Fehlerhafte Reparaturleistung

Hallo Experten,

mal angenommen, eine Autowerkstatt hat eine Reparatur an einem
Fahrzeug vorgenommen,(Zahnriemen)und es sind danach unangenehme
Geräusche auftreten.
3 mal ist schon eine Nacharbeit erfolgt aber das Problem nicht
behoben.
Vom Kauf zurücktreten kann man ja bei Reparaturleistungen nicht, aber
wie ist die Rechtslage?
Muß man da wirklich ständig das Auto zum Nachbessern vorfahren?

Ich bedanke mich für Eure / Ihre Antworten
Mara

Hallo Mara,

die Rechte bei einem Werkvertrag, um solch einen handelt es sich bei einer Autoreparatur, sind in §§ 631 ff BGB geregelt. Statt (erfolgloser) Nachbesserung kann der Besteller den Reparaturpreis mindern oder eine Selbstvornahme (=Ersatzvornahme) machen. Das heißt im Klartext, der Besteller kann die Sache woanders reparieren lassen und die entsprechenden Kosten der Ursprungswerkstatt in Rechnung stellen. Näheres in §§ 634 ff BGB.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__634.html

Wichtig: In der Regel werden von der Werkstatt AGB verwendet. Darin steht, wie oft sich die Werkstatt eine Nachbesserung vorbehält. Die AGB findest du meistens auf der Rückseite des Auftrags.

Gruß Holger