Rechte fremder Kulturen

Moin an alle Recht-Experten.
Habe heute eine etwas aussergewöhnliche Frage
Bei mir um die Ecke wohnt eine moslemische Familie - nicht aus der Türkei (dem. Staatsform) sondern aus einem richtigen islam. Staat, will sagen der Religion besonders treu. So wird regelmässig eine Ziege im Keller/Balkon „hingerichtet“.
Meine Frage nun an das Forum: Was sagt
a) das Tierschutzgesetz (Schlachten/Abstechen von Tieren)
b) die Religionsfreiheit lt. GG
c) das Mietgesetz
dazu ?

Danke und Gruß an alle,

Michael

Hallo Michael,

soweit Ich weiß, ist das schlachten von Tieren nur unter bestimmten hygenischen Vorraussetzungen und mit bestimmten Geräten erlaubt, um dem Tier weitere Qualen zu ersparen.

Kannst ja ne Anzeige wegen verstoß gegen das Tierschutzgesetz und „Schlachtverordnung“ (richtig??) machen. Informiere Dich bei Deiner Polizeidienststelle und lege dann los, wenn gerade „gemeuchelt“ wird.

dennis

Hallo Michael,

das ist ganz sicher nicht im Sinne des Tierschutzgesetzes. Nach hiesiger Gesetzgebung ist das ein Fall für den Staatsanwalt.
Was kannst Du tun? Wäre ja immerhin möglich, daß die Leute nicht wissen, daß ihr Tun hier ungesetzlich ist. Du könntest das Familienoberhaupt daraufhin ansprechen und ihm das erklären. Sag’ ihm aber auch, daß sich andernfalls die Behörden darum kümmern werden.
Wenn das nicht fruchtet oder Du möchtest nicht selbst tätig werden, dann solltest Du bei Wiederholung auf der Stelle die Polizei rufen.

Gruß
Wolfgang

Tierschutzgesetz
Sicher läßt sich streiten, ob die hiesigen Groß-Schlachtbetriebe incl. Tiertransporte sanfter mit den Tieren umgehen, als eine familiäre Runde die mit einem fast schmerzlosen Schnitt die Halsaterie durchtrennt…
*sorry, das ist sehr makarber ausgedrückt*
Mich interessiert eher die Abwägung zwischen Tierschutzgesetz und Grundgesetz (Religionsfreiheit). Da man aber hierzulande wohl kaum an rituell gewonnenes Fleisch kommt, die Religion dies aber vorschreibt…
Immerhin werden Aufgrund des europ. Heißhungers auf Fleisch ja auch eine ganze Reihe an Tierquälereien geduldet. Vegetarier würden das bestimmt wesentlich stärker formulieren: Kühe und Schweine sind nur zum Streicheln da …

Michael

Hallo Michael,

mit dem Hinweis auf Religionsfreiheit können wir dann gleich sämtliche Gesetze abschaffen. Kennst Du einen mißliebigen Menschen? Nur zu: Auge um Auge, Zahn um Zahn.
Auch der Hinweis auf die Methoden hiesiger Schlachthöfe zieht nicht. Oder willst Du ein Unrecht entschuldigen, weil anderweitig Ähnliches geschieht? Dann haben wir auf der Stelle Anarchie.
Aufgabe des GG ist es sicher auch nicht, jede religiös begründete Handlung und jeden noch so abstrusen Brauch, den Menschen auf irgendeinem Fleck der Erde gewohnt sind, zu schützen. Mit religiösem Hintergrund wurde und wird so unendlich viel Blödsinn verzapft, daß man nicht per se alle religiös begründeten Handlungen absegnen und über bestehende Gesetze stellen kann.
Außerdem: Nirgends ist klar definiert, was denn überhaupt als Religion gelten kann, welche Vereinigungen und Clubs man noch als Religionsgruppe zählen kann. Hast Du den Schatten einer Vorstellung, welche Rituale so im einzelnen dazu gehören?
Das GG läßt Menschen ihren Glauben, welchen auch immer. Damit in Zusammenhang stehende Handlungen sind genau so lange erlaubt, wie sie nicht mit anderen Gesetzen kollidieren. Ich sehe da keinen Widerspruch, nicht einmal das Erfordernis der Abwägung.

Gruß
Wolfgang

PS: Bitte kümmere Dich um Deine Nachbarn, um der Tiere willen. Den Viechern ist es nämlich egal, welche abgehobenen Religions- und Rechtsdebatten geführt werden.

Hallo,
ich hatte vor kurzem in der Zeitung darüber gelesen, jetzt habe ich einen Link gefunden:
http://www.hagalil.com/judentum/koscher/m-shoch1.htm
Interessant finde ich u.a. den unteren Absatz, in dem der Zusammenhang zw. Tierschutzgesetz und ritueller Schlachtung dargelegt wird.

Gruß

J.

Außerdem: Nirgends ist klar definiert, was denn überhaupt als
Religion gelten kann, welche Vereinigungen und Clubs man noch
als Religionsgruppe zählen kann.

Hallo Wolfgang,
hier liegst du einem Irrtum auf. Es existiert mind. ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts in dieser Frage. Leider hab ich die Definition nicht griffbereit, aber man kann dort sicher nachfragen (Internet)

Gruß
HaWeThie

Hallo,

Tierschutz in allen Ehren, aber bevor hier Staatsanwälte bemüht werden, sollte man mal einen Blick ins Gesetz werfen:

Über das Töten von Tieren steht da zwar in §4a(1), dass ein warmblütiges Tier nur geschlachtet werden darf, wenn es vor dem Blutentzug betäubt wurde, aber

Absatz 2, Satz 2 dieses § ermöglicht eine Ausnahmegenehmigung zum Schächten, insofern dies notwendig ist, um den Bedürfnissen bestimmter Religionsgemeinschaften zu entsprechen, denen zwingende Vorschriften den Genuss von nicht-geschächtetem Fleisch verbieten.

(Tierschutzgesetz, neue Fassung v. 25.05.1998)

Einem strenggläubigen Muslimen ist es untersagt, nicht-geschächtetes Fleisch oder auch nur Fleisch, bei dessen Schlachtung nicht Allah angerufen wurde, zu essen. Er kann also auch nicht auf (zwar geschächtetes) kosheres Fleisch zurückgreifen, weil die Schlachtung unter Aufsicht eines Rabbiners stattfinden muss.

In übrigen sind die islamischen Schächtungsvorschriften gar nicht so „tierfeindlich“, wie sie immer dargestellt werden. So darf z. B. jeweils nur ein Tier geschlachtet werden, um dem Tier nicht durch den Anblick und Geruch von Blut zusätzliche Angst einzujagen. Das Tier muss durch einen(!) Schnitt durch beide Halsschlagadern, Luft- und Speiseröhre getötet werden, ist also in aller Regel sofort tot. In „christlicher“ Schlachtung wird das Tier betäubt und wird durch Bruststich ausgeblutet.

Also, bevor hier jemand die Polizei holt oder nach dem Staatsanwalt ruft - erstmal vorsichtig nachfragen, ob hier keine Ausnahmegenehmigung vorliegt.

Gruss
Peter

Hallo,

das Bundesverfassungsgericht hat 1995 das islamische Schächten verboten. Weiterhin erlaubt ist die jüdische Schächtung. Hier wird davon ausgegangen, daß das Ritual nur von besonders ausgebildeten Leuten durchgeführt wird. Dabei schreibt das Ritual vor, daß ein einziger Schnitt von der Kehle bis auf die Wirbelsäule zu erfolgen hat. Schon die Verwendung eines stumpfen Messers entwertet das Fleisch nach jüdischer Auslegung. Wer die Schlachtmethoden in einem deutschen Schlachthof für vereinbar mit dem Tierschutzgesetz hält, kann auch kaum etwas gegen das jüdische Schächten einwenden.

Beim islamischen Schächten sieht es anders aus. Hier wird Wert darauf gelegt, daß das malträtierte Tier noch heftig zappelt, während es ausblutet. Wer das „Geschäft“ erledigt, ist auch Zufall. Möglich, daß der halbwüchsige Sohn schon mal zeigen kann, wie er es als Familienoberhaupt später immer machen wird. Auch ans Werkzeug werden keine Anforderungen gestellt. Hauptsache, irgendwann ist die Schlagader hin und das Blut spritzt. Ansonsten wird zu allen möglichen Gelegenheiten geschächtet. Nicht nur, weil sich die Leute den Magen mit Fleisch füllen wollen, sondern auch, wenn es was zu feiern gibt. Dann passiert das Ganze unter dem Gejohle der Anwesenden. Guten Appetit!

Das ist zwar recht allgemein aus der Sicht eines Ablehnenden geschildert. Nicht berücksichtigt sind die Unterschiede in den diversen Richtungen des Islams. Den Kern der Sache trifft meine Darstellung aber. Nicht berücksichtigt und immer wieder angeführt sind auch die diversen Vor- und Nachbereitungen sowie die vom Glauben vorgegebenen begleitenden Sprüche. Ich meine aber, daß das alles völlig irrelevant ist, wenn man im Sinne des Tierschutzes denkt.

Erlaubt wäre das islamische Schächten nach vorheriger Betäubung des Tieres. Damit aber können und wollen die Jünger Alahs nicht leben. Endgültig zum Kotzen finde ich die Proteste einiger Ziegen- und Schafhändler, die Wettbewerbsnachteile beklagen, weil nicht mehr jeder Depp nach Belieben ein Tier im heimischen Keller totquälen darf und sich so sein Fleisch aus dem Ausland besorgen muß.

Um es nicht unerwähnt zu lassen: Was in D weit verbreitet in Aufzucht, Transport und Schlachtung passiert, empfinde ich als ebenso ekelhaft und grausam. Vieles davon passiert ohne jede Notwendigkeit, nur aus dem vermeintlichen Zwang heraus, daß die ohnehin zum großen Teil überfressene Bevölkerung das Pfund Fleisch für einen halben Stundenlohn bekommt.

Gruß
Wolfgang

Danke erstmal für all eure Antworten.
Sehr interessant, was man da beim Stöbern doch so findet.
Auch, daß das Tierschutzgesetz dermassen erweitert wurde.

Sicherlich ist es für den streng religiösen Moslem wichtig, daß das Tier „richtig“ geschlachtet wurde. Doch in meinem Fall (Nachbarschaft) sehe ich es eher so, daß man nur zu bestimmten Anlässen im Keller zum Messer greift, ansonsten aber auch mal im Supermarkt in die Kuehltheke greift.
Das ist so ähnlich, wenn ein ausgetretener Christ sich für die Einbehaltung des Buß-und Betages einsetzt.
Also der Touch von Inkonsequenz.

Gibt es auch im Mietgesetz Hinweise, daß z.b. ein Nachbar das Gemeckere, den Geruch im Keller, etc. nicht hinnehmen muß?
In Mietverträgen werden solche Details das ganz bestimmt keine Beachtung finden.

Gruß,
Michael

Holla

[…] Da man aber hierzulande
wohl kaum an rituell gewonnenes Fleisch kommt, die Religion
dies aber vorschreibt…

Doch gibt es, ist sogar ein gutes Geschaeft fuer Maester, hab vor einiger Zeit einen Bericht (Thema Marktluecken) ueber einen Maester in Recklinghausen (oder in der Gegend) gelesen. Dort wurde eine kleine Gebetsstaette, Schlachtplatz und was sonst alles dazugehoert eingerichtet (gesponsort von der Religionsgruppe). Die Leute suchen sich ein Tier aus und kommen dann mit grossem Anhang um die Sache durchzuziehen.

Gruss, Lutz

Hallo Peter,

die Ausnahmegenehmigungen werden so viel ich weiß, nicht mehr erteilt.

Geduldet wird nach wie vor das jüdische Schächten. Siehe meine Antwort weiter unten.

Gruß
Wolfgang

Tach nochmal,
ich habe mich nicht auf das Schächten bezogen (danke für die Aufklärung, so genau war mir das nicht bekannt), sondern auf die Definition Religion.
In der Ausbildung habe ich (zugegeben in einem Nebensatz) von einer Definition gehört.

Gruß
HaWe

Hallo,

sorry, hier unterliegst Du einem Irrtum bzw. Vorurteil:

Beim islamischen Schächten sieht es anders aus. Hier wird Wert
darauf gelegt, daß das malträtierte Tier noch heftig zappelt,
während es ausblutet.

Das entsprechende islamische Gesetz verlangt zwar, dass das geschächtete Tier zur Erlangung von Halal eine geringe körperliche Reaktion zeigt, z. B. Bewegung des Auges oder Schwanzes, aber nur falls Zweifel bestanden, dass das Tier vor dem Schächten noch lebendig war (Verbot von Aas). Ansonsten wird dies abgelehnt.

Wer das „Geschäft“ erledigt, ist auch
Zufall.

Nein, der Schächter muss Muslim sein.

Möglich, daß der halbwüchsige Sohn schon mal zeigen
kann, wie er es als Familienoberhaupt später immer machen
wird.

Es wird per Gesetz gefordert, dass die schlachtende Person reif genug sein muss, den Unterschied zwische Gut und Böse zu kennen und erkennen. In Deutschland sticht der halbwüchsige Bauernsohn auch mal eine Sau, schlachtet ein Huhn oder einen Hasen…

Auch ans Werkzeug werden keine Anforderungen gestellt.

Doch. Das Schlachten muss mit einem scharfen Messer aus Eisen/Stahl erfolgen. Sollte dies nicht möglich sein, darf auch ein anderes scharfes Material (Glas, Bronze) verwendet werden.

Hauptsache, irgendwann ist die Schlagader hin und das Blut
spritzt.

Die Schlachtung soll mit einem, maximal zwei Schnitten durchgeführt werden. Es ist vorgeschrieben, ein Tier so zu töten, dass es möglichst wenig leidet.

Ansonsten wird zu allen möglichen Gelegenheiten
geschächtet. Nicht nur, weil sich die Leute den Magen mit
Fleisch füllen wollen, sondern auch, wenn es was zu feiern
gibt. Dann passiert das Ganze unter dem Gejohle der
Anwesenden.

Schon mal auf einem Schlachtfest auf dem Land gewesen? Mit frischer Blut- und Metzelsuppe? Guten Appetit. Ach wie schön, dass wir unser Essen im Supermarkt kaufen, nicht wahr?

Siehe zu dem Ganzen noch das Sachverständigenurteil von Dr. Manfred Götz (Vorlage vor Bundes- und Landesministerien)

http://www.vikz.de/public/schaechten_dr_manfred_goet…

Die Erkenntnisse des österreichischen Verfassungsgerichts:

http://www.kth-linz.ac.at/ThPQ/artikel/2000/Quartal_…

und die Sammlung islamischer Gesetze:

http://al-islam1.org/laws/hunting.html#2600

Gruss
Peter

Hi Michael,

im Mietrecht wird das Thema natürlich nicht behandelt. Das einzige was hiermit zu tun haben könnte (!), wäre dass der Mieter keine „Beschädigungen“ etc. verursachen darf bzw. die Kosten der Beseitigung zu tragen hat oder wenn der Keller aufgrund dieser Schlachterei übel riecht, könnte sich der Vermieter natürlich auch einschalten.

Ich finde, man sollte Andersgläubigen zugestehen, dass sie ihre Rituale beibehalten und auch weiter ihre Religion leben können. Allerdings fände ich es besser, wenn andere Möglichkeiten für z.B. das Schlachten geboten würden. Keller und Balkon finde ich auch nicht unbedingt prickelnd, zumal es für unser Empfinden doch sehr krass erscheint und möglicherweise auch abstoßend ist.

Das ist meine Meinung hierzu.

Gruß

Dagmar

Hallo!
Es ist ziemlich sinnlos, die Frage „Schächten oder nicht?“ abstrakt zu diskutieren. Denn selbst wenn das rituelle Schlachten in D zulässig sein sollte (was strittig ist), dann natürlich noch lange nicht auf dem Balkon!!!
Darüber hinaus: Schön, die Mehrheit aller Deutschen war / ist für die Einwanderung nach Deutschland. Beweis: Regierung Schröder. Ein nicht unerheblicher Teil der Wähler wählt regelmäßig die GRÜNEN, in deren Wahlprogramm ausdrücklich das Versprechen des „Grenzen auf für alle!“ steht.
Aber: Was für Einwanderer sollen das denn dann sein???
Nette, blonde, blauäugige, laizististische Schweden mit Informatik-Diplom? Wohl kaum! Global gesehen sind „wir“, also der „Westen“, die „Weißen“, die Laizisten, die Anhänger der Menschenrechte in der christlich-jüdischen Tradition und der modernen Ausprägung eine verschwindende Minderheit. Die große Mehrheit sind nun mal eher religiös fanatische, eher analphabetische, eher sexistische, eher rassistische Leute mit 9 Kindern. Und so sehen dann eben auch die Einwanderer aus … und schlachten Ziegen auf dem Balkon.
mfg frank

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Hallo Dagmar,

Ich finde, man sollte Andersgläubigen zugestehen, dass sie
ihre Rituale beibehalten und auch weiter ihre Religion leben
können.

Mir ist es vollkommen gleichgültig, was Menschen glauben und welche Rituale sie dabei vollziehen. Von mir aus kann sich jeder aus Glaubensgründen einen Knopf an die Backe nähen. Aber eben nur, solange er sich selbst den Knopf an die eigene Backe näht oder aber seinem Glaubensgenossen einen Knopf an die Backe näht, nachdem sich dieser damit einverstanden erklärt hat.

Wenn aber nach hiesigem Recht kriminelle Handlungen passieren, hört bei mit jede Toleranz auf. Und das Totquälen eines Tieres ist eine zutiefst verwerfliche, kriminelle Handlung. Dabei ist es völlig wurscht, ob jemand so gerne Blut spritzen sieht oder sich an den angstvollen Augen des Tieres aufgeilt oder vorgibt, religiös zu handeln.

Multikulti- von mir aus - so lange sich das Geschehen innerhalb unserer Gesetze bewegt. Sonst müßten wir z. B. auch die Blutrache albanischer Mitbürger akzeptieren, weil die es seit Jahrhunderten in ihrer Heimat nicht anders kennen.

Gruß
Wolfgang

Hi Wolfgang,

ich bin gar nicht anderer Ansicht als du. Deshalb hatte ich auch den kompletten Absatz geschrieben und nicht nur diesen einen Satz, den du leider aus dem Zusammenhang gerissen kopiert hast. Wahrscheinlich hattest du den Rest überlesen. (?) :wink:

Gruß

Dagmar