Kaufvertrag Privatpersonen Gebraucht-Krad

Von: , Frage gestellt am Do, 21. Dez 2006

Hallo liebes Forum.

Mal angenommen zwei Privatpersonen schliesen einen Kaufvertrag über den Verkauf eines gebrauchten Motorrades ab.

Käufer und Verkäufer einigen sich auf einen Preis. Zusätzlich, da der Verkäufer angibt er hätte noch diverse Teile für das Mottorrad, einigt man sich darauf, dass für diese Teile sagen wir 50,00 € mehr gezahlt wird. Im Kaufvertrag wird vermerkt, dass der Verkäufer die angegebenen Teile nachliefert, da er zum Zeitpunkt der Übergabe des Mototrrades und des Geldes die Teile noch bei einem Bekannten liegen hat, wie er sagt.

Nun vergeht einige Zeit, natürlich kommen die Teile nicht. Daraufhin mahnt der Käufer den Verkäufer zur Erfüllung der Pflicht aus dem Kaufvertrag an und setzt ihm eine Frist von 2 Wochen (per Einschreiben). Die verstreichen und nichts passiert.

A: Hätte eine Anzeige wegen Betrugs Sinn?

B: Lohnt es sich zum Anwalt zu gehen?

C: Oder hat der Käufer keine Aussicht auf die Teile bzw. den
Geldbetrag, da das ganze zu geringfügig ist?

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 23 Minuten 0 hilfreich
    Re: Kaufvertrag Privatpersonen Gebraucht-Krad

    A: Hätte eine Anzeige wegen Betrugs Sinn?
    Wenig. Erstens ist der Betrug nicht nachweisbar, zweitens bringt die Anzeige dem Geschädigten keinen Vorteil. B: Lohnt es sich zum Anwalt zu gehen?
    Im Zweifelsfalle ja. Natürlich sind Konstellationen denkbar, in denen das nichts nützt. C: Oder hat der Käufer keine Aussicht auf die Teile bzw. den Geldbetrag, da das ganze zu geringfügig ist?
    Man kann auch einen Cent erfolgreich einklagen.

    Levay

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