Eine Verwandte von mir hat einmal für eine Fernseh-Szene einen Tausend-Mark-Schein relativ originalgetreu nachmachen lassen. Die Drucke wurden dann mit Filmblut beschmiert, weil sie ja zur Freude der Zuschauer aus einem Patienten auf dem Operationstisch gezogen wurden.
Jetzt meine Frage: Ist der Nachdruck von Geldscheinen eigentlich verboten, wenn ich es nicht darauf abgesehen habe, irgendjemanden mit dem Falschgeld zu täuschen? Könnte es irgendwelche Konsequenzen haben, wenn man einen fleckigen, roten Tausender als Erinnerungsstück an der Pinnwand hängen hat?
Ich bin gespannt auf eure Antworten und bedanke mich im voraus für eure Mühe!
Strafbares Geldfälschen gem. § 146 StGB liegt nur vor, wenn neben dem Nachmachen echten Geldes, oder verfälschen echten Geldes beim Täter auch die Absicht besteht dieses in Verkehr zu bringen oder ein solches Inverkehrbringen zu ermöglichen.
ABER wenn Du das Geld nachmachst und in diesem Zusammenhang Kontakt mit der Polizei bekommst, besteht zumindest der Verdacht, daß Du dieses auch in Verkehr bringen willst, d.h. ein Strafverfahren wird eingeleitet, Wohnungsdurchsuchung, Vernehmung, evtl. Fingerabdrücke usw. - zumindest ein Haufen Ärger eben, kann aber auch schlimmer kommen.
Weiterhin besteht schon ein Inverkehrbringen, wenn Du den Schein an irgendwen weitergibst und der damit tun und lassen kann was er will.
Mindeststrafandrohung für § 146, 1 Jahr Freiheitsstrafe, Ausnahmen in minder schweren Fällen.
Außerdem handelt gem. § 128 OWiG ordnungswidrig, wer Drucksachen oder Abbildungen herstellt oder verbreitet, die ihrer Art nach geeignet sind im Zahlungsverkehr mit Papiergeld verwechselt zu werden.
Die bloße Herstellung + Eignug zur Verwechselung reicht hier also schon aus.
Höchstgeldbuße: 20000.- DM
Naja, das könnte passieren…
Häng Dir doch lieber n schönes Poster auf, ist einfacher und mit ziemlicher Sicherheit (je nach Motiv) nicht strafbar,
Gruß
um die im vorherigen Posting angegebenen Konsequenzen zu vermeiden, solltest Du unbedingt, möglichst deutlich sichtbar, irgendwo auf dem Geldschein einen Hinweis anbringen, dass das eine Fälschung ist.
Der Meister-Fälscher Kujau („Hitler-Tagebücher“) hatte bis zu seinem Tod in Stuttgart eine Galerie, in der er Fälschungen ausstellte und auch verkaufte. Es gab keine Probleme, da er neben der Signatur des ursprünglichen Künstlers auch immer seine eigene Signatur mit angegeben hat und auch in der Galerie darauf hingewiesen hat, dass es Fälschungen sind.
Die Bilder sahen aber so original aus, dass man nicht unterscheiden kann, ob der daneben ausgestellte Fotodruck des Originals nicht doch von der Fälschung stammte…
Hallo!
Lulle hat völlig recht! Die ganze Sache ist höchst problematisch!
Nach der Rechtsprechung liegt Inverkehrbringen von Falschgeld sogar dann vor, wenn man es in den Müll wirft, so daß andere es finden können.
Anders ist die Sache nur solange es ganz offenbar für Kunst-Zwecke verwendet wird, so wie der „Polizist“ auf der Bühne ja auch keine Amtsanmaßung begeht, weil jeder weiß, dass das nur ein Theaterstück ist. Genau so dürfte das mit dem Falschgeld sein: solange es am Set gebraucht wird: unproblematisch: Aber sobald du es zu Hause für Deko-Zwecke verwendest: Vorsicht!
frank
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