veröffentlichen von nicht selbst geschriebenen

Angenommen jemand möchte eine Sammlung von Texten (Beschreibungen, Anleitungen…) in das Internet stellen und in Buchform veröffentlichen.

genauer:
Auf einer Homepage gibt es ein Formular, das jeder Besucher ausfüllen kann. Diese Daten werden in einer Datenbank gespeichert.
Jeder Besucher kann die gesammte Datenbank-Sammlung ansehen, erweitern, verändern, durchsuchen,…
Wenn die Sammlung umfangreich genug ist soll ein Buch gedruckt, veröffentlicht und verkauft werden!

Der Autor eines Textes muss natürlich einverstanden sein, dass sein Text veröffentlicht wird und er keinerlei Ansprüche hat.

Fragen:

Wie muss der Besucher das bestätigen?
Genügt es, eine „AGB“ Seite mit den Hinweisen und Verzichtserklärungen zu erstellen und im Formular ein „Häckchen“ (ich habe die AGB gelesen und bin damit einverstanden) zu setzen und dieses abzufragen?

Wie sollte der Wortlaut einer Verzichtserklärung (auf alle Ansprüche) lauten?

Muss der Name des Autoren angegeben werden?
Wenn JA genügt es die Namen aller Autoren auf einer Extraseite zu erwähnen?

Darf man Texte von Werken die unter der GNU-Lizenz stehen in die Sammlung aufnehmen?

BITTE UM HILFE

mfg

Mit einem kleinen Häkchen in den AGB ist es nicht getan.
Grund: 1. eine Privatperson kann keine Geschäftsbedingungen haben.
2. bei Verzicht, muss immer noch einmal unterschrieben werden.

Du musst also zunächst darauf hinweisen:
Mitr ist bekannt, dass mein Beitrag trallala… wird.
KLICK
schreib…schreib…schreib

Mir ist bekannt dass mein Beitrag jetzt xxxxxxxxxxxxxxx
KLICK
Ich habe verstanden erkläre mich ausdrücklich damit einverstanden dass xxxxx
KLICK

Damit dürftest du auf der sicheren Seite sein.
Man erfährt vorher, dassss…
Man erfährt nachher noch einmal dass … (für Vergessliche)
Man bestätigt dann noch einmal

Quellen und Auitoren sollte/muss man immer nennen.

  1. glaubwürdiger
  2. kannst dich gegen evtl. Anmsprüche dritter etwas absichern

Denk aber dran:
DU bist verantwortlich was andere Posten… rund um die Uhr.
Wenn dir ein NeoNazi was reinschreibt, musst du sofort löschen.
Der Hinweis: ich bin nicht verantwortlich schütz dich laut Deutschen echt nicht vor Strafe.

BigJohn

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Mit einem kleinen Häkchen in den AGB ist es nicht getan.
Grund: 1. eine Privatperson kann keine Geschäftsbedingungen
haben.

Könnte ich hierfür bitte eine Quelle haben?

  1. bei Verzicht, muss immer noch einmal unterschrieben werden.

Auch hierfür, bitte!

Denk aber dran:
DU bist verantwortlich was andere Posten… rund um die Uhr.
Wenn dir ein NeoNazi was reinschreibt, musst du sofort
löschen.

Blödsinn. Entspricht weder der Rechtslage noch der einschlägigen Rechtsprechung, die zwar von Kontrollpflichten ausgeht, aber keineswegs im Minutentakt.

Der Hinweis: ich bin nicht verantwortlich schütz dich laut
Deutschen echt nicht vor Strafe.

Dein Geschreibe ist leider nicht strafbar.

Levay

Hi Levay,
(wenn du nur das Fazit lesen willst spring zum Ende der Seite)

Blödsinn. Entspricht weder der Rechtslage noch der
einschlägigen Rechtsprechung, die zwar von Kontrollpflichten
ausgeht, aber keineswegs im Minutentakt.

Der Hinweis: ich bin nicht verantwortlich schütz dich laut
Deutschen echt nicht vor Strafe.

Die rechtslage sagt aus, dass du verantwortlich für die Inhalte bist und Kontrollpflichten hast. Fakt.
Sie sagt nichts über die Häufigkeit der Kontrolle aus. Und genau DAS ist dann dein Problem.
Wenn einer diesen fiktiven Beitrag vor dir sieht, ihn zu Beweiszwecken speichert und dich anzeigt, hast du gegen deine Pflichtn verstoßen. Da holt dich dann nur ein sehr sehr gewiefter Anwalt wieder raus.

Zu den mehrfachen Häkchen:
Siehe Gesetze über AGB und Wirksamwerden, siehe Vertragsrecht bei verbundenen Verträgen und/oder Widerrufsklauseln BGB + HGB.
Es gibt auch ein spezieller Bereich über Internetrecht.
Zudem gibt es noch das Copyright, Urheberrecht, Datenschutzklauseln,Recht auf das eigene Bild usw…usw…usw…

Da die Beiträge nicht nur alks datenform, sondern auch in Druckform widergegeben werden sollen, genügt eine einzige Bestätigung nur für eine Form.
Ich bestätige, dass gespeichert werden darf. OK
Das ist aber keine Erlaubnis zur schriftlichen Veröffenlichung.
Die musst du extra erteilen. Also 2. Klick.
Und dass du die Datenschutzkluseln zur Kenntnis genommen hast musst du erneut bestätigen.

Und ob später mal nach der Einverständniserklärung des Beitragschreibers fragt, ist nie ganz auszuschließen.

Wer sich wirklich absichern will, damits später jkeine Probleme gibt, sichert sich vorher nach allen Seiten ab.

Oder wird Jahre später verklagt, wenn der Kläger mal dicke Geld braucht.

Halt dich an alle aktuellen Gesetze und du hast kein Problem.
Beachte einige Gesetze nicht und sie drehen dir später den Hahn zu.

Ach Levaj,
es steht jedem frei, es ohne Gesetze zu probieren. Bei einer privaten HP geht das ja noch. Sobald es jedoch ein HP ist, aus der später mal Geld gemacht werden soll/kann ist sie geschäftlich.
Und dann musst du dich an alles halten.

Mach doch mal ne HP und biete MP3-Songs an.
Oder biete Filme zum download.
Oder Bücher, die du abgeschrieben hast.

Na? Weisst selbst du, dass du damit nicht lange fahren kannst ohne einen verbraten zu bekommen.

Bei seiner geplanten Seite ist es ähnlich aber gesetzlich komplizierter:
Urheberrecht für Text - muss übertragen werden
Copyright für Druck - muss übertragen werden
Datenschutzrecht für Quellenangabe - oder keine Quellenangabe
Verzichtserklärung auf Gebühren - Vertragsrecht
Gibt übrigens genügend Bücher zu jedem Thema und allem Drumherum.
Ich gehe demnächst mal auf die Suche und sammel alles in diesem Zusammenhang aus dem Netz, da ich die Bücher nicht alle zitieren will/kann.

Durch den Beitrag gehst du mit dem anderen einen Vertrag ein. Und Verträge sind nicht nur Larifari sondern auch durchsetzbar.

Schonmal den ganzen Salm für dieses Forum gelesen?
Auf jedem Board musst du eventuell neu lesen und bestätigen.
Auch hier sichert sich der Betreiber gegen alles Mögliche an Ansperüchem gegenm ihn ab. Und das ist gut so.

BigJohn

Wenn einer diesen fiktiven Beitrag vor dir sieht, ihn zu
Beweiszwecken speichert und dich anzeigt, hast du gegen deine
Pflichtn verstoßen.

Nein. Ein Pflichtverstoß ergibt sich allenfalls dann, wenn du deinen Kontrollpflichten nicht rechtzeitig nachkommst. Du vermengst materiell-rechtliche Fragen mit Beweisfragen.

Da holt dich dann nur ein sehr sehr
gewiefter Anwalt wieder raus.

Wieso? Was macht denn ein „sehr, sehr gewiefter Anwalt“ anders als ein weniger „gewiefter“?

Zu den mehrfachen Häkchen:
Siehe Gesetze über AGB und Wirksamwerden, siehe Vertragsrecht
bei verbundenen Verträgen und/oder Widerrufsklauseln BGB +
HGB.

Blabla. Du hast gesagt, ein Privatmann könne keine AGB haben. Das steht weder in einem Gesetz über AGB (das es auch gar nicht gibt), noch im BGB, noch im HGB. Das hat auch mit Widerufsklauseln nichts zu tun. Natürlich kann ein Privatmann AGB haben. Ich empfehle dir die Lektüre der §§ 305 ff. BGB, wo die AGB geregelt sind. Ich kann AGB z.B. bei meinen eBay-Auktionen verwenden. Oder wenn ich ein Auto verkaufe und einen Mustervertrag vom ADAC verwende). Ob du das für AGB hältst, spielt keine Rolle, es sind AGB, und deine Behauptung war falsch.

Es gibt auch ein spezieller Bereich über Internetrecht.
Zudem gibt es noch das Copyright, Urheberrecht,
Datenschutzklauseln,Recht auf das eigene Bild
usw…usw…usw…

Das ist alles ganz interessant, hat nur überhaupt nichts mit meiner Frage zu tun.

Na? Weisst selbst du, dass du damit nicht lange fahren kannst
ohne einen verbraten zu bekommen.

Wieso „selbst ich“? Willst du damit aussagen, dass ich in rechtlichen Fragen eigentlich besonders dumm und unwissend bin? Die Feststellungen in deinem Beitrag sind total trivial und wurden von mir nie bestritten. Ich bin mit dem Gesetz vermutlich besser vertraut als du. Ich habe nur um Quellen für bestimmte Behauptungen gebeten, und dazu gehört die Behauptung, ein Privatmensch könne keine AGB haben, was völliger Unsinn ist.

Bei seiner geplanten Seite ist es ähnlich aber gesetzlich
komplizierter:
Urheberrecht für Text - muss übertragen werden

Nein, man kann Urheberrechte überhaupt nicht übertragen, man kann nur Nutzungsrechte vereinbaren. Aber das war alles überhaupt nicht Gegenstand meiner Frage.

Ich möchte dich herzlich bitten, beim nächsten Mal nicht IRGENDWAS zu schreiben, sondern beim Thema zu bleiben.

Levay

  1. eine Privatperson kann keine Geschäftsbedingungen
    haben.

Das wage ich mal stark zu bezweifeln!

Es gibt keine einzige Norm (weder im BGB noch sonst wo), nach der die Regeln über Allgemeine Geschäftsbedigungen nur für Unternehmer gelten. Das ergibt sich aus § 305 Abs. 1 BGB, der die Anwendbarkeit der § 305 ff. BGB ausschließlich an sachlichen und nicht an persönlichen Kriterien festmacht. Erst in § 310 BGB geht es um die persönliche Anwendbarkeit. Und dort (Abs. 3 Nr. 1 Hs. 2) läßt sich auch entnehmen, daß auch Verbraucher (also in etwa Privatpersonen) sich AGBs bedienen können.

Ich möchte dich herzlich bitten, beim nächsten Mal nicht
IRGENDWAS zu schreiben, sondern beim Thema zu bleiben.

Und genau das ist das Problem,
die Grundfrage war,was alles zu beachten ist.

Und? Hast du ihm in irgendeiner Art mit Aufzählung der §§§ hier weiter geholfen ?

Da du scheinbar im Recht bewandert bist…

Gibt ihm Formulierungen und Anregungen, wie er sich absichern muss oder welche Formen er wahren muss und an was er denken muss.

DAS WAR DIE FRAGE

BigJohn

DAS WAR DIE FRAGE

Nein, ich habe eine Rückfrage zu deinen teils zweifelhaften Ausführungen gestellt.

Levay