Gültikeit von Gutscheinen

Von: , Frage gestellt am Fr, 6. Okt 2000

hallo rechtsprofis
ich hab vor jahren (ich glaube es sind schon über 15 jahre) von meiner tante gutscheine von palmers bekommen. nun möchte ich wissen, sind sie noch gültig? es steht kein datum auf den scheinen.
gruß
lisa

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 14 Stunden hilfreich
    Re: Gültikeit von Gutscheinen

    ich hab vor jahren (ich glaube es sind schon über 15 jahre)
    von meiner tante gutscheine von palmers bekommen. nun möchte
    ich wissen, sind sie noch gültig? es steht kein datum auf den
    scheinen.
    AFAIK ist die Sache einfach, wenn kein Datum angegeben ist. Dann gilt nämlich die Standard-Verjährungs-Frist aus dem BGB. Dieser beträgt 30 Jahre. Also hast Du gerade Halbzeit :-)

    Ciao
    Kaj

  2. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: Gültikeit von Gutscheinen

    Keine Sorge, der Gutschein ist noch gültig. Dies gilt aber nur bei "Verschenk-Gutscheinen". Hast Du den Schein aufgrund eines Umtausches, kann man ein "Verfallsdatum" draufgeben.

    Gimli [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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