Ein gesundes und friedliches neues Jahr!
Hallo Wissende,
wir wollen den Balkon unserer Eigentumswohnung verglasen lassen. Da ja an der Substanz nicht wirklich etwas verändert wird, sondern nur eine obere und untere Führungsschiene angebracht wird fragen wir uns und euch, ob hierzu eine Baugenehmigung erforderlich ist? In der Teilungserklärung - es gibt mehrere Eigentümer - haben wir nichts gefunden.
Für Antworten schon Danke im Voraus!
Gruß Iso.Osi
Ein gesundes und friedliches neues Jahr!
Dito
Hallo Iso.Osi
zum einen ist Baurecht Landes- bzw. Kommunalrecht und zum anderen muß darüber wohl eine Eigentümerversammlung entscheiden.
Gandalf
Ein gesundes und friedliches neues Jahr!
Euch auch ein frohes und erfolgreiches Jahr!!
Hallo Wissende,
wir wollen den Balkon unserer Eigentumswohnung verglasen
lassen. Da ja an der Substanz nicht wirklich etwas verändert
wird, sondern nur eine obere und untere Führungsschiene
angebracht wird fragen wir uns und euch, ob hierzu eine
Baugenehmigung erforderlich ist? In der Teilungserklärung -
es gibt mehrere Eigentümer - haben wir nichts gefunden.
Für Antworten schon Danke im Voraus!
Gruß Iso.Osi
Schließe mich meinem Vorredner an !
Ihr solltet über das Kreis-(Stadt-)bauamt anfragen, ab welcher Größe ein Umbau an bestehender Substanz (oft von der Kubikmeterzahl abhängig) eine Genehmigung verlangt. Nachdem Ihr diese Info habt, solltet Ihr über die Eigentümerversammlung das ganze angehen.
Viele Grüße
Jörg
Ein gesundes und friedliches neues Jahr!
dir auch.
Hallo Wissende,
wir wollen den Balkon unserer Eigentumswohnung verglasen
lassen. Da ja an der Substanz nicht wirklich etwas verändert
wird, sondern nur eine obere und untere Führungsschiene
angebracht wird fragen wir uns und euch, ob hierzu eine
Baugenehmigung erforderlich ist?
Abgesehen von den Führungsschienen, willst du doch mehrere Qm Glas an der Fassade anbringen. Das ist natürlich eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums.
Das erfordert die Zustimmung ALLER Eigentümer! Auch derjenigen, die nicht zur nächsten Eigentümerversammlung kommen.
In der Teilungserklärung -
es gibt mehrere Eigentümer - haben wir nichts gefunden.
Muss auch gar nicht, da die Fassade dir nicht gehört und sie per Gesetz zwangsläufig zum Gemeinschaftseigentum gehören muss.
Es müßte eher eine positive Formulierung vorliegen: …ist berechtigt dem seiner Wohnung zugeordneten Balkon zu verglasen.
Also bevor du dir irgendwelche Genehmigungen vom Bauamt holst, benötigst du erst einmal die Unterschriften aller Eigentümer. Mit ner Flasche Wein und einem netten Gespräch einzeln angesprochen nicht unmöglich.
gruß n.