Re^3: Schadensersatz / Schmerzensgeld von Minderjä
Hallo nochmal!
Grundsätzlich ja. Es gelten die allgemeinen Regeln. Zu
bedenken ist, wenn der Täter ein Minderjähriger war, dass man
nicht von Geburt an für seine Taten verantwortlich ist,
sondern erst ab einem gewissen Alter.
AB 10 JAHRE
Also wenn wir mal einen Hamburger (?) Fall nehmen, wo ein
Mädchen von einem 12jährigen missbraucht wurde [Offtopic:
herrje, was es alles gibt *haare rauf*]. Wäre das schon das
'gewisse Alter'?
Und der 'Kleine' hätte ja wohl kaum Geld, was zu bezahlen.
Müssten das dann die Eltern übernehmen, oder würde das quasi
ausgesetzt, bis der Täter selbst alt genug ist und Geld
verdient?
Die Eltern sind nicht für die Zahlung verantwortlich. Nur dr Täter
Nein, aber dann wäre der Tatbestand zumindest insofern schon
mal verbindlich festgestellt.
Jetzt gehe ich mal in eine ganz andere Richtung: Strafantrag
kann ja nur bis 10 Jahre nach dem 18. Geburtstag des Opfers
gestellt werden. Die Verjährung für Schmerzensgeld und
Schadensersatz ist länger / kürzer?
Geh mal davon aus, dass deine angesprochene Vergewaltigung ein Kapitalverbrechen ist. Dementsprechend ist die Verjährung auch länger als üblich.
Übrigens:
Zivile "Titel" verjähren erst nach 30 Jahren. Die Prozesskosten aus dem Verfahren jedoch schon nach 3 Jahren.
Wenn es also eine Prozess gab, in dem Schadenersatz zugesprochen wird, aknn sich keiner drum rumdrücken.
Auch nicht mit einer privaten Insolvenz (glaub ich, sonst würde ja keiner Schmerzensgeld bezahlen.. einfach 5 Jahre warte anstatt lebenslang zu bezahlen)
Altersgrenzen 0-10 Jahre:
Schaden verursacht ? Pech gebaht, wenn Eltern die Aufsichtspflicht nicht verletzt haben
Ab 10 Jahre: ist für Schäden haftbar
Ab 13 Jahre (?) ist strafmündig
Ab 16 Jahre, darf rauchen, Bier und Wein trinken (NOCH) --darf mit Genehmigung heiraten
18-21 Jahre: unterliegt immer noch dem Jugendstrafrecht