Hallo,
dieser schöne Begriff „Gefahr im Verzug“ soll ja die Polizei offenbar „ermächtigen“, munter Wohnungen betreten zu dürfen.
Offenbar ist es aber auch für jeden „Geisteskranken“ möglich, die Polizei zu rufen, andere als „suizidgefährdet“ zu titulieren, um sie so - mittels Polizei - zu „nötigen“, mit ihm zu reden.
Wie verhält es sich dann rechtlich, wenn die Polizei via Sprechanlage z.B. dem Wohnungsinhaber „mitteilen“ würde, sie würden die „Türe eintreten“, wenn er nicht aufmache (kein Durchsuchungsbefehl), weil er ihnen als „suizidgefährdet“ per Anruf geschildert worden wäre -
und der Wohnungsinhaber über Sprechanlage wissen lasse, dass er quietschfidel sei und dass er niemandem die Wohnungstür öffnen müsse und er keine Suizidgedanken hätte, sondern lediglich z.b. keinen Bock gehabt hätte, mit dem „Anrufer“ zu reden oder ihm die Tür zu öffnen?
Sicherlich eine Zwickmühle für die Polizei, weil sie ja nicht wissen können, wann sich wer wirklich umbringen wolle.
Aber die Leute einschüchtern mit „die Tür eintreten“?
Was ist eure Meinung?