Ich habe bei der Firma Cisma GmbH vor 2 Monaten die Cisma Flatrate beantragt. Am 25. August wurde mir 2x 77,- (für 2 Monate) und 150,XX (Einrichtungsgebühr) abgebucht. Die 150,XX habe ich am 5. August zurückbuchen lassen, da ich weder ein Passwort noch einen Login erhalten habe und bei onlinekosten.de zwischenzeitlich geschrieben wurde, daß die Flatrate eingestellt worden wäre und auf 1 e-mail, 1 Fax und 1 Einschreiben keine Reaktion erfolgt ist.
Am 1. Oktober habe ich dann noch die Monatsgebühren zurückbuchen lassen.
Heute habe ich jetzt Post vom Insolvenzverwalter bekommen, in dem er mir mitteilt, daß ich lt. den Unterlagen der Firma noch eine Schuld von 150,77 habe und diese unverzüglich zahlen soll.
Wie soll ich mich verhalten? Da ich diese Flatrate nie nutzen konnte, hat die Firma auch kein Recht darauf, Geld von mir zu erhalten, oder?
Soll ich zahlen, bevor ein Gerichtsvollzieher eingesetzt wird?
Der Insolvenzverwalter geht halt die Akten durch und sucht, wo noch Geld zu holen ist. Schließlich will er ja seine Kosten decken.
Zunächst müßte der Insolvenzverwalter einen gerichtlichen Mahnbescheid schicken lassen. Dem kannst Du widersprechen. Tue das bitte auch, denn falls Du einen Mahnbescheid bekommst und nichts tust, ist schnell ein Schuldtitel gegen Dich erwirkt und dann kommt tatsächlich der Gerichtsvollzieher.
Du hast jetzt zwei Möglichkeiten:
Du kannst Dir die Mühe machen und dem Insolvenzverwalter schriftlich mitteilen, weshalb Du die Zahlung nicht leisten wirst.
Du machst Dir keine Mühe und wartest ab, was passiert. Kommt ein Mahnbescheid, legst Du Widerspruch ein. Das Formular dafür liegt dem Mahnbescheid gleich bei. Falls nicht, bekommst Du es beim Amtsgericht. Der Mahnbescheid kostete den Insolvenzverwalter schon Geld. Wenn er trotz Deines Widerspruchs weitermachen will, müßte er klagen. Das kostet ihn im Vorwege weiteres Geld. So weit wird es aber nicht kommen und falls doch, warte auch das gelassen ab.
Du machst Dir keine Mühe und wartest ab, was passiert.
Kommt ein Mahnbescheid, legst Du Widerspruch ein.
Aus juristischer Sicht ist Dein Rat sicher korrekt. Ich gebe jedoch zu bedenken, dass ein Mahnbescheid, selbst ein widersprochener, u.U. die Kreditwürdigkeit arg beeinträchtigt. Und im Bedarfsfall ist es furchtbar mühselig, dies wieder zu bereinigen. Deshalb würde ich mir schon die Mühe machen, dem Insolvenzverwalter die Sachlage darzulegen.
Freundliche Grüße
wolle
jedoch zu bedenken, dass ein Mahnbescheid, selbst ein
widersprochener, u.U. die Kreditwürdigkeit arg beeinträchtigt.
Wieso denn das ? Ein Mahnbescheid ist nichts anderes als eine Klageschrift, die mir amtlich zugestellt wird und der ich widersprechen kann. Erst ein vollstreckbarer Titel (unwidersprochener Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil) wird in der SCHUFA auftauchen. Wenn es wirklich so wäre könnte ich ja jeden in die Kreditunwürdigkeit treiben; ich hole mir im Schreibwarenladen einfach einen Vordruck, fülle den aus und lasse ihn einem mißliebigen Zeitgenossen zustellen. Schon isser nicht mehr kreditwürdig ! So kanns ja nicht sein …
Wie meine Vorredner schon sagten: Keine Panik !
Ein Insolvenzverwalter hat die Pflicht alle Außenstände der Konkursfirma einzutreiben, wobei er ja nur nach Aktenlage entscheiden kann. Solange er nicht weiß warum du nicht gezahlt hast wird er versuchen das Geld von dir zu bekommen. Also setz dich hin und schreibe dem Herrn einen Brief in dem du den Sachverhalt schilderst. Wahrscheinlich wird sich dann das Ganze von selbst erledigen. Wenn nicht, kommt es halt zum Mahnverfahren, dem du natürlich widersprichst. Dann kommt es halt u.U. zu einem Gerichtsverfahren, in dem du deine Sache vorträgst.
Aber noch ein Vorschlag um die Sache einfach zu regeln! Du hast ja wohl noch die Schreiben die du an die Frima geschcikt hast! Faxe diese einfach dem Verwalter und dann wird eh Ruh sein, denn selbst wenn die Forderungen berechtigt wären, wird sich der Verwalter wegen „Kleingeld“ nicht die Mühe einer Klage machen!
ich hole mir
im Schreibwarenladen einfach einen Vordruck, fülle den aus und
lasse ihn einem mißliebigen Zeitgenossen zustellen. Schon
isser nicht mehr kreditwürdig ! So kanns ja nicht sein …
Hallo Dietmar,
… und glücklicherweise ist es auch nicht so. Der Mahnbescheid ist eine Voraussetzung für weitere Schritte. Aber nur die Zustellung eines Mahnbescheides allein ist noch nicht gefährlich, auch nicht für die Kreditwürdigkeit.