Urteil , bitte um Klärung

Angenommen A gegenüber B einen Mahnbeschied beantragt. B widerspricht und es kommt zum streitigen verfahren.

Nachdem sich A und B schriftlich geäußert haben, kommt einige Zeit später das Urteil.

Jetzt steht im Urteil bei B folgendes

  1. Die Klage wird abgewiesen
  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte
  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Was heißt das jetzt für B. Die Klage ist doch abgewiesen worden. Warum soll dann der Beklagte zahlen.

Danke für eure Hilfe

  1. Die Klage wird abgewiesen
  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte
  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Was heißt das jetzt für B. Die Klage ist doch abgewiesen
worden. Warum soll dann der Beklagte zahlen.

Die Antwort wird in den Urteilsgründen zu finden sein.

Gruß, trobi

Kann das sein?
Der Antrag des Klagenden wird abgewiesen. Aber die Gerichtskosten trägt der Beklagte? D.h. wenn jemand mich aus der Luft gegriffen beschuldigt und das Gericht das abweist, dann muss ich die Gerichtskosten tragen?

Die Gerichtskosten trägt meist der, der im Unrecht ist. Und wenn eine Klage abgewiesen wird, dann sollte doch der Klagende (zu seinem Leidwesen) die Kosten tragen, oder?

Gruß, Dietmar

Hallo,

Die Antwort wird in den Urteilsgründen zu finden sein.

und wenn nicht, würde ich mal nachfragen, ob es sich hier nicht um ein versehen handelt - auch Richter sind „nur“ Menschen.

Gruß Steffi

Vielleicht hat der Beklagte gezahlt, aber erst nachdem die Klage anhängig war.

Dann wird die Klage keinen Erfolg haben (die Forderung ist ja erfüllt), gleichwohl muss der Beklagte die Kosten tragen, wenn die Klage an sonsten Erfolg gehabt hätte.

Ja genau, ich würde sofort in wiederspruch gehen, dass kann glaube ich aber nur ein Anwalt. Auf jeden Fall eine Rechtsauskunft einholen. Beim Gericht gibt es Rechtspfleger, an die man sich evt. kostenlos wenden kann.

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