Kann das sein?
Der Antrag des Klagenden wird abgewiesen. Aber die Gerichtskosten trägt der Beklagte? D.h. wenn jemand mich aus der Luft gegriffen beschuldigt und das Gericht das abweist, dann muss ich die Gerichtskosten tragen?
Die Gerichtskosten trägt meist der, der im Unrecht ist. Und wenn eine Klage abgewiesen wird, dann sollte doch der Klagende (zu seinem Leidwesen) die Kosten tragen, oder?
Vielleicht hat der Beklagte gezahlt, aber erst nachdem die Klage anhängig war.
Dann wird die Klage keinen Erfolg haben (die Forderung ist ja erfüllt), gleichwohl muss der Beklagte die Kosten tragen, wenn die Klage an sonsten Erfolg gehabt hätte.
Ja genau, ich würde sofort in wiederspruch gehen, dass kann glaube ich aber nur ein Anwalt. Auf jeden Fall eine Rechtsauskunft einholen. Beim Gericht gibt es Rechtspfleger, an die man sich evt. kostenlos wenden kann.
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