Löschung von Offenbarungseid in der Schufa

Von: , Frage gestellt am Fr, 6. Okt 2000

Hallo Experten,

wer kann mir sagen was ich unternehmen muss, um einen bei der Schufa eingetragenen Offenbarungseid wieder ausgetragen zu bekommen, nachdem die Forderung komplett getilgt worden ist.

Danke
Norbert

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 8 Minuten 2 hilfreich
    Re: Löschung von Offenbarungseid in der Schufa

    Hi Norbert,
    wenn die zur EV geführte Forderung erledigt ist, wird das zuständige Amtsgericht den Eintrag der EV im Schuldnerverzeichnis von Amts wegen löschen.
    Die SCHUFA erhält automatisch hierüber Bescheid und löscht ihrerseits das gespeicherte Negativmerkmal. Du brauchst also nichts zu unternehmen.
    Ich würde aber raten, dir eine Auskunft von der SCHUFA über die gespeicherten Einträge schriftlich geben zu lassen. Sollte die EV noch nicht gelöscht sein, besorge dir von der Schuldnerkartei des Amtsgerichts eine Bescheinigung. Mit dieser kannst du dann der SCHUFA nachweisen, dass eine EV nicht mehr eingetragen ist. Die SCHUFA muß dann den noch bestehenden Eintrag löschen, und zwar komplett, so dass nicht mehr nachweisbar ist, dass jemals eine EV existiert hat.
    Gruß,
    Francesco

    • Antwort von nach 10 Stunden 1 hilfreich
      Re^2: Löschung von Offenbarungseid in der Schufa

      Sorry, Francesco, aber das möchte ich anzweifeln. Die Schufa meldet schließlich nicht bestehende offene Forderungen, sondern die Tatsache, dass es überhaupt zur Abgabe der EV gekommen ist! Ob die Forderung noch 100 oder 10000 DM beträgt, ist dabei zweitrangig. Die Kreditinstitute machen sich (zu recht?) ihren Reim darauf, dass der Schuldner es soweit hat kommen lassen. Es bedarf schon einer verdammt guten Argumentation, trotz EV noch als kreditwürdig zu erscheinen.
      Die Schufa-Eintragung wird m.E. nach 3 Jahren gelöscht; hier bin ich mir allerdings nicht 100%ig sicher.
      Freundliche Grüße den Rhein hinauf
      wolle

  2. Antwort von nach 21 Stunden hilfreich
    Re: Löschung von Offenbarungseid in der Schufa

    Sieh mal unter www.schufa.de nach, da gibts detaillierte Infos. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  3. Antwort von nach einem Tag 2 hilfreich
    Zusatzinfos

    Hi Norbert,

    der Vollständigkeit halber sei gesagt, daß...

    eine Selbstauskunft bei der Schufa ("Mal sehen, ob die das wirklich gelöscht haben") zum einen zwar tatsächlich Sinn macht, da bekannt ist, daß dort öfter Mal die Daten nicht aktualisiert werden, daß zum anderen aber das Einholen dieser Selbsauskünfte auch eingetragen wird und für Personen oder Institutionen, die eine Auskunft über Dich einholen, einsehbar ist (mit Datum). Du selber hast im Übrigen nur für die letzten zwei Wochen die Möglichkeit nachzufragen, ob und wer eine Auskunft über Dich eingeholt hat (etwa um sicher zu gehen, daß nich ohne Deine Einwilligung Auskunft eingeholt wurde), Banken aber können dies für die letzten 12 Monate tun!!!

    die Schufa gar nicht die Einzige Kartei ist, in der ein e. V.-ler eingetragen ist. Die Amtsgerichte geben Listen der e. V.-ler an die IHKs weiter, die wiederum informieren weite Bereiche des Handels (Versandhäuser, Handwerker etc.). Auch können an die IHK angeschlossene Mitglieder in diese Liste auf Anfrage Einsicht erhalten. Das Resultat dieser Maßnahmen ist das eigentliche Druckmittel der Gläubiger.

    Grüße vom
    R o b.

    • Antwort von nach 3 Tagen hilfreich
      Re: Zusatzinfos

      Hi Rossy, ist (mit Datum). Du selber hast im Übrigen nur für die letzten
      zwei Wochen die Möglichkeit nachzufragen, ob und wer eine
      Auskunft über Dich eingeholt hat (etwa um sicher zu gehen, daß
      nich ohne Deine Einwilligung Auskunft eingeholt wurde),
      Banken aber können dies für die letzten 12 Monate tun!!!
      Das ist definitiv falsch! Banken erfahren nur, ob in den letzten 5 Tagen eine Auskunft eingeholt wurde - und schon gar nicht von wem!

      Ich selbst erfahre die letzten zwölf Monate.

      Das sind Erfahrunge aus erster Hand.

      Gruß Zauberm@us

  4. Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
    Re: Löschung von Offenbarungseid in der Schufa

    Hallo Norbert,

    nach Tilgung der Schuld, wird auf Antrag des Gläubigers ins Schuldnerverzeichnis eingetragen, daß die Forderung nicht mehr besteht. Du mußt dann zum Amtsgericht gehen, (wenn Du willst daß die Eintragung vor der Frist von 3 Jahren gelöscht wird) und veranlassen, daß die Löschung im Schuldnerverzeichnis gemacht wird. Du bekommst dann vom Amtsgericht ein Schreiben, daß die Eintragung gelöscht worden ist. Dieses Schreiben schickst Du dann wiederum an die zuständige Schufa mit der Bitte um Löschung der Eintragung. Meiner Erfahrung nach, geschieht das auch recht schnell, ohne das Du noch einmal bescheid von der Schufa bekommst.

    Gruß

    Annette [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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