Rechte fremder Kulturen

Von: , Frage gestellt am Di, 10. Okt 2000

Moin an alle Recht-Experten.
Habe heute eine etwas aussergewöhnliche Frage
Bei mir um die Ecke wohnt eine moslemische Familie - nicht aus der Türkei (dem. Staatsform) sondern aus einem richtigen islam. Staat, will sagen der Religion besonders treu. So wird regelmässig eine Ziege im Keller/Balkon "hingerichtet".
Meine Frage nun an das Forum: Was sagt
a) das Tierschutzgesetz (Schlachten/Abstechen von Tieren)
b) die Religionsfreiheit lt. GG
c) das Mietgesetz
dazu ?

Danke und Gruß an alle,

Michael

17 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 18 Minuten hilfreich
    Re: Rechte fremder Kulturen

    Hallo Michael,

    soweit Ich weiß, ist das schlachten von Tieren nur unter bestimmten hygenischen Vorraussetzungen und mit bestimmten Geräten erlaubt, um dem Tier weitere Qualen zu ersparen.

    Kannst ja ne Anzeige wegen verstoß gegen das Tierschutzgesetz und "Schlachtverordnung" (richtig??) machen. Informiere Dich bei Deiner Polizeidienststelle und lege dann los, wenn gerade "gemeuchelt" wird.


    dennis

  2. Antwort von nach 45 Minuten hilfreich
    Re: Da hört die Freiheit der Religionsausübung auf

    Hallo Michael,

    das ist ganz sicher nicht im Sinne des Tierschutzgesetzes. Nach hiesiger Gesetzgebung ist das ein Fall für den Staatsanwalt.
    Was kannst Du tun? Wäre ja immerhin möglich, daß die Leute nicht wissen, daß ihr Tun hier ungesetzlich ist. Du könntest das Familienoberhaupt daraufhin ansprechen und ihm das erklären. Sag' ihm aber auch, daß sich andernfalls die Behörden darum kümmern werden.
    Wenn das nicht fruchtet oder Du möchtest nicht selbst tätig werden, dann solltest Du bei Wiederholung auf der Stelle die Polizei rufen.

    Gruß
    Wolfgang

    • Antwort von nach einer Stunde hilfreich
      Tierschutzgesetz

      Sicher läßt sich streiten, ob die hiesigen Groß-Schlachtbetriebe incl. Tiertransporte sanfter mit den Tieren umgehen, als eine familiäre Runde die mit einem fast schmerzlosen Schnitt die Halsaterie durchtrennt...
      *sorry, das ist sehr makarber ausgedrückt*
      Mich interessiert eher die Abwägung zwischen Tierschutzgesetz und Grundgesetz (Religionsfreiheit). Da man aber hierzulande wohl kaum an rituell gewonnenes Fleisch kommt, die Religion dies aber vorschreibt...
      Immerhin werden Aufgrund des europ. Heißhungers auf Fleisch ja auch eine ganze Reihe an Tierquälereien geduldet. Vegetarier würden das bestimmt wesentlich stärker formulieren: Kühe und Schweine sind nur zum Streicheln da ...

      Michael

      • Antwort von nach einer Stunde hilfreich
        Re: Tierschutzgesetz

        Hallo Michael,

        mit dem Hinweis auf Religionsfreiheit können wir dann gleich sämtliche Gesetze abschaffen. Kennst Du einen mißliebigen Menschen? Nur zu: Auge um Auge, Zahn um Zahn.
        Auch der Hinweis auf die Methoden hiesiger Schlachthöfe zieht nicht. Oder willst Du ein Unrecht entschuldigen, weil anderweitig Ähnliches geschieht? Dann haben wir auf der Stelle Anarchie.
        Aufgabe des GG ist es sicher auch nicht, jede religiös begründete Handlung und jeden noch so abstrusen Brauch, den Menschen auf irgendeinem Fleck der Erde gewohnt sind, zu schützen. Mit religiösem Hintergrund wurde und wird so unendlich viel Blödsinn verzapft, daß man nicht per se alle religiös begründeten Handlungen absegnen und über bestehende Gesetze stellen kann.
        Außerdem: Nirgends ist klar definiert, was denn überhaupt als Religion gelten kann, welche Vereinigungen und Clubs man noch als Religionsgruppe zählen kann. Hast Du den Schatten einer Vorstellung, welche Rituale so im einzelnen dazu gehören?
        Das GG läßt Menschen ihren Glauben, welchen auch immer. Damit in Zusammenhang stehende Handlungen sind genau so lange erlaubt, wie sie nicht mit anderen Gesetzen kollidieren. Ich sehe da keinen Widerspruch, nicht einmal das Erfordernis der Abwägung.

        Gruß
        Wolfgang

        PS: Bitte kümmere Dich um Deine Nachbarn, um der Tiere willen. Den Viechern ist es nämlich egal, welche abgehobenen Religions- und Rechtsdebatten geführt werden.

        • Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
          Re^2: Hier ein Link

          Hallo,
          ich hatte vor kurzem in der Zeitung darüber gelesen, jetzt habe ich einen Link gefunden:
          http://www.hagalil.com/judentum/koscher/m-shoch1.htm
          Interessant finde ich u.a. den unteren Absatz, in dem der Zusammenhang zw. Tierschutzgesetz und ritueller Schlachtung dargelegt wird.

          Gruß

          J.

        • Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
          Re^2: Tierschutzgesetz

          Außerdem: Nirgends ist klar definiert, was denn überhaupt als
          Religion gelten kann, welche Vereinigungen und Clubs man noch
          als Religionsgruppe zählen kann.
          Hallo Wolfgang,
          hier liegst du einem Irrtum auf. Es existiert mind. ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts in dieser Frage. Leider hab ich die Definition nicht griffbereit, aber man kann dort sicher nachfragen (Internet)

          Gruß
          HaWeThie

          • Antwort von nach 4 Stunden hilfreich
            Re^3: Keineswegs ein Irrtum

            Hallo,

            das Bundesverfassungsgericht hat 1995 das islamische Schächten verboten. Weiterhin erlaubt ist die jüdische Schächtung. Hier wird davon ausgegangen, daß das Ritual nur von besonders ausgebildeten Leuten durchgeführt wird. Dabei schreibt das Ritual vor, daß ein einziger Schnitt von der Kehle bis auf die Wirbelsäule zu erfolgen hat. Schon die Verwendung eines stumpfen Messers entwertet das Fleisch nach jüdischer Auslegung. Wer die Schlachtmethoden in einem deutschen Schlachthof für vereinbar mit dem Tierschutzgesetz hält, kann auch kaum etwas gegen das jüdische Schächten einwenden.

            Beim islamischen Schächten sieht es anders aus. Hier wird Wert darauf gelegt, daß das malträtierte Tier noch heftig zappelt, während es ausblutet. Wer das "Geschäft" erledigt, ist auch Zufall. Möglich, daß der halbwüchsige Sohn schon mal zeigen kann, wie er es als Familienoberhaupt später immer machen wird. Auch ans Werkzeug werden keine Anforderungen gestellt. Hauptsache, irgendwann ist die Schlagader hin und das Blut spritzt. Ansonsten wird zu allen möglichen Gelegenheiten geschächtet. Nicht nur, weil sich die Leute den Magen mit Fleisch füllen wollen, sondern auch, wenn es was zu feiern gibt. Dann passiert das Ganze unter dem Gejohle der Anwesenden. Guten Appetit!

            Das ist zwar recht allgemein aus der Sicht eines Ablehnenden geschildert. Nicht berücksichtigt sind die Unterschiede in den diversen Richtungen des Islams. Den Kern der Sache trifft meine Darstellung aber. Nicht berücksichtigt und immer wieder angeführt sind auch die diversen Vor- und Nachbereitungen sowie die vom Glauben vorgegebenen begleitenden Sprüche. Ich meine aber, daß das alles völlig irrelevant ist, wenn man im Sinne des Tierschutzes denkt.

            Erlaubt wäre das islamische Schächten nach vorheriger Betäubung des Tieres. Damit aber können und wollen die Jünger Alahs nicht leben. Endgültig zum Kotzen finde ich die Proteste einiger Ziegen- und Schafhändler, die Wettbewerbsnachteile beklagen, weil nicht mehr jeder Depp nach Belieben ein Tier im heimischen Keller totquälen darf und sich so sein Fleisch aus dem Ausland besorgen muß.

            Um es nicht unerwähnt zu lassen: Was in D weit verbreitet in Aufzucht, Transport und Schlachtung passiert, empfinde ich als ebenso ekelhaft und grausam. Vieles davon passiert ohne jede Notwendigkeit, nur aus dem vermeintlichen Zwang heraus, daß die ohnehin zum großen Teil überfressene Bevölkerung das Pfund Fleisch für einen halben Stundenlohn bekommt.

            Gruß
            Wolfgang

            • Antwort von nach 4 Stunden hilfreich
              Re^4: Keineswegs ein Irrtum

              Tach nochmal,
              ich habe mich nicht auf das Schächten bezogen (danke für die Aufklärung, so genau war mir das nicht bekannt), sondern auf die Definition Religion.
              In der Ausbildung habe ich (zugegeben in einem Nebensatz) von einer Definition gehört.

              Gruß
              HaWe

            • Antwort von nach 5 Stunden hilfreich
              Re^4: Keineswegs ein Irrtum

              Hallo,

              sorry, hier unterliegst Du einem Irrtum bzw. Vorurteil: Beim islamischen Schächten sieht es anders aus. Hier wird Wert
              darauf gelegt, daß das malträtierte Tier noch heftig zappelt,
              während es ausblutet.
              Das entsprechende islamische Gesetz verlangt zwar, dass das geschächtete Tier zur Erlangung von Halal eine geringe körperliche Reaktion zeigt, z. B. Bewegung des Auges oder Schwanzes, aber nur falls Zweifel bestanden, dass das Tier vor dem Schächten noch lebendig war (Verbot von Aas). Ansonsten wird dies abgelehnt. Wer das "Geschäft" erledigt, ist auch
              Zufall.
              Nein, der Schächter muss Muslim sein. Möglich, daß der halbwüchsige Sohn schon mal zeigen
              kann, wie er es als Familienoberhaupt später immer machen
              wird.
              Es wird per Gesetz gefordert, dass die schlachtende Person reif genug sein muss, den Unterschied zwische Gut und Böse zu kennen und erkennen. In Deutschland sticht der halbwüchsige Bauernsohn auch mal eine Sau, schlachtet ein Huhn oder einen Hasen... Auch ans Werkzeug werden keine Anforderungen gestellt.
              Doch. Das Schlachten muss mit einem scharfen Messer aus Eisen/Stahl erfolgen. Sollte dies nicht möglich sein, darf auch ein anderes scharfes Material (Glas, Bronze) verwendet werden. Hauptsache, irgendwann ist die Schlagader hin und das Blut
              spritzt.
              Die Schlachtung soll mit einem, maximal zwei Schnitten durchgeführt werden. Es ist vorgeschrieben, ein Tier so zu töten, dass es möglichst wenig leidet. Ansonsten wird zu allen möglichen Gelegenheiten
              geschächtet. Nicht nur, weil sich die Leute den Magen mit
              Fleisch füllen wollen, sondern auch, wenn es was zu feiern
              gibt. Dann passiert das Ganze unter dem Gejohle der
              Anwesenden.
              Schon mal auf einem Schlachtfest auf dem Land gewesen? Mit frischer Blut- und Metzelsuppe? Guten Appetit. Ach wie schön, dass wir unser Essen im Supermarkt kaufen, nicht wahr?

              Siehe zu dem Ganzen noch das Sachverständigenurteil von Dr. Manfred Götz (Vorlage vor Bundes- und Landesministerien)

              http://www.vikz.de/public/schaechten_dr_manfred_goet...

              Die Erkenntnisse des österreichischen Verfassungsgerichts:

              http://www.kth-linz.ac.at/ThPQ/artikel/2000/Quartal_...

              und die Sammlung islamischer Gesetze:

              http://al-islam1.org/laws/hunting.html#2600

              Gruss
              Peter



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