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Re^4: Keineswegs ein Irrtum
Hallo,
sorry, hier unterliegst Du einem Irrtum bzw. Vorurteil:
Beim islamischen Schächten sieht es anders aus. Hier wird Wert
darauf gelegt, daß das malträtierte Tier noch heftig zappelt,
während es ausblutet.
Das entsprechende islamische Gesetz verlangt zwar, dass das geschächtete Tier zur Erlangung von Halal eine geringe körperliche Reaktion zeigt, z. B. Bewegung des Auges oder Schwanzes, aber nur falls Zweifel bestanden, dass das Tier vor dem Schächten noch lebendig war (Verbot von Aas). Ansonsten wird dies abgelehnt.
Wer das "Geschäft" erledigt, ist auch
Zufall.
Nein, der Schächter muss Muslim sein.
Möglich, daß der halbwüchsige Sohn schon mal zeigen
kann, wie er es als Familienoberhaupt später immer machen
wird.
Es wird per Gesetz gefordert, dass die schlachtende Person reif genug sein muss, den Unterschied zwische Gut und Böse zu kennen und erkennen. In Deutschland sticht der halbwüchsige Bauernsohn auch mal eine Sau, schlachtet ein Huhn oder einen Hasen...
Auch ans Werkzeug werden keine Anforderungen gestellt.
Doch. Das Schlachten muss mit einem scharfen Messer aus Eisen/Stahl erfolgen. Sollte dies nicht möglich sein, darf auch ein anderes scharfes Material (Glas, Bronze) verwendet werden.
Hauptsache, irgendwann ist die Schlagader hin und das Blut
spritzt.
Die Schlachtung soll mit einem, maximal zwei Schnitten durchgeführt werden. Es ist vorgeschrieben, ein Tier so zu töten, dass es möglichst wenig leidet.
Ansonsten wird zu allen möglichen Gelegenheiten
geschächtet. Nicht nur, weil sich die Leute den Magen mit
Fleisch füllen wollen, sondern auch, wenn es was zu feiern
gibt. Dann passiert das Ganze unter dem Gejohle der
Anwesenden.
Schon mal auf einem Schlachtfest auf dem Land gewesen? Mit frischer Blut- und Metzelsuppe? Guten Appetit. Ach wie schön, dass wir unser Essen im Supermarkt kaufen, nicht wahr?
Siehe zu dem Ganzen noch das Sachverständigenurteil von Dr. Manfred Götz (Vorlage vor Bundes- und Landesministerien)
http://www.vikz.de/public/schaechten_dr_manfred_goet...
Die Erkenntnisse des österreichischen Verfassungsgerichts:
http://www.kth-linz.ac.at/ThPQ/artikel/2000/Quartal_...
und die Sammlung islamischer Gesetze:
http://al-islam1.org/laws/hunting.html#2600
Gruss
Peter