lutz

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
    Re: Sozialleistungen

    Hallo,
    die gesetzliche Grundlage für die Zahlung bildet das Sozialgesetzbuch
    mit all seinen Unterbüchern. Die AOK zahlt kein Krankentagegeld ( diese Leistung zahlt nur die PKV) sondern Krankengeld - insofern handelt es sich hier um Sozialleistungen.
    Gruss
    Czauderna

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