Rumkacken wollen, aber bloß…
…nicht dafür geradestehen!" Könnte man es nennen, was einem heutzutage immer wieder begegnet.
Hallo,
Ich denke, Herr X muss kein Impressum angeben, aber ganz
sicher bin ich mir nicht.
im Falle des Herren X ist der Fall so klar wie Kloßbrühe, wie er das im Übrigen auch in 99,99% aller anderen Fälle ist. Die Vorgaben des Gesetzes sind eindeutig, und es will mir nicht in den Kopf, warum es immer noch so viele Holzköppe gibt, die sich weigern, das zu verstehen. Es gibt bei dieser Frage im Grunde genommen nur zwei Punkte, die man abhaken muss:
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Teledienst oder Mediendienst?
Da gibt’s selten was zu diskutieren. Auch die private Website „Mein Hund, mein Haus, meine Geschlechtskrankheit“ ist ein Teledienst.
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Geschäftsmäßigkeit?
Auch das ist ziemlich einfach - alles, was auf dauerhafte Verfügbarkeit angesetzt ist, ist geschäftsmäßig. Also alles, was nicht nur kurzfristige Datenablage ist. Bei Mediendiensten ist sogar das egal.
Und nochmal, weil auch das immer so schwer zu begreifen scheint: „Geschäftsmäßigkeit“ hat nichts, rein gar nichts, damit zu tun, ob jemand „damit“ auch nur einen Cent verdient.
Die Leute, die meinen, man bräuchte kein Impressum, gehören also in dieselbe Kategorie uninformierter Mitbürger, die meinen, es habe jemals einen „Internet Privacy Act“ gegeben, den Bill Clinton unterzeichnet hätte und der es Strafverfolgungsbehörden auch in Deutschland verbieten würde, alles folgende einzusehen.
Sie treffen sich dort mit denen, die aus irgendwelchen seltsamen Gründen, die vielleicht mit halluzinogenen Substanzen zu tun haben, glauben, das Landgericht Hamburg habe mal entschieden, man könne sich durch einen beschissenen Disclaimer von der Verantwortung für gesetzte Links freimachen.
Und sie müssen sich dort mit den Idioten rumärgern, die eBay-Kunden mit völlig unwirksamem Geschwafel von irgendwelchem EU-Recht rumzuplagen, durch das man angeblich gezwungen sei, Garantie explizit auszuschließen (was auch völliger Bullshit ist, aber über Garantie vs. Sachmängelhaftung findet sich genug in den FAQ, und wie man sich mit solchen Klauseln als Verkäufer im Zweifel selbst ins Knie schießt, soll bitte jeder, der sowas macht, selbst schmerzhaft erleiden).
Gruß,
Malte
PS: Ein Postfach ist nicht ausreichend für ein Impressum.
Ein Pseudonym ist auch nicht ausreichend für ein Impressum.
Die Hinterlegung von Kontaktdaten bei der DENIC ist auch nicht ausreichend für ein Impressum.
Das Gestalten eines Impressums in Form einer Grafik, oder in Flash, oder in Java, ist auch nicht ausreichend für ein Impressum.
Aber es gibt auch gute Nachrichten: Die Steuernummer interessiert in einem Impressum keine Sau.