Frist für Nachbesserung
Von: , Frage gestellt am So, 24. Dez 2006
Hallo zusammen,
angenommen es wurde eine Wohnwand bestellt, und eine falsche, nicht dazu passende Tür mitgeliefert. Nun sagt das Möbelhaus, es habe das Recht zur zweimaligen Nachbesserung und der früheste Termin des Austauschs sei in einem Monat, da die Ware im Ausland produziert wird. Ein genauer Termin wird nicht genannt. Muss der Kunde eine so unpräzise Angabe hinnehmen, oder gibt es eine Frist, bis die Nachbesserung erfolgen muss. Weil nach der Aussage des Möbelhauses kann es ja theoretisch auch zwei Monate oder länger dauern.
