Kaufvertrag Privatpersonen Gebraucht-Krad
Von: , Frage gestellt am Do, 21. Dez 2006
Hallo liebes Forum.
Mal angenommen zwei Privatpersonen schliesen einen Kaufvertrag über den Verkauf eines gebrauchten Motorrades ab.
Käufer und Verkäufer einigen sich auf einen Preis. Zusätzlich, da der Verkäufer angibt er hätte noch diverse Teile für das Mottorrad, einigt man sich darauf, dass für diese Teile sagen wir 50,00 € mehr gezahlt wird. Im Kaufvertrag wird vermerkt, dass der Verkäufer die angegebenen Teile nachliefert, da er zum Zeitpunkt der Übergabe des Mototrrades und des Geldes die Teile noch bei einem Bekannten liegen hat, wie er sagt.
Nun vergeht einige Zeit, natürlich kommen die Teile nicht. Daraufhin mahnt der Käufer den Verkäufer zur Erfüllung der Pflicht aus dem Kaufvertrag an und setzt ihm eine Frist von 2 Wochen (per Einschreiben). Die verstreichen und nichts passiert.
A: Hätte eine Anzeige wegen Betrugs Sinn?
B: Lohnt es sich zum Anwalt zu gehen?
C: Oder hat der Käufer keine Aussicht auf die Teile bzw. den
Geldbetrag, da das ganze zu geringfügig ist?
