Wie formuliert man Tilgungsplan an Schuldnerbank?

Hi Kenner,

Prob: Mein Schuldner zahlt nicht meine rechtskräftigen Schuldtitel (Betrag: ca. DM 12.000,-). Der Schuldner ist Rentner (55 Jahre alt) und lebt von Sozialhilfe. Eideststattliche Versicherung wird in Kürze abgenommen. Sollte das fruchtlos verbleiben, werde ich Strafantrag wg. Betruges stellen. Der Schuldner ist einerseits untätig, ruft nicht an, redet nicht mit mir, will aber andererseits die Konsequenzen vermeiden (Aufschieben der Pfändungs- und e. V.-Termine etc.).

Frage: Wie formuliere ich am besten ein Schreiben an die Bank des Schuldners (ist bekannt) in dem ich einen Tilgungsplan anbiete, der von der Bank gestützt wird. Vielleicht hat die Bank ja auch ein Interesse, daß Ihrem „Kunden“ ein Strafprozeß erspart bleibt?

Wenn jemand eine Idee hat, immer her damit.

Vielen Dank.
R o b.

Hallo,

hört sich nicht gut an, 55 Jahre, Rentner, Sozialhilfeempfänger, demnächst EV. Wenn Du den Mann auch noch verklagst, bleibst Du unabhängig vom Ausgang des Verfahrens auch noch auf den kompletten Gerichtskosten sitzen. Den Kontakt zur Bank des Schuldners kannst Du Dir schenken. Die wird Dir in keiner Weise behilflich sein können und wollen.
Du solltest Dir darüber klar werden, was das Ziel Deiner Aktivitäten sein soll. Willst Du den Mann zerstören und ihm zeigen, was eine Harke ist? Oder willst Du schlicht Dein Geld. Wenn Du kein Geld willst, dafür Dir aber um so mehr am endgültigen Ruin des Gläubigers gelegen ist, dann muß man es machen, wie Du es jetzt vorhast.
Wenn Du Geld willst, taugt der Weg nicht. Du schlachtest das ohnehin schon geschwächte Huhn, bevor es wenigstens kleine Eier legen kann. Du mußt auch noch die Schlachtkosten zahlen und das Fleisch wird ungenießbar sein.
Mit anderen Worten: Wenn Du den Mann endgültig fertig machst, wird er auch endgültig demotiviert sein und sich bis ans Ende seiner Tage mit Sozialhilfe begnügen. So lange sich der Mann noch ziert, die EV abzugeben, hast Du eine Chance, wenigstens einen Teil Deines Geldes zu sehen. Ihm ist nämlich noch nicht alles egal. Du bist dabei, das gründlich zu ändern.

Jede Bank weiß, daß sie einem Schuldner noch Luft zum Leben lassen muß. Mit der Strategie alles oder nichts gibts eben nichts.

Gruß
Wolfgang

Hi Wolfgang,

kann ich zustimmen. Menschen „zerstören“ kann ein Bumerang sein. Vor ungefähr 25 Jahren hat ein „Schulfreund“ seine Gläubiger (war ein Anwalt und ein Landratsamt) einfach abgeknallt. Zuerst hat er den Anwalt erschossen, danach seelenruhig zum Landratsamt gefahren und wahllos auf die Mitarbeiter geschossen. Dann den Gewehrlauf in den eigenen Mund gesteckt. Das hätte dem Menschen niemand zugetraut. War eigentlich ein ruhiger Bürger.

cu Hoffmann

Eigentlich dachte ich weniger an solche Extremfälle. Vielmehr meine ich, daß sich der Gläubiger überlegen sollte, was er erreichen will und das dann möglichst leidenschaftslos verfolgt. Dabei kann man nun einmal nicht zwei entgegengesetzte Ziele gleichzeitig erreichen wollen. Wenn der Gläubiger Genugtuung in der Form anstrebt, daß der Schuldner nie wieder mit dem Hintern hoch kommt, kann man eben auch kein Geld mehr erwarten. Wenn ich Geld erwarte, muß ich zulassen, daß der Schuldner z. B. motiviert arbeitet, um sich selbst auch einmal 'ne Kleinigkeit gönnen zu können. Dann muß man möglicherweise auf die Befriedigung von z. B. Rachegelüsten verzichten.

Ich habe hier unter „Anregungen“ die Schaffung eines Brettes „Schuldnerberatung“ unterstützt, obwohl man hier sieht, daß Schuldner- und Gläubigerberatung sinnvoller wäre. Eigentlich haben ja beide Seiten das gleiche Ziel, nämlich die Schuld aus der Welt zu schaffen. Vorausgesetzt, auf beiden Seiten ist der gute Willen vorhanden. Und dafür können sich beide Seiten in geeigneter oder ungeeigneter Weise verhalten. Es sind etliche Fälle bekannt, in denen sich Gläubiger und leider allzu oft auch Anwälte so verhalten, daß das Schuldverhältnis nicht zum Ende kommen kann.

Gruß
Wolfgang

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Ganz kurz: Wenn der Mann von Sozialhilfe lebt wirst du garantiert nichts bekommen, egal was du tust. Es sei dahingestellt ob er zahlen will oder nicht, Tatsache ist einfach daß er es nicht kann. Eine Anzeige wegen Betruges hilft da auch nichts, es sei denn du willst einfach nur Rache. Schlimmstenfalls kommt er ins Kittchen und kann dann auch nichts mehr zahlen. Es bleibt dir wohl nichts anderes übrig als regelmäßig einen Gerichtsvollzieher zu schicken und mal nachfragen zu lassen. Aber dessen Kosten trägst zuerst einmal du selbst …

Hi Wolfgang,

danke für Deine Ausführungen. Mein Interesse gilt sicherlich nicht, den Schuldner „fertig zu machen“. Fakt ist nur leider, daß sich dieser Mensch in einer unglaublichen Weise diese Schulden selber zuzuschreiben hat und schon zu Zeiten niedrigerer Beträge verleumden ließ und mich unzählige Male die 40 km zu sich hinausfahren ließ, damit ich mein Geld abholen könne - als ich dann da war hieß es nur „Ach, ich war noch gar nicht bei der Bank!“ oder „Ich bin ganz krank, kann nicht raus“ und so weiter.

Mein Strafantrag sollte dann eher kathartische Wirkung auf ihn haben, alles andere hatte ja nix genützt.

Aber eine Frage doch noch: Wieso sollte ich auf den Verfahrenskosten sitzen bleiben? Es handelt sich meines Wissens zwar um ein Antragsdelikt, wird aber dennoch von der Staatsanwaltschaft betrieben. Ich könnte nur als Nebenkläger auftreten. Oder irre ich mich hier?

Grüße.
R o b.