Hallo!
Leider gibt es ja krasse spektakuläre (und auch nicht bekannte) Fälle von sexuellem Missbrauch, die uns zu einer Diskussion geführt haben.
Könnte ein Opfer sexueller Gewalt, die von einem Minderjährigen verübt wurden, Schadensersatz oder Schmerzensgeld einklagen? Wenn ja, von wem? Von dem Täter oder von dessen Eltern? Müsste dazu eine Verurteilung des Täters vorliegen?
Viele Grüße,
Snoef
Könnte ein Opfer sexueller Gewalt, die von einem
Minderjährigen verübt wurden, Schadensersatz oder
Schmerzensgeld einklagen?
Grundsätzlich ja. Es gelten die allgemeinen Regeln. Zu bedenken ist, wenn der Täter ein Minderjähriger war, dass man nicht von Geburt an für seine Taten verantwortlich ist, sondern erst ab einem gewissen Alter.
Wenn ja, von wem?
Vom Täter.
Müsste dazu eine Verurteilung des Täters
vorliegen?
Nein, aber dann wäre der Tatbestand zumindest insofern schon mal verbindlich festgestellt.
Levay
Hallo nochmal!
Grundsätzlich ja. Es gelten die allgemeinen Regeln. Zu
bedenken ist, wenn der Täter ein Minderjähriger war, dass man
nicht von Geburt an für seine Taten verantwortlich ist,
sondern erst ab einem gewissen Alter.
Also wenn wir mal einen Hamburger (?) Fall nehmen, wo ein Mädchen von einem 12jährigen missbraucht wurde [Offtopic: herrje, was es alles gibt *haare rauf*]. Wäre das schon das ‚gewisse Alter‘?
Und der ‚Kleine‘ hätte ja wohl kaum Geld, was zu bezahlen. Müssten das dann die Eltern übernehmen, oder würde das quasi ausgesetzt, bis der Täter selbst alt genug ist und Geld verdient?
Nein, aber dann wäre der Tatbestand zumindest insofern schon
mal verbindlich festgestellt.
Jetzt gehe ich mal in eine ganz andere Richtung: Strafantrag kann ja nur bis 10 Jahre nach dem 18. Geburtstag des Opfers gestellt werden. Die Verjährung für Schmerzensgeld und Schadensersatz ist länger / kürzer?
Viele Grüße,
Snoef
Hallo nochmal!
Grundsätzlich ja. Es gelten die allgemeinen Regeln. Zu
bedenken ist, wenn der Täter ein Minderjähriger war, dass man
nicht von Geburt an für seine Taten verantwortlich ist,
sondern erst ab einem gewissen Alter.
AB 10 JAHRE
Also wenn wir mal einen Hamburger (?) Fall nehmen, wo ein
Mädchen von einem 12jährigen missbraucht wurde [Offtopic:
herrje, was es alles gibt *haare rauf*]. Wäre das schon das
‚gewisse Alter‘?
Und der ‚Kleine‘ hätte ja wohl kaum Geld, was zu bezahlen.
Müssten das dann die Eltern übernehmen, oder würde das quasi
ausgesetzt, bis der Täter selbst alt genug ist und Geld
verdient?
Die Eltern sind nicht für die Zahlung verantwortlich. Nur dr Täter
Nein, aber dann wäre der Tatbestand zumindest insofern schon
mal verbindlich festgestellt.
Jetzt gehe ich mal in eine ganz andere Richtung: Strafantrag
kann ja nur bis 10 Jahre nach dem 18. Geburtstag des Opfers
gestellt werden. Die Verjährung für Schmerzensgeld und
Schadensersatz ist länger / kürzer?
Geh mal davon aus, dass deine angesprochene Vergewaltigung ein Kapitalverbrechen ist. Dementsprechend ist die Verjährung auch länger als üblich.
Übrigens:
Zivile „Titel“ verjähren erst nach 30 Jahren. Die Prozesskosten aus dem Verfahren jedoch schon nach 3 Jahren.
Wenn es also eine Prozess gab, in dem Schadenersatz zugesprochen wird, aknn sich keiner drum rumdrücken.
Auch nicht mit einer privaten Insolvenz (glaub ich, sonst würde ja keiner Schmerzensgeld bezahlen… einfach 5 Jahre warte anstatt lebenslang zu bezahlen)
Altersgrenzen 0-10 Jahre:
Schaden verursacht ? Pech gebaht, wenn Eltern die Aufsichtspflicht nicht verletzt haben
Ab 10 Jahre: ist für Schäden haftbar
Ab 13 Jahre (?) ist strafmündig
Ab 16 Jahre, darf rauchen, Bier und Wein trinken (NOCH) --darf mit Genehmigung heiraten
18-21 Jahre: unterliegt immer noch dem Jugendstrafrecht
Hallo!
AB 10 JAHRE
Also ich würde sagen ab sieben Jahren, 828 I, wenn nicht die Verantwortlichkeit nach § 828 III ausgeschlossen ist. Das, also der Ausschluss der Verantwortlichkeit, kann aber auch bei einem 17jährigen noch angenommen werden, wenn ihm die erforderliche Einsicht fehlt.
Ab 10 Jahre: ist für Schäden haftbar
Wie bereits gesagt, ich meine: Grundsätzlich gilt 7 Jahre
Ab 13 Jahre (?) ist strafmündig
14
Gruß,
Florian.