Nachnahme: Lieferung pruefen vor Bezahlung?

Hi!

Steht irgendwo geschrieben, ob man eine Nachnahmelieferung
auf Vollstaendigkeit pruefen darf bevor man dem Lieferanten
den zu zahlenden Betrag uebergibt?

Auf einer Seite lese ich z.B.
„Sie bezahlen bei Erhalt der Ware direkt an Ihrer Haustür und
vergewissern sich im Beisein des Überbringers über den Zustand
der Ware.“

In einem anderen Shop ist davon aber nicht die Rede.

Vielen Dank und Gruss
Patrick

Im Beisein des Boten
Moin!

Dem Post- oder Paketboten wirds (aus Zitgründen) nich recht sein, aber nen besseren weil unahänigen Zeugen gibbet nich. Nachnahmelieferungen mach ich immer im Beisein des Boten auf.

Gruss

Mutschy

Moin!

Danke fuer deine Antwort, aber steht das auch irgendwo festgeschrieben,
dass man als Empfaenger von Nachnahmelieferungen das Recht hat die
Ware zu pruefen, oder wird das ueber die AGB des Versenders oder
die Lieferbedinungen des Zustellers geregelt.

Ich finde dazu irgendwie nichts im Internet.

Mir geht es gar nicht darum den Mechanismus „Nachnahme“ in Frage
zu stellen, sondern nur darum dem Draengen des Lieferanten etwas
entgegenzusetzen.

Danke und Gruss
Patrick

Hallo,

Dem Post- oder Paketboten wirds (aus Zitgründen) nich recht
sein, aber nen besseren weil unahänigen Zeugen gibbet nich.
Nachnahmelieferungen mach ich immer im Beisein des Boten auf.

ist nur manchmal eine Frage der Machbarkeit. Wenn ich denke, ich solle im Beisein des Boten eine Lieferung Katzenfutter auf Vollständigkeit prüfen:

6 Dosen Leckerlecker Typ Huhn
12 Dosen dito Typ Rind
3 Packungen Schlecki mit Sahne
usw usw

Insgesamt gut hundert Packungen, vielleicht 15 bis 20 unterschiedliche Typen. Ich kann dem Boten ja schlecht sagen, er möge doch gerade mal 10 Minuten warten bis ich alles durchgezählt habe.

Gruß, Niels