Gemeinde gegen Bürger vertreten durch Gemeinderat

Eine Gemeinde/ der Bürgermeister klagt gegen einen Bürger. Klagevertreter ist ein Gemeinderat (Anwalt), welcher auch Bürgermeisterstellvertreter ist.
Ist diese Vertretung dem als Anwalt tätigen Gemeinderat erlaubt oder ist dieser befangen?

Hallo,

in welchem Bundesland spielt dieser Fall?

Hallo!

Ist diese Vertretung dem als Anwalt tätigen Gemeinderat
erlaubt oder ist dieser befangen?

Ein Anwalt, der nicht einseitig die Interessen seiner Mandantschaft vertritt, hat in dem Beruf nichts verloren. Die Befangenheit ist dem Anwaltsberuf sozusagen immanent.

worldwidefab hat es ja schon gesagt.

Du müsstest Dich also Fragen, welche anderen Interessen als diejenigen des Bürgermeisters, der ja nun sein Mandant ist, der Anwalt hier noch vertreten würde, so es dass es zu einem Konflikt mit den Interessen seines Mandanten kommen könnte.
Gruß
Dea

Eine Gemeinde/ der Bürgermeister klagt gegen einen Bürger.
Klagevertreter ist ein Gemeinderat (Anwalt), welcher auch
Bürgermeisterstellvertreter ist.
Ist diese Vertretung dem als Anwalt tätigen Gemeinderat
erlaubt oder ist dieser befangen?

Hallo

in welchem Bundesland spielt dieser Fall?

welche Relevanz hätte das denn?
Gruß
Dea

Hallo

in welchem Bundesland spielt dieser Fall?

welche Relevanz hätte das denn?

In der Bayerischen Gemeindeordnung gibt es eine Regelung, die es Mitgliedern des Gemeinderates ausdrücklich verbietet, in Prozessen für oder gegen die Gemeinde aufzutreten…

Hallo!

In der Bayerischen Gemeindeordnung gibt es eine Regelung, die
es Mitgliedern des Gemeinderates ausdrücklich verbietet, in
Prozessen für oder gegen die Gemeinde aufzutreten…

In NRW gibt es eine ähnliche Regelung in § 32 i.V.m. § 43 GO - bezieht sich aber ausdrücklich nur auf Prozesse gegen die Gemeinde und nicht auf Prozesse der Gemeinde gegen andere. Ich denke, in Bayern wird das nicht anders sein, lasse mich da aber gern eines besseren belehren. Immerhin dient es dazu, Interessenkonflikte zu vermeiden, die in anderer Richtung, also Anwalt und Gemeinderat klagt für die Gemeinde gegen einen anderen, eigentlich nicht denkbar sind. Wie bereits erwähnt ist der Anwalt der Gemeinde ohnehin nicht dazu gehalten, irgendwie unparteiisch zu sein. Wenn er als Gemeinderatsmitglied noch ein stärkeres Bedürfnis haben sollte, den Interessen der Gemeinde gerecht zu werden, ist das eher unschädlich.

Gruß,

Florian.

Ja, da habe ich zunschell geschossen… Auch in Bayern nur bei Ansprüchen gegen die Gemeinde: Art. 50 BayGO (http://www.servicestelle.bayern.de/bayern_recht/rech…)

Hallo!

Ja, da habe ich zunschell geschossen… Auch in Bayern nur bei
Ansprüchen gegen die Gemeinde: Art. 50 BayGO

Na das macht ja auch Sinn :wink:

Gruß,

Florian.

Na das macht ja auch Sinn :wink:

Genau. Meines Wissens werden zumindest in einer deutschen Milionenstadt RA-Aufträge BEWUSST an Gemeinderatsmitglieder, die Anwälte mit Erfahrung im Verwaltungsrecht sind, gegeben, mit der Argumentation dies sei eine „Kompensation“ für ihre Nachteile, dass sie die Stadt nicht verklagen dürfen.

Gruß, Trobi

Hallo,

in welchem Bundesland spielt dieser Fall?

In BW!

Danke für die Antworten!