Angenommen, ich würde aus verschiedenen, nicht miteinander verbunden Zeitungen Artikel ausschneiden und in einer eigenen Zeitung wortwörtlich nach einiger Zeit wiedergeben.
Kann ich dafür rechtlich belangt werden? Gibt es dafür ein Copyright, auch wenn der Artikel von der Zeitung veröffentlich wurde?
Ich denke da (um irgendwie ein praktisches Beispiel zu geben), etwa Kolumnen einzelner Schreiber bzw. Comics oder immer gezielt ein Thema auszuschneiden und selbst (ev. sogar gegen Entgelt) wiederzuveröffentlichen.
Ich hätte aber noch eine Frage: Der Text bezieht sich nur auf Deutschland. Gibt es auch eine internationale Regelung (zb in Bezug auf Webveröffentlichung) für solche Fälle?
es handelt sich um eine rein fiktive Idee, die ihm Rahmen einer Wirtshausdiskussion entstanden ist - und um kein konkretes Geschäftsvorhaben!!!
Ich bitte das nicht zu vergessen! Es interessiert mich nur, wie der Gesetzgeber national und international Regeln aufgestellt hat oder eben nicht - nicht mehr und auch nicht weniger.
Sorry, falls da vorhin Missverständnisse aufgetreten sind.
Schlechte Wirtshausdiskussion
Und da ist in der Diskussion niemand mal darauf gekommen, wie es den Leuten geht, die da was produziert haben und denen ihr das dann teilweise wegnehmen wollt?
Vielleicht solltet ihr an eurem Stammtisch mal etwas produktives auf die Beine stellen, echt Zeit investieren - nämlich den eigentlich zum LebenuntERHALT notwendigen, und das sagt ihr jemanden anderem, der besser im Business ist: Hier, dürft ihr auch bei Euch abdrucken, müsst ihr nix für zahlen.
Genauso ist das, wenn irgendwelche Idioten fremde Websites in ihren Rahmen öffnen und dann selber auf ihren Aussenrahmen fett die Werbung plazieren.
Unkolligal, assozial. Das sollte man nicht verwechseln!