Hallo,
Google spuckt folgenden netten Link aus: http://www.ratgeberrecht.de/worte/rw03658.html
Allerdings ist die Sache schlicht und ergreifend Unfug. Natürlich kann ich zu einem Anwalt oder Notar gehen, um Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung aufsetzen zu lassen, und ich rate hierzu auch durchaus, weil das Thema schon auch seine Tücken hat. Formvorschriften gibt es für beide Dokumente allerdings grundsätzlich nicht und insoweit ist auch keine Unterschrift einer Urkundsperson notwendig.
Eine Besonderheit gilt nur dann, wenn die Vollmacht auch Rechtsgeschäfte umfassen soll, bei denen die Vollmacht grundsätzlich nur notariell erteilt werden kann, weil das Rechtsgeschäft selbst notarieller Form bedarf. Klassischer Fall hierzu ist der Verkauf von Immobilien. Dann muss es aber eben auch der Notar sein, und reicht der Standesbeamte (als weiteres Beispiel einer Urkundsperson) gerade eben nicht.
Gruß vom Wiz