Erbrecht

Hallo,

Frau.H. ihr Vater ist gesorben.Frau H. ist 21 und noch in Ausbildung.Es geht um mehrere 100000 die zu erben sind.Ihre Etern waren getrenntlebend aber nicht geschieden!Welchen Anspruch haben die Kinder auf das Erbe?Testamentarisch ist nichts festgelegt.
Die Mutter des verstorbenen lebt auch noch.Wer hat grob welche Ansprüche?
Der Vater zahlte auch Unterhalt an Frau F.,erhält sie dann eventuell Halbweisenrente oder woher bezieht sie nun den Unterhalt?

Liebe Grüße

Auch hallo.

Also die Fallbeschreibung ist gar nicht so einfach zu beantworten…
Aber dieser Bericht unter http://www.faz.net/s/RubEC1ACFE1EE274C81BCD3621EF555…
kann u.U. von Nutzen sein.

mfg M.L.

Hallo,

Anspruch haben die Kinder auf das Erbe?Testamentarisch ist
nichts festgelegt.

Zur Orientierung und ohne Anspruch auf juristische Exaktheit:

Alle Kinder des Erblassers erben. Wenn eine erbberechtigte Ehefrau vorhanden ist, erhalten alle Kinder zusammen die Hälfte und die Ehefrau die andere Hälfte.

Die Mutter des verstorbenen lebt auch noch.

Wenn der Erblasser Kinder hat, erben die Eltern des Erblassers nicht (es sei denn, es läge ein anderslautendes Testament vor, was hier ja nicht der Fall ist).

Der Vater zahlte auch Unterhalt an Frau F.,erhält sie dann

Wer ist Frau F ? Die Tochter ? Dann erhält sie u.U Halbwaisenrente.

Gruß

Nordlicht

Ich möchte nur kurz darauf hinweisen, dass ein Ehegatte dann nicht gesetzlicher Erbe wird, wenn zum Zeitpunkt des Todes die Voraussetzungen für eine Scheidung vorlagen. Der Gedanke liegt hier ja nahe.

Levay

Hallo,

Frau.H. ihr Vater ist gesorben.Frau H. ist 21 und noch in
Ausbildung.Es geht um mehrere 100000 die zu erben sind.Ihre
Etern waren getrenntlebend aber nicht geschieden!Welchen
Anspruch haben die Kinder auf das Erbe?Testamentarisch ist
nichts festgelegt.
Die Mutter des verstorbenen lebt auch noch.Wer hat grob welche
Ansprüche?

Wie schon richtig angesprochen ist die Frage zu beantworten, ob im Todeszeitpunkt die Voraussetzungen für die Scheidung vorhanden waren. Danach bemisst sich das Erbrecht der Ehefrau. Lagen die Voraussetzungen vor, erbt sie nichts, die Kinder werden Erben zu gleichen Teilen. Lagen sie nicht vor, ist sie gesetzliche Erbin. Die genauen Erbanteile ergeben sich dann nach dem Güterstand. Bei gesetzlichem Güterstand (Zugewinngemeinschaft) bekommt die Ehefrau 1/4+1/4 pauschalen Zugewinnausgleich und die Kinder teilen sich die verbleibende Hälfte zu gleichen Teilen. Eltern erben nur, soweit es keine Kinder gibt.

Gruß vom Wiz