Hallo,
nehmen wir mal an ein Paar lebt seit 2 Jahren in eheähnlicher Gemeinschaft.
Das Paar trennt sich. Gibt es eine Pflicht dem bedürftigen Expartner Unterhalt zu zahlen?
Danke und Gruß
Rocco
Hallo,
nehmen wir mal an ein Paar lebt seit 2 Jahren in eheähnlicher Gemeinschaft.
Das Paar trennt sich. Gibt es eine Pflicht dem bedürftigen Expartner Unterhalt zu zahlen?
Danke und Gruß
Rocco
Hi,
nur eine moralische Pflicht, aber was ist das schon.
nicki
Hi,
nur eine moralische Pflicht, aber was ist das schon.
Woher leitest du die ab?
Ich sehe bei einer so kurzen Lebensgemeinschaft nicht
mehr moralische Verpflichtung wie bei einer WG.
Anders ist es, wenn in einer langjährigen Beziehung
einer der Partner seine beruflichen Bedürfnisse zurückgestellt
hat, z.B. eine Beförderung abgelehnt, um mehr für den Partner
da zu sein oder gar sich ganz dem Haushalt gewidmet (macht
das heute noch jemand, wenn keine Kinder im Spiel sind?)
oder sonst wie durch die Partnerschaft Nachteile entstanden
sind.
Auch kann mangegenenfalls über eine eventuelle Starthilfe
für den ausziehenden Teil denken (Kaution, neue Küche usw.), aber
wo du hier eine moralische Verpflichtung ableiten willst,
ist mir nicht erschließbar.
Gruß
Elke
Hi,
nur eine moralische Pflicht, aber was ist das schon.
ganz sicher?
nur eine moralische Pflicht , aber was ist das schon.
da bin ich anderer Meinung, aber was bedeutet das schon 
Gruß
Rocco
Hi,
sehe ich genauso wie du.
Man stelle sich vor, er, 3000 Euro netto, lernt sie, arbeitslos zwei Kinder, kennen.
Er finanziert ihr einen verhältnismäßig guten Lebensstandart und sie trennt sich irgendwann von ihm oder geht fremd und er trennt sich etc.
Hier würde ich nicht unbedingt eine moralische Verpflichtung für ihn sehen, sie weiterhin zu unterstützen.
Ich könnte mir noch eine Reihe von Konstellationen vorstellen, bei denen auch keine moralische Verpflichtung besteht.
Gruß
Rocco
Hallo!
sehe ich genauso wie du.
Über eine etwaige moralische Pflicht kann man trefflich streiten. Über eine juristische Pflicht kann man nicht streiten - und darauf zielte ja, denke ich, Deine Frage ab. Juristisch besteht eine Unterhaltspflicht lediglich theoretisch für den Fall, dass da ein gemeinsames Kind mit im Spiel ist, aufgrund dessen die Mutter keiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann (in den ersten drei Lebensjahren wenn ich das richtig erinnere).
Gruß,
Florian.
Hallo Florian,
vielen Dank für die Auskunft.
Ich wollte tatsächlich die rechtliche Seite erfahren.
Gruß
Rocco
Hi,
wer will den was ableiten?
Ich habe doch geschrieben: „Was ist das schon?“
Im GG steht es, nur die Ehe ist gesetzlich geschützt.
wo du hier eine moralische Verpflichtung ableiten willst,
ist mir nicht erschließbar.
Die Moral bewertet sicher jeder für sich, und jeder anders.
Gruß
nicki