Baurecht/Mängelbeseitigung

Hallo,

habe mir vor geraumer Zeit eine Eigentumswohnung gekauft. Leider sind hier die schriftlich niedergelegten Baumängel auch nach mehreren Mahnschreiben noch nicht beseitigt worden.

Als letzte Möglichkeit sehe ich zur Zeit eine Ablehnungsandrohung.

Hat vielleicht noch jemand andere Tipps für mich?

Vielen Dank für die Hilfe schon im vorraus.

Gruß
Tatjana

Hallo,

habe mir vor geraumer Zeit eine Eigentumswohnung gekauft.
Leider sind hier die schriftlich niedergelegten Baumängel auch
nach mehreren Mahnschreiben noch nicht beseitigt worden.

Als letzte Möglichkeit sehe ich zur Zeit eine
Ablehnungsandrohung.

Hat vielleicht noch jemand andere Tipps für mich?

Vielen Dank für die Hilfe schon im vorraus.

Gruß

Wann ist die ETW fertiggestellt worden? Ist im Kaufvertrag die Mängelhaftung geregelt worden und wenn ja, nach welcher Rechtsgrundlage? Nach BGB verjähren solche Ansprüche nach 5 Jahren, nach VOB nach zwei Jahren. Unterschiede gibt es aber bei den jeweiligen Rechtssystemen. Ich schlage vor, daß Du mit einem mit diesem Rechtsgebiet vertrauten (!) Anwalt darüber sprichst, denn dieser kann anhand der Unterlagen entscheiden, was der beste Weg für Dich ist.

Tatjana

Danke
Danke für die Auskunft

Gruß
Tatjana

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