Stromsperrung! Hilfe!

Eine Mieterin hat Restschulden für Strom die sich auf eine Wohnung beziehen in der sie nicht mehr wohnt.

Nun bekommt sie ein Schreiben in der ihr die Sperrung des Stromes für die neue Wohnung angedroht wird,obwohl sie für diese keine Rechnung offen hat.

Ist dies rechtmässig zulässig,zumal sie Alleinerziehende Mutter von 3 Kindern ist?

Hallo,

Ist dies rechtmässig zulässig

Warum nicht? Müßte eventuell im Vertrag bzw den AGBs des Stromversorgers stehen.

zumal sie Alleinerziehende Mutter von 3 Kindern ist?

Was hat das mit dem Stromversorger zu tun? Auch wenn sie 20 Kinder hätte, würde sie das nicht von ihrer Zahlungspflicht entbinden.

Was die Dame dringendst machen sollte:
Beim Versorger anrufen (und zwar SOFORT!!!) und um Ratenzahlung bitten.

Gruß
Sticky

Hallo,

Eine Mieterin hat Restschulden für Strom die sich auf eine
Wohnung beziehen in der sie nicht mehr wohnt.
Nun bekommt sie ein Schreiben in der ihr die Sperrung des
Stromes für die neue Wohnung angedroht wird,obwohl sie für
diese keine Rechnung offen hat.

Ist neuerdings die Stromrechnung von der Wohnung zu bezahlen? Oder muss man alte Schulden nicht mehr zahlen, wenn man umzieht?

Ist dies rechtmässig zulässig,zumal sie Alleinerziehende
Mutter von 3 Kindern ist?

Ist es rechtmäßig zulässig, die Stromrechnung nicht zu bezahlen, wenn man 3 Kinder hat?

Wie wäre es also mit Bezahlung der Restschulden?

Gruß
loderunner

Davon abgesehen das die Ratenzahlung bereits läuft,geht es hier um die allgemeine Frage ob es rechtlich zulässig ist,den Strom für die neue Wohnung zu sperren obwohl für diese keine Schulden offen sind

Hallo,

Davon abgesehen das die Ratenzahlung bereits läuft,geht es
hier um die allgemeine Frage ob es rechtlich zulässig ist,den
Strom für die neue Wohnung zu sperren obwohl für diese keine
Schulden offen sind

Schulden sind nicht auf die Wohnung bezogen, sondern auf den Schuldner. Wenn jemand Schulden bei Dir hat, gibst Du ihm dann neuen Kredit, weil er umgezogen ist?
Selbstverständlich ziehen die Schulden mit um.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo!

Nochmal: Seit wann verfallen Schulden, wenn man umzieht?

Der Versorger hat ja wohl die Befürchtung, dass es zukünftig wieder zu Unregelmäßigkeiten bei der Bezahlung kommt (aus welchem Grund auch immer). Liefen die Ratenzahlungen denn bis jetzt regelmäßig?

Ist der Versorger die/der swb?

Auszug aus den Vertragsbedingungen: http://www.swb-gruppe.de/download/GVV_Elektrizitaet_…

§ 19 Unterbrechung der Versorgung

2 Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung
einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Grundversorger
berechtigt, die Grundversorgung vier Wochen nach Androhung
unterbrechen zu lassen und den zuständigen Netzbetreiber
nach § 24 Abs. 3 der Niederspannungsanschlussverordnung mit
der Unterbrechung der Grundversorgung zu beauftragen. Dies gilt
nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur
Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass
hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen
nachkommt. Der Grundversorger kann mit der Mahnung zugleich
die Unterbrechung der Grundversorgung androhen, sofern dies
nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht.
Wegen Zahlungsverzuges darf der Grundversorger eine Unterbrechung
unter den in den Sätzen 1 bis 3 genannten Voraussetzungen
nur durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger
Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100 Euro
in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des Betrages nach Satz 4
bleiben diejenigen nicht titulierten Forderungen außer Betracht, die
der Kunde form- und fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet
hat. Ferner bleiben diejenigen Rückstände außer Betracht,
die wegen einer Vereinbarung zwischen Versorger und Kunde noch
nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig
entschiedenen Preiserhöhung des Grundversorgers resultieren.
3 Der Beginn der Unterbrechung der Grundversorgung ist dem Kunden
drei Werktage im Voraus anzukündigen.
4 Der Grundversorger hat die Grundversorgung unverzüglich wiederherstellen
zu lassen, sobald die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen
sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und
Wiederherstellung der Belieferung ersetzt hat…

Die Regelung dürfte bei anderen Versorgern nahezu identisch sein.

Sofort den Kontakt zum Versorger aufnehmen und versuchen, die Situation zu klären!

Gruß
adaaka

Hi,

Davon abgesehen das die Ratenzahlung bereits läuft,geht es
hier um die allgemeine Frage ob es rechtlich zulässig ist,den
Strom für die neue Wohnung zu sperren obwohl für diese keine
Schulden offen sind

Du hast einen Vertrag mit dem Stromversorger. Die Wohnung hat damit nichts zu tun.

Aber zu deiner Frage:
Es kommt darauf an, denn: http://www.stromtip.de/rubrik/14782/0/Stromsperre±+…

Es gibt IMHO kein verbrieftes Recht auf Nichtzahlen und dennoch Strom beziehen. Aber in bestimmten Fällen kann man sich gegen eine Stromsperre wehren.
Auszug:
Dies gilt nicht, wenn der Kunde darlegt, dass die Folgen der Einstellung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen, und hinreichende Aussicht besteht, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nachkommt.

mfg Ulrich (IANAL)

Haben sie nicht die gleiche Frage schon in einem anderen Forum gestellt und genauso beantwortet bekommen? (kann mich ja verlesen haben :wink:)

Was sollten die offenen Forderungen mit einem Umzug zutun haben, sie belaufen sich doch gegen die Schuldnerin und nicht gegen die Wohnung. Und warum sollte es eine Rolle spielen, daß sie 3 Kinder hat, sie hat doch genauso eine Zahlungsverpflichtung wie Personen ohne Kinder.

Gruss Tanja

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

nein so ohne weiteres nicht…
Da es in Deutschland nicht wirklich einen „Freien“ Strom bzw. Gasmarkt gibt (schließlich sind die größten deutschen Energieversorger hat an fast ALLEN Städtischen Versorgunsgunternehmen beteiligt)…
ist es sehr wohl zumutbar,das der „Versorger“ (Oder im Fachjargon das
„EVU“ ) hier weiter versorgt bzw. über einen „Münzautomaten“ den
Energiebezug sicherstellt…

Hallo,
Du verwechselst da ein wenig, oder? Wenn jemand seine Stromrechnung nicht bezahlt, kann ihm natürlich der Strom gesperrt werden. Es gibt da kein Recht auf kostenlose Grundversorgung mit Strom oder Anbringung eines Münzautomaten.
Was nicht zulässig ist, ist eine Stromsperre, wenn jemand gestiegenen Stromkosten widerspricht und die Rechnung unter Angabe des Grundes nur teilweise (nämlich unter Berücksichtigung der bisherigen Preise) bezahlt.
Gruß
loderunner

Hallo,

ich möchte eine Frage anschließen:

http://www.swb-gruppe.de/download/GVV_Elektrizitaet_…

§ 19 Unterbrechung der Versorgung

2 Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der
Nichterfüllung
einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der
Grundversorger
berechtigt, die Grundversorgung (…)
unterbrechen zu lassen (…). Dies
gilt
nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur
Schwere der Zuwiderhandlung stehen

Die Folgen der Stomsperrung wären Kinder, die in Dunkelheit leben müssen (zu dieser Jahreszeit, hier ist es zB an min. 8 von den letzten 14 Tagen nicht mal richtig hell geworden), deswegen vielleicht keine Hausaufgaben etc. erledigen können.
Ich hab keine Ahnung wie Heizungen funktionieren, ggf. braucht es dazu ja auch Strom, dann wohnen die Kinder im Winter in einer unbeheizten Wohnung. In der sie nicht mal etwas warmes zu Essen bekommen, denn der Herd funktioniert ja ggf. auch mit Strom. Dazu kommt ggf. nur noch kaltes Wasser. Also müssen die Kinder sich auch mit kaltem Wasser waschen - oder stinken. Die Wäsche kann nicht mehr richtig gewaschen werden, das Geschirr wird mit kaltem Wasser auch nicht wirklich sauber.

Je jünger die Kinder sind desto schlimmer finde ich die Vorstellung, dass Kinder so leben. Wären also diese Folgen nicht unverhältnismäßig für Stromschulden?
Bei Pfändungen wird dem Schudner sogar ein Fernseher gelassen, aber Dunkelheit und kaltes Wasser (was imho gerade im Winter zwangsläufig zu mangelnder Hygiene führt) ist nicht so schlimm?

oder der Kunde darlegt,
dass
hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen
nachkommt.

Zeigt nicht eine (regelmäßige) Ratenzahlung, dass der Kunde gewillt ist seinen Verpflichtungen nachzukommen?

unter den in den Sätzen 1 bis 3 genannten Voraussetzungen
nur durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger
Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100
Euro
in Verzug ist.

100 € sind imho doch ein sehr geringer Betrag im Vergleich zum Wohlergehen von Kindern.

Grüße,
Sue

Hallo mein Lieber AXEL…:smile:

NEIN DU verwechselt das etwas entscheidendes…

In unserer „modernen“ Zeit ist es unmöglich,einen Haushalt OHNE
elektrischen Strom zu betreiben…
Kochen…Wäsche waschen ist OHNE Elektrizität unmöglich…
Gerade bei Familien…
DAHER ist eine „STROMSPERRUNG“ auch VERFASSUNGSWIDRIG…
(Dazu gibt es übrigens etliche Urteile…)
Da aber der Gesetzgeber nicht verkennt,das auch „MONOPOL-UNTERNEHMEN“
letztendlich Privat-Unternehmen sind,wird in diesen Urteilen auch davon ausgegangen,das es so einem „Privat-Unternehmen“ nicht „Unbegrenzt“ zuzumuten ist, „Säumige Kundschaft“ zu haben…GENAU aus diesem Grunde gibt es die OPTION " Münzautomaten"…
Hierbei wird der vorhandene Stromzähler gegen ein Exemplar mit
„Münzeinwurf“ ausgetauscht…(bzw. die modernere Variante nimmt auch
„Geldkarten“…).
Somit wird sowohl den Belangen der EVU (Stromlieferer) als auch dem der Bürger Rechnung getragen…nach entsprechendem Münzweinwurf wird eine entsprechende Menge an Strom „Freigegeben“…

i Frank,

DAHER ist eine „STROMSPERRUNG“ auch VERFASSUNGSWIDRIG…
(Dazu gibt es übrigens etliche Urteile…)

Dann sollte es kein Problem darstellen, diese mal hier zu nennen. Ich konnte leider keine finden.

auf die Schnelle nur das: http://www.jurion.de/login/login.jsp?goToUrl=…/urte…

mfg Ulrich

Hallo,

In unserer „modernen“ Zeit ist es unmöglich,einen Haushalt
OHNE elektrischen Strom zu betreiben…

Unsinn.

Kochen…Wäsche waschen ist OHNE Elektrizität unmöglich…

Unsinn.
Wir haben beispielsweise einen Kaminofen. Ging ganz gut damit, als letztes Jahr der Strom ausfiel. Es soll auch Kohleöfen geben (stand auch bei uns noch in der Küche, als wir eingezogen sind).
Und die Eltern meines Tennispartners haben nicht mal eine Waschmaschine - noch nie eine besessen. Nutzung von Waschsalons ist ebenfalls möglich.
Radios gibt es mit Batteriebetrieb. Sogar Fernseher.

DAHER ist eine „STROMSPERRUNG“ auch VERFASSUNGSWIDRIG…
(Dazu gibt es übrigens etliche Urteile…)

Dann such doch mal schnell das Urteil raus. Hier findest Du alle:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidunge…

Da aber der Gesetzgeber nicht verkennt,das auch

GENAU aus diesem Grunde gibt es die OPTION "
Münzautomaten"…

Hast Du so einen?

Vielleicht solltest Du doch mal ein paar der Urteile hier verlinken. Irgendwie kann ich Dir nämlich leider so ganz ohne Nachweis nicht glauben. Zumal alle mir bekannten Verträge der Stromversorger anderes aussagen. Auch gab es mal im TV einen Bericht über die Arbeit eines Gerichtsvollziehers in Berlin. Der hat mindestens fünf Leuten den Strom gesperrt. Bei dreien wurde der Zähler nicht nur versiegelt, sondern komplett demontiert. Ohne Ersatz durch einen Münzautomaten. Alles verfassungswidrig?

Gruß
loderunner

Hallo,

100 € sind imho doch ein sehr geringer Betrag im Vergleich zum
Wohlergehen von Kindern.

dann zahl Du sie doch.
Gruß
loderunner

Hallo,

100 € sind imho doch ein sehr geringer Betrag im Vergleich zum
Wohlergehen von Kindern.

dann zahl Du sie doch.

die Frage war, ob es nicht unverhältnismäßig ist Kinder in Dunkelheit und Kälte leben zu lassen wegen so einem Betrag. Wenn du das nicht beantworten kannst oder willst spar dir doch einfach deine Kommentare.

Gruß,
Sue

Hallo,

die Frage war, ob es nicht unverhältnismäßig ist Kinder in
Dunkelheit und Kälte leben zu lassen wegen so einem Betrag.

Die Frage war, ob der Strom gesperrt wwerden darf, wenn man Schulden beim Anbieter hat. Lies selber nach:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Wenn du das nicht beantworten kannst oder willst spar dir doch
einfach deine Kommentare.

Das Kompliment kann ich nur zurückgeben.
Und Dein Auf-die-Tränendrüse-drücken kannst Du Dir noch dazu sparen. Das Plauderbrett ist weiter unten.
Gruß
loderunner

1 „Gefällt mir“

Hallo,

Die Frage war, ob der Strom gesperrt wwerden darf, wenn man
Schulden beim Anbieter hat.

und daran hatte ich eine Frage angeschlossen, falls dir das aufgefallen ist.

Wenn du das nicht beantworten kannst oder willst spar dir doch
einfach deine Kommentare.

Das Kompliment kann ich nur zurückgeben.

Ich habe eine Anschlussfrage gestellt.

Grüße,
Sue

Hallo,

Die Frage war, ob der Strom gesperrt wwerden darf, wenn man
Schulden beim Anbieter hat.

und daran hatte ich eine Frage angeschlossen, falls dir das
aufgefallen ist.

Es ist mir durchaus aufgefallen, dass Du das so genannt hast. Nur leider ist es nur dem äußeren nach eine Anschlußfrage. In Wirklichkeit hast Du nur die Ausgangsfrage durch Hinzufügen weiterer Tränenflüssigkeit aufgebauscht, ohne dass sich da irgendetwas inhaltlich geändert hätte.

Wenn du das nicht beantworten kannst oder willst spar dir doch
einfach deine Kommentare.

Das Kompliment kann ich nur zurückgeben.

Ich habe eine Anschlussfrage gestellt.

Hast Du nicht. Du hast nur versucht, eine rechtliche Frage zu einer moralischen Frage zu machen. Dafür gibt es das Plauderbrett. Stell Deine 'Anschluss-'frage dort.

Gruß
loderunner

1 „Gefällt mir“

Hallo,

Die Frage war, ob der Strom gesperrt wwerden darf, wenn man
Schulden beim Anbieter hat.

und daran hatte ich eine Frage angeschlossen, falls dir das
aufgefallen ist.

Es ist mir durchaus aufgefallen, dass Du das so genannt hast.
Nur leider ist es nur dem äußeren nach eine Anschlußfrage.

nein, es ist auch im Kern eine, denn die (rechtlich fundierte) Antwort würde mich wirklich interessieren.

In
Wirklichkeit hast Du nur die Ausgangsfrage durch Hinzufügen
weiterer Tränenflüssigkeit aufgebauscht, ohne dass sich da
irgendetwas inhaltlich geändert hätte.

Ganz ohne (auch vorher schon nicht vorhandene) Tränenflüssigkeit:
Wieviel ist die Würde eines Menschen wert?
Ich stelle mich überhaupt nicht hin und heule „die armen kleinen Kinderchen! Böse, BÖÖÖÖSE Welt!“, ich mag Kinder nicht mal besonders.
Aber ich würde mich in meiner Würde verletzt sehen müsste ich mich im Winter mit kaltem Wasser waschen, könnte nicht heizen, kein Licht machen usw. Dabei wäre das noch mein eigenes Problem, es müsste niemand außer mir selbst drunter leiden. Ein Kind hat aber kaum eine Handhabe Stromschuden zu bezahlen.
Desweiteren kann ich mir vorstellen, dass das Jugendamt es nicht lange billigt, dass zB ein Kleinkind so lebt, also gäbe es vielleicht die Gefahr, dass der Mutter die Kinder weggenommen werden.

Dabei bezog ich mich auf die zitierten Vertragsbedingungen („Dies gilt
nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur
Schwere der Zuwiderhandlung stehen“) und wollte wissen, ob die Situation 3 ggf kleine Kinder in Dunkelheit und Kälte nicht genau unter diesen Punkt fällt. Wenn nicht würde mich interessieren, was für eine Situation vorliegen muss, damit die Folgen einer Stromsperrung unverhältnismäßig sind. Gilt das nur für zB Leute, die auf Geräte zur Lebenserhaltung o.ä. angewiesen sind? Oder nicht mal für die?

Wenn du das nicht beantworten kannst oder willst spar dir doch
einfach deine Kommentare.

Das Kompliment kann ich nur zurückgeben.

Ich habe eine Anschlussfrage gestellt.

Hast Du nicht.

Doch, und zwar ob es nicht unverhältnismäßig ist 3 Kinder (oder 2 oder 1) im Dunkeln leben zu lassen wegen 100 € Stromschulden.

Desweiteren fragte ich, ob eine Stromsperrung bei regelmäßiger Ratenzahlung immernoch angebracht ist, oer ob das nicht unter diese Aussage fällt: „der Kunde darlegt, dass
hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen
nachkommt“.

Du hast nur versucht, eine rechtliche Frage zu
einer moralischen Frage zu machen. Dafür gibt es das
Plauderbrett. Stell Deine 'Anschluss-'frage dort.

Unqualifizierter können die Antworten dort auf jeden Fall nicht sein.

Grüße,
Sue