Rückgabe und Umtauschrecht
Von: , Frage gestellt am Mi, 27. Dez 2006
Person A hat eine Armbanduhr gekauft.
Zu Hause stellt Person fest, das das Zifferblatt schief drin sitzt. An der Ziffer 3 sah man es bseonders deutlich, weil diese Zahl nicht mit dem Uhrenstellknopf in einer Höhe war.
Person gehtwieder in das kleine Fachgeschäft und wollten die Uhr umtauschen. Die Verkaüferin hatte aber das gleiche
Modell nicht mehr da und bot an, die Uhr zum Hersteller zurück
zuschicken um sie dort tauschen zu lassen. Das würde aber erst ab
08.01.07 gehen, weil die Firma Betriebsferien hat und dann müßte man
mit ca. 3 - 4 Wochen Bearbeitungszeit rechnen. Das heißt im Februar
bekomme ich die Uhr wieder.
Person A lehnte ab und wollte vom Kauf zurücktreten und
das Geld wieder haben. Verkaüferin meinte, die Uhr kann sie zurücknehmen,- aber das Geld bekommt Person A nicht wieder - sondern nur einen Gutschein bzw. könnte Person A sich ja auch ein anderes Modell heraussuchen.
Person war damit nicht einverstanden und verwies auf das
14-tägige Rückgabe und Umtauschrecht des BGB.
Verkaüferin antwortete, dass das für sie nicht gilt. Sie haben ihre eigenen Geschäftsbedingungen. Die liegen neben der Kasse aus. Man kann sie ja beim Kauf einsehen.
Desweiteren ist ein Stempel auf dem Kassenbon wo drauf steht:
Umtausch innerhalb von 10 Tagen möglich - keine Geldrückzahlung. Mit
dem Kauf hätte das Person A akzeptiert.
Person A denkt, wenn Veräuferin den gleichen Artikel nicht mehr hat,
der auch erst in 3 bis 4 Wochen wieder lieferbar ist...ist das
doch nicht sein Problem. Veräuferin hat mir einen fehlerhaften Artikel
verkauft, deswegen besteht Person A auf Geldrückgabe, denn ich sehe nicht ein 4 Wochen auf die neue Uhr zu warten......
...die Verkäuferin sagte, sie würde nicht mehr diskutieren...
Kann man sagen, Person A muß sich der Verkäuferin fügen?
Vielen Dank für die Hilfe!
