Modorrad Kauf

hallo Zusammen,

Ist folgendes möglich? Oder können irgendwelche Ansprüche gestellt werden?

Man sucht ein Motorrad im Internet, findet eins, fährt zu dem Verkäufer und sieht es sich an (Käufer kennt sich nicht so gut aus)

Käufer kann keine offensichtlichen Mängel erkennen. Es wird ein Kaufvertrag abgeschlossen.

Nach ca 4 Monaten als er das Motorrad in die Werkstatt bringt, wird dem Käufer gesagt, dass die montierten Reifen keine Straßenzulassung haben.
Der Verkäufer hat aber niemals etwas erwähnt, dass die Reifen keine Straßenzulassung haben, oder das die Maschine nur auf der Rennstrecke gefahren werden darf.

Jetzt wollte ich fragen, habe ich irgendwelche Rechte?
Kann ich eine Preisminderung verlangen, oder Zugelassene Reifen?

Ich Danke euch schon mal für eure Infos

DANKE

Mit freundlichen Grüßen

Dominik

Hallo Dominik!

Jetzt wollte ich fragen, habe ich irgendwelche Rechte?

Du hast bestimmt irgendwelche Rechte, aber um die geht es hier nicht, sondern nur um den Plausch über allgemeine rechtliche Fragen.

Wir nehmen also an, ein Mensch kauft sich ein gebrauchtes Motorrad. Wollen wir annehmen, der Verkäufer war kein Händler und wollen wir weiter annehmen, daß ein irgendein Stück Papier über den Kauf existiert? Wollen wir annehmen „gekauft wie besehen“?

Gruß
Wolfgang

hallo Zusammen,

Hoi Djego!

Käufer kann keine offensichtlichen Mängel erkennen. Es wird
ein Kaufvertrag abgeschlossen.

hmmm… dabei steht in den (alten) Papieren drin, mit welchen Reifen das Motorrad im Strassenverkehr unterwegs sein darf.
Darüber hinaus ist bei (jedem?) Motorrad die Liste der zugelassenen Reifen recht schnell zu bekommen.

Angenommen, da hätte jemand ein Motorrad mit nicht strassenfähigen Reifen gekauft… welche wären das denn?
bei welchem Motorrad?
Vielleicht war auch der Händler nicht auf aktuellem Stand?

dabei ist festzustellen: steht der Geschwindigkeitsindex nicht in Klammern… dann sind es keine Strassenreifen!

neugierige Grüsse
Ulli

Wir nehmen also an, ein Mensch kauft sich ein gebrauchtes
Motorrad.

Ja das Motorrad ist gebraucht.

Wollen wir annehmen, der Verkäufer war kein Händler

Richtig. Von Privat zu Privat

und wollen wir weiter annehmen, daß ein irgendein Stück Papier
über den Kauf existiert?

Ja ein Kaufvertrag aus dem Internet (von Mobile.de)

Wollen wir annehmen „gekauft wie besehen“?

Nein davon steht nichts im Vertrag.

Nur folgendes:

„Ausschluss der Sachmängelhaftung: Der Verkauf des Kraftfahrzeuges erfolgt unter Ausschluss der Sachmängelhaftung, sofern der Verkäufer nicht eine Garantie oder eine anders lautende Erklärung abgibt. Unberührt von diesem Ausschluss der Sachmängelhaftung bleibt die Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln sowie die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.“

Gruß Dominik

Hallo

hmmm… dabei steht in den (alten) Papieren drin, mit welchen
Reifen das Motorrad im Strassenverkehr unterwegs sein darf.
Darüber hinaus ist bei (jedem?) Motorrad die Liste der
zugelassenen Reifen recht schnell zu bekommen.

Ja es stehen die Reifen im Schein, die man fahren darf.
Es sind auch von der größe her die richtigen Reifen drauf!
Aber eben Rennreifen die keine Straßenzulassung haben.

Angenommen, da hätte jemand ein Motorrad mit nicht
strassenfähigen Reifen gekauft… welche wären das denn?
bei welchem Motorrad?
Vielleicht war auch der Händler nicht auf aktuellem Stand?

Kawasaki ZX7R
Reifen: ??? (Wurde aber von Motorradfachwerkstätte bestätigt, dass Reifen keine Straßenzulassung haben.)

Motorrad wurde Privat kekauft nicht über Händler.

Ich habe nichts im Schein gefunden, wo drin stehen würde, dass die Reifen keine Straßenzulassung haben.

Gruß Dominik

Hallo

Hi nochmal!

Kawasaki ZX7R
Reifen: ??? (Wurde aber von Motorradfachwerkstätte bestätigt,
dass Reifen keine Straßenzulassung haben.)

einerseits sind beim Motorrad die Reifenmarken festgelegt.
Im Kawasaki-Forum bekommst DU mit Sicherheit den Link zu einer Seite, auf der die aktuell zulässigen Reifenmarken UND Daten erhältlich sind.

Die Daten im Schein sehen wahrscheinlich so aus:

190/50 ZR 17
Das sind die Abmessungen - hast DU evtl. eine /55 auf dem Reifen stehen?

Die Strassenreifen sind mit einem Index in Klammern versehen (73W) aus denen sich die Gewichts- und Geschwindigkeitsklasse ergeben. Bei den Rennreifen stehen diese Daten NICHT in Klammern.

Slicks oder Regenreifen werden es wohl nicht sein, die Du drauf hast, ich tippe eher auf die Pirellis, die im äusseren Drittel kein Profil haben?
Befindet sich eine Mischungsangabe auf dem Reifen? (SC2 oder SC1 oder…)
Dann steigt die Wahrscheinlichkeit, dass es sich um einen Rennreifen handelt.
Vom Aussehen alleine sind die nicht zu unterscheiden.

Schreib doch mal ab, was auf Deinem Reifen steht! Alles!

Ich habe nichts im Schein gefunden, wo drin stehen würde, dass
die Reifen keine Straßenzulassung haben.

Dazu musst DU abgleichen, ob evtl. der Reifen keine Strassenzulassung hat oder ob der Reifen zwar eine Zulassung hat - aber nicht für Dein Motorrad!

Gemeinsam mit Baujahr und Modellbezeichnung bieten auch die Reifenhändler eine Liste der aktuell zulässigen Bereifung an.

gib noch nicht auf!
LG Ulli

Würde mal sagen …
… dass es 1. drauf ankommt, ob der Verkäufer eine Werkstatt oder ein Privatmann war. 2. Angenommen, der Verkäufer ist Privatmann gewesen, dann steht ja oft im Kaufvertrag so etwas wie „wie besichtigt“ - d.h. der Käufer hat sich das Fahrzeug angeschaut und es so akzeptiert, wie es war. Es gelten nur die Vereinbarungen, die schriftlich im Kaufvertrag festgehalten sind. Mit obiger Formulierung schützt sich im allgemeinen der Verkäufer vor späteren Reklamationen. Die falschen Reifen gelten wohl noch nicht als Mangel - das kann ein Fachmann auf den ersten Blick sehen (wer sich nicht auskennt, sollte einen Fachmann mitnehmen). Oder steht im Kaufvertrag „das Fahrzeug entspricht dem Originalzustand und ist für den Straßenverkehr zugelassen“ oder sowas in der Art? Dann hättest Du die Möglichkeit, zu reklamieren - wenn es sich nach 4 Monaten noch beweisen lässt, dass diese Reifen drauf waren beim Kauf …

Gruß, Dietmar

Hallo Dominik!

Das Motorrad hast Du letztlich gekauft wie besehen.

Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit müssen nachgewiesen werden und das ist schwierig. Man kann in solchen Fällen nur selten beweisen, daß der private Verkäufer absichtlich jemanden über den Tisch ziehen wollte. Ohne gerichtsfesten Beweis muß man die Sache auf sich beruhen lassen. Deshalb muß man ein Fahrzeug vor dem Kauf prüfen, eine sachkundige Person mitnehmen oder z. B. zum ADAC fahren. Nachträglich läuft beim Kauf von privat nicht mehr viel oder ist mit unangemessenem Aufwand verbunden.

Gruß
Wolfgang

Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit müssen nachgewiesen werden
und das ist schwierig. Man kann in solchen Fällen nur selten
beweisen, daß der private Verkäufer absichtlich jemanden über
den Tisch ziehen wollte.

Hi,

eben! Selbst mein Motorradhändler hat mir einmal ausversehen falsche Reifen montiert. Die Händler bestellen nämlich nach Auftrag und lagern nicht Tonnenweise Reifen. In meinem Fall hat der Angestellte nicht korrekt abgelesen und in die Bestellung eingetragen und ich bin knapp eine Woche mit dem falschen Reifen unterwegs gewesen. Nichts passiert. Aber es zeigt, falscher Reifen geht gaaaaanz schnell. Das ist meist Versehen, seltener Absicht!

Mfg vom

showbee

Hallo,

Bei mir steht im Schein: (Zu den Reifen (15.1 u 15.2))

120/70ZR17
190/50ZR17

Auf den Reifen steht:

Pilot Race
190/50 ZR 17
M/C (73W)
VW 787
06-5557-01

Es könnte sich hin gehen, dass die Reifen im äußeren Drittel kein Probil mehr haben.
Und es hat auch von hausaus nur ganz wenig Profil
(Links und Rechts ein paar kleine kurze Einkerbungen)

Ist dieser Reifen Jetzt für die Kawasaki auf der Straße zugelassen? Oder dürfte ich mit dem nur auf der Rennstrecke fahren?

Vielen Danke noch mal

Mit freundlichen Grüßen

dominik