Dienstaufsichtbeschwerde

Ich möchte gegen einen Beamten eine Dienstaufsichtbeschwerde einleiten.Habe ich eine Chance, oder verläuft die Sache im Sande?
Muss ich einen Anwalt einschalten?
Danke…

Hi,
eine Dienstaufsichtsbeschwerde sollte immer sehr überlegt sein. Sie wird auf jeden Fall ein Verfahren in Gang setzen, in dem alle Beteiligten zu Stellungnahmen aufgefordert werden. Der betroffene Beamte wird hierzu gehört. Wenn er die Vorwürfe nicht entkräften kann, hat dies Folgen für ihn, die bis hin zu einem Eintrag in die Personalakte und Beförderungsstopp führen kann. In krassen Fällen kann man sich auch seine Versetzung oder gar Suspendierung vorstellen.
Wirbel wird es immer geben.
Du solltest vorher aber genau prüfen, was du ihm vorwerfen willst und wie du deine Behauptung beweisen kannst.
Aussage gegen Aussage bringt nichts, nur Ärger. Du brauchst keinen Rechtsanwalt, das kostet unnötig Geld. Und man weiss nie, wie die Sache ausgeht. Der Dienstherr des beschuldigten Beamten wird zwar im Rahmen seiner Fürsorgepflicht seinen Beamten schützen, aber Kosequenzen wird eine berechtigte Dienstaufsichts-beschwerde schon haben.
Vielleicht kannst du grob und ohne Namen zu nennen den Fall kurz schildern. Dann können wir gemeinsam beraten, ob es wirklich Sinn macht.
Gruß,
Francesco

Folgender Fall liegt vor. meine Schwester hat sich von Ihren Mann getrennt.Der Bruder von ihren noch-Mann arbeitet auf dem Amtsgericht.Er hat interne Akteneintragungen von meiner Schwester ihren Noch-Mann preisgegeben um meiner Schwester zu Schaden oder eins auszuwischen.Er sitzt sozusagen an der Quelle.
Ich habe dies alles bei einem Telefonat mitgehört.
Ich Danke Dir für Deine Mühe.
Ann-Kathrin

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Folgender Fall liegt vor. meine Schwester hat sich von Ihren
Mann getrennt.Der Bruder von ihren noch-Mann arbeitet auf dem
Amtsgericht.Er hat interne Akteneintragungen von meiner
Schwester ihren Noch-Mann preisgegeben um meiner Schwester zu
Schaden oder eins auszuwischen.Er sitzt sozusagen an der
Quelle.
Ich habe dies alles bei einem Telefonat mitgehört.
Ich Danke Dir für Deine Mühe.

In diesem Falle liegt zumindest der Verdacht eines Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz vor. Wenn das zutrifft, kommt auf den Akteneintrag an wäre es eine Straftat gemäß
§ 43 Bundesdatenschutzgesetz, allerdings muß ich zugeben, daß ich mich mit dem DatenschutzG nicht gut auskenne. Aber für eine Anzeige reicht schon der Verdacht einer Straftat.
Das könntet ihr auf jeder Polizeidienststelle zur Anzeige bringen. Für den Angezeigten ergäben sich automatisch sehr ernsthafte dienstliche (wie sehr kommt auf den Status an Beamter/Angestellter )Konsequenzen, die Aufsichtsbeschwerde kannste Dir dann schenken - sie würde eh auf eine Strafanzeige durch die Behörde hinauslaufen.
Allerdings kennt ihr ja den Betroffenen und würdet ihm damit wahrscheinlich ernsthaften Schaden zufügen - überlegt euch vorher, ob ihr das wollt, daß gibt gerade bei Trennungsgeschichten noch mehr böses Blut - ich schreibe Ihr, weil Du unbedingt vorher mit Deiner Schwester darüber reden solltest, schließlich ist sie auch die Geschädigte.

L.

Ich möchte gegen einen Beamten eine Dienstaufsichtbeschwerde
einleiten.Habe ich eine Chance, oder verläuft die Sache im
Sande?

Sowas verläuft eigentlich nicht im Sande. I.d.R. komt aber „nur“ ein Anschiß und ein Eintrag in die Personalakte dabei raus

Muss ich einen Anwalt einschalten?

Würde ich Dir nicht raten. Den zahlst nämlich DU und das wär’s mir dann nicht wert…

Danke…

Keine Ursache

Gimli