Sozialleistungen
Von: , Frage gestellt am So, 10. Dez 2006
sind Leistungen die die AOK für freiwillig Pflichtversicherte leistet Sozialleistungen (Krankentagegeldzahlungen)? Die AOK scheint es jedenfalls so zu sehen.
Lutz
sind Leistungen die die AOK für freiwillig Pflichtversicherte leistet Sozialleistungen (Krankentagegeldzahlungen)? Die AOK scheint es jedenfalls so zu sehen.
Lutz
Hallo,
die gesetzliche Grundlage für die Zahlung bildet das Sozialgesetzbuch
mit all seinen Unterbüchern. Die AOK zahlt kein Krankentagegeld ( diese Leistung zahlt nur die PKV) sondern Krankengeld - insofern handelt es sich hier um Sozialleistungen.
Gruss
Czauderna