Baurecht/Mängelbeseitigung

Von: , Frage gestellt am Mo, 9. Okt 2000

Hallo,

habe mir vor geraumer Zeit eine Eigentumswohnung gekauft. Leider sind hier die schriftlich niedergelegten Baumängel auch nach mehreren Mahnschreiben noch nicht beseitigt worden.

Als letzte Möglichkeit sehe ich zur Zeit eine Ablehnungsandrohung.

Hat vielleicht noch jemand andere Tipps für mich?

Vielen Dank für die Hilfe schon im vorraus.

Gruß
Tatjana

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Tagen hilfreich
    Re: Baurecht/Mängelbeseitigung

    Hallo,

    habe mir vor geraumer Zeit eine Eigentumswohnung gekauft.
    Leider sind hier die schriftlich niedergelegten Baumängel auch
    nach mehreren Mahnschreiben noch nicht beseitigt worden.

    Als letzte Möglichkeit sehe ich zur Zeit eine
    Ablehnungsandrohung.

    Hat vielleicht noch jemand andere Tipps für mich?

    Vielen Dank für die Hilfe schon im vorraus.

    Gruß
    Wann ist die ETW fertiggestellt worden? Ist im Kaufvertrag die Mängelhaftung geregelt worden und wenn ja, nach welcher Rechtsgrundlage? Nach BGB verjähren solche Ansprüche nach 5 Jahren, nach VOB nach zwei Jahren. Unterschiede gibt es aber bei den jeweiligen Rechtssystemen. Ich schlage vor, daß Du mit einem mit diesem Rechtsgebiet vertrauten (!) Anwalt darüber sprichst, denn dieser kann anhand der Unterlagen entscheiden, was der beste Weg für Dich ist. Tatjana

    • Antwort von nach 6 Tagen hilfreich
      Danke

      Danke für die Auskunft

      Gruß
      Tatjana [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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