Zwei Parteien schließen einen Vertrag mit 10jähriger Laufzeit, während der Laufzeit geht eine Partei in die Insolvenz, gibt sich einen neuen Namen und läßt den Vertrag dadurch platzen das ein Gebäude versteigert wird dessen Räume (Standort Fernwärmeheizung)für die Ausführung des Vertrages benötigt werden.
Dem anderen Vertragspartner entstehen grosse Kosten (Heizungseinbau).
Nun fordert der Vertragsbrüchige Heizkostennachzahlungen für drei Jahre
2003,2004,2005.
Was haltet Ihr davon ?
Hallo Bernd,
_geben wir dem Insolventen den Namen B.
Wenn B sich in Insolvenz befindet, macht der Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder dessen Forderungen geltend. Dieser erklärt sich auch gegenüber dem Vertragspartner, ob er den Vertrag fortführt oder die Erfüllung ablehnt (§ 103 InsO -> http://dejure.org/gesetze/InsO/103.html). Läuft das anders, könnte es den Verwalter interessieren.
Wer nun welche Ansprüche hat, ergibt sich aus dem Vertrag. Wichtig ist dabei zu wissen, dass im Insolvenzverfahren die Aufrechnungsmöglichkeiten des Gläubigers durch § 96 InsO eingeschränkt sind (http://dejure.org/gesetze/InsO/96.html).
Was haltet Ihr davon ?
Um konkretere Infos zu erhalten, müsstest Du die Fragestellung präzisieren.
Gruß Oskar_