Kunde bekommt nie seine Rechnung

Hallo,

angenommen ein Vertragsanbieter sendet seinem Kunden jeden Monat aufs neue eine Rechnung, allerdings bekommt der Kunde die Rechnung kaum. Er bekommt in der Regel immer erst eine Mahnung. Darauf meldet der Kunde sich dann bei dem Unternehmen und bekommt eine Rechnungskopie allerdings kommt dann diese auch seltsamerweise an (vielleicht ein Fehler im System)! Kunde hat auch dem Vertragsanbieter den Fall geschildert, getan hat sich nichts!

Durch die Mahngeb. die dann entstehen muss der Kunde immer paar Euros mehr zahlen, nach einem Anruf bei dem Vertragsanbieter schreibt man dem Kunden diese immer mit der Begründung aus Kulanz gut!

Kunde möchte nun nicht mehr immer seine Zeit aufwenden müssen damit er eine Rechnung bekommt, wohl gemerkt die Hotline des Vertragsanbieter kostet auch Geld. Und die Gutschrift aus Kulanz gründen ist nach Ansicht des Kunden unangebracht!

Was kann Kunde hier tun, ist es verschulden des Kunden das die Rechnung nicht ankommt?

Wer trägt hier die Beweispflicht,
a) das Unternehmen das die Rechnung angekommen ist?
b) der Kunde das Rechnung nicht angekommen ist?

Macht sich Kunde auch schuldig in dem er nach erhalt der Mahnung nicht zahlt, da er erst seine Rechnung gerne hätte?

Danke und Grüsse.

Alles unter der Voraussetzung, dass die AGB (soferne nach Konsumentenschutz-Gesetz gültig) nichts gegenteiliges vorsehen:

  1. Man kann nur zahlen, wenn man weiss, was und wofür. Ergo: Keine Rechnung, keine Zahlungsverpflichtung.

  2. Die Beweispflicht, dass die Rechnung gelegt wurde, also angekommen ist, trifft den Rechnungsleger. -> Wer etwas behauptet, muss es belegen.

  3. Eine Mahnung ohne die dazugehörig Rechnung ist also sinnlos, weil sie Punkt 1. erfüllt.

Was kann Kunde hier tun:

a. Sich einen anderes Unternehemn suchen.
b. Sich an Konsumentenschutz-Stellen wie die AK (Österreich) wenden.

PS: In Österreich ist die Erstauskunft bei einem Rechtsanwalt kostenlos.