Umzugsfirma verklagen

Von: , Frage gestellt am Di, 19. Dez 2006

Hallo,

nehmen wir mal an ein Umzugsunternehmen hätte sich nicht an den Vertrag gehalten und nicht komplett ausgepackt, mangelhafte Installationen vorgenommen und ist dann von Dannen gezogen. Auf Anfrage beim Chef würde man die Auskunft bekommen, dass die Arbeiter gesagt hätten, man selber hätte doch gesagt sie sollen aufhören und verschwinden.
Der eigenen Anwalt würde nun sagen, dass Aussage gegen Aussage steht wenn die Arbeiter behaupten würden, man hätte sie weggeschickt... man könne nichts machen...

das erscheint doch ein wenig widersinnig oder? Welcher vernünftige Mensch würde Arbeitern eines Umzugsunternehmens sagen sie sollten aufhören, wenn der Vertrag noch garnicht erfüllt ist. Welches Gericht würde denn hier w/ Aussage gg. Aussage das Verfahren einstellen?

_Habt ihr sowas schonmal gehört?

Vielen Dank für Kommentare....

8 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Umzugsfirma verklagen

    moin,

    in der praxis läuft das so, dass nach vollzogenem umzug der betrag bezahlt wird - und zwar unmittelbar nach ende.

    natuerlich gibt es auch die variante ueber rechnung, aber gerade bei privatumzuegen wir cash in di täsch gern gemacht.

    wenn du also bezahlt hast, dann hast du den leuten damit bereits einen freibrief zum abruecken gegeben!

    wenn aber noch eine rechnung zu begleichen ist, dann begleiche nur einen dir vertretbaren teil und mach SCHRIFTLICH geltend, warum du geld einbehaeltst.
    dann musst naemlich DU verklagt werden , und dann wird erfahrungsgemaesz sich deine position verbessern.

    good luck
    khs

    • Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Umzugsfirma verklagen

      Da sind Umzugsfirmen auch schon dahintergekommen. Einem Freund von mir ist folgendes passiert...nachdem der Umzugswagen fast leer war forderte die Firma die Restzahlung. Der Kunde lehnte ab, darauf brach die Firma das Ausräumen ab und fuhr mit ein paar Möbeln als Pfand für die ausstehende Summe ab. Mein Freund mußte die Firma verklagen, den Termin nach einem halben Jahr, gewann er durch Versäumnisurteil. Hat aber trotzdem nichts genutzt. Der Inhaber der Firma hatte bereits an anderer Stelle eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, die fehlenden Möbel waren nicht mehr auffindbar.
      Gruß n. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 21 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Umzugsfirma verklagen

        Vielen Dank für die Kommentare.

        Es handelte sich angeblich um einen arbeitgeberbezahlten Umzug per Rechnung. Auf den Hinweis, dass man nicht bezahlen wollte, wollten die Packer auch den Rest nicht auspacken, konnten sich aber überzeugen lassen dies doch zu tun.

        Nachdem sie dann merkten, dass sie die vereinbarten Leistungen mangels Know How nicht erbringen können (Küche aufbauen und Wasser anschließen)haben sie einfach aufgehört und sind gefahren. Man solle die Probleme mit dem Chef besprechen. Der Chef behauptet nun, alle drei Arbeiter würden übereinstimmend aussagen, man habe die Arbeiter weggeschickt. Der eingeschaltete Anwalt sagt es gäbe keine Chance, da Aussage gg. Aussage (3 Arbeiter gg. 2 anweswedende Personen)stehen würde. Mit gesundem Menschenverstand würde man sich allerdings fragen wieso die umziehenden Personen die Arbeiter wegschicken sollten wenn doch der Auftrag noch nicht fertig ist. Das wäre doch genauso als wenn mein KFZ-Mechaniker nur 2 Winterreifen montiert und später behauptet ich habe ihn angewiesen nach dem 2 Reifen aufzuhören. Klingt für mich als wenn ein Richter dass doch ähnlich sehen müsste.

        • Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
          Anmerkung o.T.

          Hallo, Nachdem sie dann merkten, dass sie die vereinbarten Leistungen
          mangels Know How nicht erbringen können (Küche aufbauen und
          Wasser anschließen)
          Man sollte eben nicht Leute mit Dinge beauftragen, die soe gar nicht machen dürfen. Zum Küche aufbauen gehört eben der Wasseranschluß und der Herdanschluß und das Zurechtsägen der Arbeitsplatte und...
          Spätestens beim Strom- und Wasseranschluss hat ein Möbelpacker die Finger bei sich zu halten. Wenn er da fummelt und es passiert was...
          Da gehört nunmal ein Fachmann dran und kein Bastler. Und das kann man sich auch vorher überlegen, anstatt hinterher ein dummes Gesicht zu machen.
          Gruß
          loderunner

          • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
            Re: Anmerkung o.T.

            Tolle Anmerkung...

            Es war eins der größten Umzugsumternehmen der Stadt, insofern sollten die sich darum kümmern wer so etwas kann oder darf. Wenn die inkompetente Leute schicken kann das doch nicht zu Lasten der Kunden gehen, indem diese Pfuscher dann behaupten man hätte sie weggeschickt...

            Gruß [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

            • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
              Re^2: Anmerkung o.T.

              Tolle Anmerkung...


              finde ich auch.
              Wir sind schon oft genug umgezogen (über Kontinente hinweg,
              nicht mit den größten Umzugsfirmen der Stadt, sondern den
              größten und erfahrensten Umzugsfirmen der Welt),
              immer mit Firmen. Aufbauen von Anschließen von Küchen usw. war
              noch nie in den Leistungen unserer Umzugsfirmen enthalten.
              Das ist schlichtweg nicht normale Umzugsleistung (wenn es
              gewünscht wird, muss es im Vertrag gesondert festgehalten
              werden).
              Gruß
              Elke

            • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
              Re^3: Anmerkung o.T.

              hm...

              klar war das alles im Vertrag. Guck mal auf Homepages von Umzugsfirmen, da steht fast immer "Aufbau von Küchen aller Hersteller"...

              Vielleicht habt ihr sowas nicht beauftragt, aber es gehört zur Standardarbeit eines Umzugsunternehmens.

              Im Grunde gehts ja um folgendes.

              1.Vertragsbestandteile nicht erfüllt.
              2.Arbeiter behaupten sie wurden weggeschickt und betrachten damit den Auftrag als erledigt.
              3. Anwalt sagt es steht Aussage gg. Aussage. Keine Chance.

              Kann doch nicht sein oder?

            • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
              Re^4: Anmerkung o.T.

              Hallo,

              Würd ich auch sagen, ggf. einen anderen Anwalt um rat fragen, sonst könnt ich ja demnächst auch in ein Geschäft gehen und sagen der Verkäufer hat gesagt ich kanns umsonst mitnehemen ;). Aussage gegen Aussage.

              Gruss. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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