Hallo,
Die Frage war, ob der Strom gesperrt wwerden darf, wenn man
Schulden beim Anbieter hat.
und daran hatte ich eine Frage angeschlossen, falls dir das
aufgefallen ist.
Es ist mir durchaus aufgefallen, dass Du das so genannt hast.
Nur leider ist es nur dem äußeren nach eine Anschlußfrage.
nein, es ist auch im Kern eine, denn die (rechtlich fundierte) Antwort würde mich wirklich interessieren.
In
Wirklichkeit hast Du nur die Ausgangsfrage durch Hinzufügen
weiterer Tränenflüssigkeit aufgebauscht, ohne dass sich da
irgendetwas inhaltlich geändert hätte.
Ganz ohne (auch vorher schon nicht vorhandene) Tränenflüssigkeit:
Wieviel ist die Würde eines Menschen wert?
Ich stelle mich überhaupt nicht hin und heule „die armen kleinen Kinderchen! Böse, BÖÖÖÖSE Welt!“, ich mag Kinder nicht mal besonders.
Aber ich würde mich in meiner Würde verletzt sehen müsste ich mich im Winter mit kaltem Wasser waschen, könnte nicht heizen, kein Licht machen usw. Dabei wäre das noch mein eigenes Problem, es müsste niemand außer mir selbst drunter leiden. Ein Kind hat aber kaum eine Handhabe Stromschuden zu bezahlen.
Desweiteren kann ich mir vorstellen, dass das Jugendamt es nicht lange billigt, dass zB ein Kleinkind so lebt, also gäbe es vielleicht die Gefahr, dass der Mutter die Kinder weggenommen werden.
Dabei bezog ich mich auf die zitierten Vertragsbedingungen („Dies gilt
nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur
Schwere der Zuwiderhandlung stehen“) und wollte wissen, ob die Situation 3 ggf kleine Kinder in Dunkelheit und Kälte nicht genau unter diesen Punkt fällt. Wenn nicht würde mich interessieren, was für eine Situation vorliegen muss, damit die Folgen einer Stromsperrung unverhältnismäßig sind. Gilt das nur für zB Leute, die auf Geräte zur Lebenserhaltung o.ä. angewiesen sind? Oder nicht mal für die?
Wenn du das nicht beantworten kannst oder willst spar dir doch
einfach deine Kommentare.
Das Kompliment kann ich nur zurückgeben.
Ich habe eine Anschlussfrage gestellt.
Hast Du nicht.
Doch, und zwar ob es nicht unverhältnismäßig ist 3 Kinder (oder 2 oder 1) im Dunkeln leben zu lassen wegen 100 € Stromschulden.
Desweiteren fragte ich, ob eine Stromsperrung bei regelmäßiger Ratenzahlung immernoch angebracht ist, oer ob das nicht unter diese Aussage fällt: „der Kunde darlegt, dass
hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen
nachkommt“.
Du hast nur versucht, eine rechtliche Frage zu
einer moralischen Frage zu machen. Dafür gibt es das
Plauderbrett. Stell Deine 'Anschluss-'frage dort.
Unqualifizierter können die Antworten dort auf jeden Fall nicht sein.
Grüße,
Sue