Frist für Nachbesserung

Von: , Frage gestellt am So, 24. Dez 2006

Hallo zusammen,

angenommen es wurde eine Wohnwand bestellt, und eine falsche, nicht dazu passende Tür mitgeliefert. Nun sagt das Möbelhaus, es habe das Recht zur zweimaligen Nachbesserung und der früheste Termin des Austauschs sei in einem Monat, da die Ware im Ausland produziert wird. Ein genauer Termin wird nicht genannt. Muss der Kunde eine so unpräzise Angabe hinnehmen, oder gibt es eine Frist, bis die Nachbesserung erfolgen muss. Weil nach der Aussage des Möbelhauses kann es ja theoretisch auch zwei Monate oder länger dauern.

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 48 Minuten 0 hilfreich
    Re: Möbelhaus hat recht

    Hi

    du kannst vielleicht versuchen 20€s Preissnachlass zu bekommen , ansonsten musste schon warten bis die Tür aus Hinterwaldestan da ist



    LG
    Der Kater Mikesch [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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