DSL vorzeitig kündbar?

Hallo,

angenommen, folgende „Dinge“ hätten sich zugetragen, was könnte man dem „Käufer“ raten ?

  • in 10.2006 DSL Vertrag (2 Jahr LZ) unterschrieben

  • u.a. Telefonie Flatrate incl. konnte aber nie eingerichtet werden, da das PW (Passwort) nicht funktionierte.

  • Passwort mehrfach angefragt, wurde nie (neu) übermittelt. Tel. ist DSL Anbieter praktisch nicht erreichbar

  • während einer ganzen Woche ist weiterhin Internetbanking ausgefallen. Es liegt eine Bestätigung meiner Bank vor, das das Problem tatsächlich mit genau diesem DSL Anbieter zusammenhängt (Pressemitteilung)

  • zwischendurch erneut mehrfach Telefonie PW angefordert, immer noch keine Telefonie möglich.

  • es wurde vom „Käufer“ nun per Post Einschreiben eine fristlose Kündigung eingereicht, u.a. wegen „Vertrauensmißbrauch“, u.a. wurde auch die Lastschrifterlaubnis vom Käufer gekündigt

  • in der Kündigung wurde vom Käufer auch angeboten, eine „gewisse“ Ablösesumme zu zahlen, ODER die Hardware zurück zu geben.

  • „lapidar“ wurde per Mail !!! die Kündigung bestätigt, jedoch zum Vertragsende (2 Jahre). Auf das fehlende PW wurde überhaupt nicht eingegangen. Es wurde auch nicht auf eine vorzeitige Kündigung eingegangen, auch nicht auf die Angebote (Ablösesumme / Hardware zurück), und es wurde auch nicht auf den Ausfall einer ganzen Woche von INternetbanking eingegangen.

Welche „Tricks“ für den Käufer könnte es geben, um sich kurzfristig von diesem Vertrag zu trennen (Vertrauensmissbrauch, kein Vertrauen mehr, keine Zuverlässigkeit (Internetbanking Ausfall), kein Vertrag erfüllt das telefonie Flat nicht funktioniert). Könnte ein anderer DSL Anbieter da helfend eingreifen ? Hätte er „andere“ Möglichkeiten ?

Darf (durfte) der Käufer seine Lastschrifterlaubnis kündigen ? Dürfen nun keine Beträge mehr abgebucht werden ? Kann der Käufer darauf bestehen, Rechnungen per Post zu erhalten, anstatt per Mail, z.B. weil diese aufgrund einer Selbstständigkeit benötigt werden als Belege ?

DANKE.

Jürgen

Hallo,

Hallo,

angenommen, folgende „Dinge“ hätten sich zugetragen, was
könnte man dem „Käufer“ raten ?

  • in 10.2006 DSL Vertrag (2 Jahr LZ) unterschrieben

  • u.a. Telefonie Flatrate incl. konnte aber nie eingerichtet
    werden, da das PW (Passwort) nicht funktionierte.

Wie lange geht das schon ? Geht absolut nichts kein Internet kein Telefon ?

  • Passwort mehrfach angefragt, wurde nie (neu) übermittelt.
    Tel. ist DSL Anbieter praktisch nicht erreichbar

Schriftlich ? Am besten Faxen, somit kann man es meiner Meinung am besten nachweisen !

  • während einer ganzen Woche ist weiterhin Internetbanking
    ausgefallen. Es liegt eine Bestätigung meiner Bank vor, das
    das Problem tatsächlich mit genau diesem DSL Anbieter
    zusammenhängt (Pressemitteilung)

Würd ich nicht als Kündigungsgrund ansehen !

  • zwischendurch erneut mehrfach Telefonie PW angefordert,
    immer noch keine Telefonie möglich.

Also keine Leistung !

  • es wurde vom „Käufer“ nun per Post Einschreiben eine
    fristlose Kündigung eingereicht, u.a. wegen
    „Vertrauensmißbrauch“, u.a. wurde auch die
    Lastschrifterlaubnis vom Käufer gekündigt

Schonmal gut !

  • in der Kündigung wurde vom Käufer auch angeboten, eine
    „gewisse“ Ablösesumme zu zahlen, ODER die Hardware zurück zu
    geben.

Warum ?

  • „lapidar“ wurde per Mail !!! die Kündigung bestätigt,
    jedoch zum Vertragsende (2 Jahre). Auf das fehlende PW wurde
    überhaupt nicht eingegangen. Es wurde auch nicht auf eine
    vorzeitige Kündigung eingegangen, auch nicht auf die Angebote
    (Ablösesumme / Hardware zurück), und es wurde auch nicht auf
    den Ausfall einer ganzen Woche von INternetbanking
    eingegangen.

Normal, die brauchen ja Geld :wink:.

Welche „Tricks“ für den Käufer könnte es geben, um sich
kurzfristig von diesem Vertrag zu trennen
(Vertrauensmissbrauch, kein Vertrauen mehr, keine
Zuverlässigkeit (Internetbanking Ausfall), kein Vertrag
erfüllt das telefonie Flat nicht funktioniert). Könnte ein
anderer DSL Anbieter da helfend eingreifen ? Hätte er „andere“
Möglichkeiten ?

Einen Anwalt einschalten !

Darf (durfte) der Käufer seine Lastschrifterlaubnis kündigen ?
Dürfen nun keine Beträge mehr abgebucht werden ? Kann der
Käufer darauf bestehen, Rechnungen per Post zu erhalten,
anstatt per Mail, z.B. weil diese aufgrund einer
Selbstständigkeit benötigt werden als Belege ?

Lastschriftverfahren: Ja darf der wieso auch nicht ?

Rechnung: Die Frage ist, wie wurde das Vertraglich Vereinbart mit den Rechnungen Online oder Brief das gilt, der rest ist Verhandlungssaache, also kann muss aber nicht gehen !

Würde hier einen Rechtanwalt zulegen.
Ausserdem habe ich mal gehört die Rechnungen sollten auch weiterhin beglichen werden, sicher ist sicher, besonders wenn es ein grosser Konzern ist, ist es sehr wahrscheinlich wenn man recht hat das Geld wieder zu bekommen !

Gruss.