Kopie von Kassenbon rechtsgültig

Hallo,

da mein Ordner mit den Kassenbons immer dicker und unübersichtlicher wird würde ich gerne wissen in wie weit auch eine Kopie rechtsgültig ist.

Im konkreten hätte ich die Vorstellung mir eine Datenbank zu erstellen in der ich die eingescannten Bons schnell bei Bedarf ausdrucken könnte.

Kann ich mit diesen ausgedruckten Bon dann trotzdem noch z. B. mein kaputtes Handy umtauschen lassen?

Grüße und schöne Restweihnachten :smile:
Franz

Im konkreten hätte ich die Vorstellung mir eine Datenbank zu

erstellen in der ich die eingescannten Bons schnell bei Bedarf
ausdrucken könnte.

Kann ich mit diesen ausgedruckten Bon dann trotzdem noch z. B.
mein kaputtes Handy umtauschen lassen?

Grüße und schöne Restweihnachten :smile:
Franz

Zum Bspl. für die Vorlage beim Finanzamt für die Einkommenssteuererklärung ist eine Kopie nicht ausreichen.
Gruß n.

Abend!

Zum Bspl. für die Vorlage beim Finanzamt für die
Einkommenssteuererklärung ist eine Kopie nicht ausreichen.

Wo steht das?

Gruß
Stefan

Abend!

Zum Bspl. für die Vorlage beim Finanzamt für die
Einkommenssteuererklärung ist eine Kopie nicht ausreichen.

Wo steht das?

Auf einer Mitteilung des Finanzamts Neukölln Nord aus dem Jahre 2002.

Meine Vermutung:
Um zu verhindern, dass ein Kassenbon bzw. eine Kopie davon von verschiedenen Steuerpflichtigen mehrfach für Steuererklärungen verwendet wird, muss das Original, mit dem Namen des Steuerpflichtigen versehen, eingereicht werden.

Gruß n.

Zum Bspl. für die Vorlage beim Finanzamt für die
Einkommenssteuererklärung ist eine Kopie nicht ausreichen.

Wo steht das?

Das lässt sich aus dem Umsatzsteuergesetz ableiten, das z. B. Gewährleistung von Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts verlangt. Was beim beschriebenen Verfahren nicht gegeben ist.

Was aber bezüglich der eigentlichen Frage völlig irrelevant ist, da vertragliche Pflichten nicht vom Vorliegen eines Kassenbons oder einer Rechnung abhängig sind. Ob Bon oder Kopie oder garnix ist für die rechtliche Würdigung zunächst völlig ohne Belang, sondern spielt erst in der Beweisführung eine Rolle. Und da kann ich mir vorstellen, dass die Gegenseite bei Vorlage lediglich einer Kopie grosse Zicken machen wird, die ein Richter ihr möglicherweise aber austreibt.

Gruss
Schorsch

Hi,
also ich meine vor kurzem im Zusammenhang mit den billigen schnell verblassenden Quittungen aus Thermodruckern gelesen zun haben, daß wenn man diese kopiert, die Kopie in die Buchhaltung geht und das Original vernichtet werden darf.
Wie passt den das?
Gruß
Michael

Zum Bspl. für die Vorlage beim Finanzamt für die
Einkommenssteuererklärung ist eine Kopie nicht ausreichen.

Wo steht das?

Das lässt sich aus dem Umsatzsteuergesetz ableiten, das z. B.
Gewährleistung von Echtheit der Herkunft und die
Unversehrtheit des Inhalts
verlangt. Was beim
beschriebenen Verfahren nicht gegeben ist.

also ich meine vor kurzem im Zusammenhang mit den billigen
schnell verblassenden Quittungen aus Thermodruckern gelesen
zun haben, daß wenn man diese kopiert, die Kopie in die
Buchhaltung geht und das Original vernichtet werden darf.
Wie passt den das?

Kassenbons und Quittungen sind keine Rechnungen. Du kannst anhand solcher zwar einen Eigenbeleg ausstellen, der dann wieder den Regelungen des UStG unterliegt. Bon oder Quittung selbst aber belegen lediglich, dass du deinen Zahlungspflichten aus einem Rechtsgeschäft nachgekommen bist und sind steuerrechtlich zunächst ohne jeden Belang.

Gruss
Schorsch

Hallo Franz,

es kommt immer darauf an, wofür du sie später brauchst:
Für Ansprüche aus dem Gewährleistungsrecht brauchst du Notfalls nur einen Zeugen,. der bestätigt, dass du es bei dem Laden gekauft hast.
Also genügt eine Kopie.

Wenn es aber um Garantieansprüche geht:
Garantien sind freiwillig und deshalb kann der Garantiegeber auch Bedingungen stellen.z.B. Originalkassenbon
Wenns also mal drauf ankommt… besteh lieber auf Gewährleistung als auf Garantie :wink:

Ich stelle mir gerade vor: Ich habe ein einziges Produkt von dem Typ verkauft. Nun kommt einer rein und legt mir den eingescannten Bon vor wegen Garantie… ist ok …
Ein paar Tage später kommt der nächste mit dem gleichen Gerätetyp rein und will Garantie mit scannerkopie… häääh? was mach ich dann ?
Beweis mir doch mal, dass du das hier gekauft hast ?
(Bei vielen Läden steht keine Werbung auf dem Bon und bei Firmengruppen fehlt oft der Ort des Unternehmens)

Du verstehst ?

BigJohn

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke dir BigJohn und auch den anderen!

Ich seh schon, ich lass es doch lieber… :smile:
Dann bleib ich halt bei meinem Papierkram (und das als EDVler :smile: )

Grüße
Franz

Ich seh schon, ich lass es doch lieber… :smile:
Dann bleib ich halt bei meinem Papierkram (und das als EDVler

-) )

Es gibt durchaus rechtssichere Formen der digitalen Archivierung. Es bedürfte aber schon eines ziemlichen Himalayas an Belegen, diese für die private Ablage kostenschonend einzusetzen. Und auch dann gälte noch der von BigJohn genannte Vorbehalt bei Inanspruchnahme von Garantieleistungen.

Gruss
Schorsch