Hi Norbert,
der Vollständigkeit halber sei gesagt, daß...
eine Selbstauskunft bei der Schufa ("Mal sehen, ob die das wirklich gelöscht haben") zum einen zwar tatsächlich Sinn macht, da bekannt ist, daß dort öfter Mal die Daten nicht aktualisiert werden, daß zum anderen aber das Einholen dieser Selbsauskünfte auch eingetragen wird und für Personen oder Institutionen, die eine Auskunft über Dich einholen, einsehbar ist (mit Datum). Du selber hast im Übrigen nur für die letzten zwei Wochen die Möglichkeit nachzufragen, ob und wer eine Auskunft über Dich eingeholt hat (etwa um sicher zu gehen, daß nich ohne Deine Einwilligung Auskunft eingeholt wurde), Banken aber können dies für die letzten 12 Monate tun!!!
die Schufa gar nicht die Einzige Kartei ist, in der ein e. V.-ler eingetragen ist. Die Amtsgerichte geben Listen der e. V.-ler an die IHKs weiter, die wiederum informieren weite Bereiche des Handels (Versandhäuser, Handwerker etc.). Auch können an die IHK angeschlossene Mitglieder in diese Liste auf Anfrage Einsicht erhalten. Das Resultat dieser Maßnahmen ist das eigentliche Druckmittel der Gläubiger.
Grüße vom
R o b.