Unterhaltszahlung des Vaters

Eine unverheiratete Frau die von Sozialhilfe lebt bekommt ein Kind und trennt sich vom Vater des Kindes. Muß der Vater (berufstätig) NUR Unterhaltszahlungen für das Kind leisten, oder nun AUCH Unterhalt für die Frau leisten?

Gruß Roland

Hallo Roland,

Eine unverheiratete Frau die von Sozialhilfe lebt bekommt ein
Kind und trennt sich vom Vater des Kindes. Muß der Vater
(berufstätig) NUR Unterhaltszahlungen für das Kind leisten,
oder nun AUCH Unterhalt für die Frau leisten?

Soweit ich mich erinnern kann, ist der Vater verpflichtet, der werdenden Frau Mama sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung Unterhalt zu gewähren.

Falls die Frau aufgrund einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung verursachten Krankheit nicht arbeiten kann, ist auch hier der Vater zum Unterhalt der Frau verpflichtet und zwar auch über die „normale“ Zeit hinaus. Gleiches gilt, wenn „von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann“.

Die Unterhaltsverpflichtung beginnt frühestens vier Monate nach der Entbindung und endet spätestens drei Jahre später.

Hängt aber letztendlich von der Einzelsituation ab.

Viele Grüße

Tessa

Hallo Tessa,

noch etwas krasser ausgedrückt:

Eine Frau die von Sozialhilfe lebt, lernt einen Mann kennen, landet direkt in der ersten Nacht mit Ihm im Bett und wird schwanger. Die Beziehung dauert auch nicht länger als nur diese eine Nacht.

Muß nun der Vater auch für die Kosten der Sozialhilfe (Miete, Strom, Lebensunterhalt und sonstige Zusatzleistungen die aufgrund der Schwangerschaft vom Sozialamt geleistet werden) für Frau und Kind aufkommen?

Dies könnte für den Vater schnell mal 800 DM oder deutlich mehr werden.

Gruß Roland

Hi Roland,

Eine Frau die von Sozialhilfe lebt, lernt einen Mann kennen,
landet direkt in der ersten Nacht mit Ihm im Bett und wird
schwanger. Die Beziehung dauert auch nicht länger als nur
diese eine Nacht.

Wer bei einem One-Night-Stand nicht verhütet, ist ohnehin selbst Schuld. Allerdings ist es in der Tat so, daß auch der einmalige Ausrutscher finanzielle Folgen für den Mann haben kann, vorausgesetzt, die Vaterschaft wurde durch einen Test bewiesen.

Muß nun der Vater auch für die Kosten der Sozialhilfe (Miete,
Strom, Lebensunterhalt und sonstige Zusatzleistungen die
aufgrund der Schwangerschaft vom Sozialamt geleistet werden)
für Frau und Kind aufkommen?
Dies könnte für den Vater schnell mal 800 DM oder deutlich
mehr werden.

Ganz so extrem ist es nicht. Die Miete z. B. wird weiterhin durch das Sozialamt bezahlt. Für den Unterhalt gibt es Berechnungsgrundlagen, die sich unter anderem nach dem sogenannten Regelbedarf des Kindes und dem Einkommen des Vaters richten. Die genauen Beträge kenne ich leider nicht. Vielleicht solltest Du Dich durch einen Anwalt beraten lassen.

Viele Grüße

Tessa

Du bist lustig!!!

Eine Frau … wird … schwanger.
Dies könnte für den Vater schnell mal 800 DM oder deutlich
mehr werden.

Hi Roland!!!
betrachte das doch mal aus Sicht des Kindes!!!
Die Frau wird Mutter und der Vater hat keine Lust, sich um SEIN Kind zu kümmern…
und dann will er sich auch noch drücken, wenn es um den Lebensunterhalt geht???
… vielleicht sollten auch die Herren überlegen, mit wem sie ins Bett gehen???
Ayla, die manche Vögler einfach nicht versteht!