Frage zum Vereinsrecht

Von: , Frage gestellt am Fr, 12. Jan 2007

Hallo liebe Fachmenschen,

mal angenommen, es existiert ein Verein (Sport), der einem Landesverband angeschlossen ist.

Nun findet folgendes Prozedere statt:
Der Verein hält zum Jahresanfang seine Jahreshauptversammlung für die Mitglieder ab, dort werden dann die Stimmen der Mitglieder an den Vorstand übertragen. Diese Stimmen benötigt der Vorstand bei der darauffolgenden Jahreshauptversammlung des Landesverbandes bei Abstimmungen. Demzufolge muss also die JHV des Vereines vor der JHV des LV stattfinden.
1. Frage: Inwieweit kann der Verein auf den Termin des LV Einfluss nehmen?

2. Frage: Ist es möglich, sich die Stimmen der Mitglieder auch bereits für das Folgejahr übertragen zu lassen

Danke schon mal für alle Tips
Grüssle
Suse

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 53 Minuten 0 hilfreich
    Re: Frage zum Vereinsrecht

    Hallo Suse,
    mal angenommen, es existiert ein Verein (Sport), der einem
    Landesverband angeschlossen ist.

    Nun findet folgendes Prozedere statt:
    Der Verein hält zum Jahresanfang seine Jahreshauptversammlung
    für die Mitglieder ab, dort werden dann die Stimmen der
    Mitglieder an den Vorstand übertragen. Diese Stimmen benötigt
    der Vorstand bei der darauffolgenden Jahreshauptversammlung
    des Landesverbandes bei Abstimmungen. Demzufolge muss also die
    JHV des Vereines vor der JHV des LV stattfinden.
    1. Frage: Inwieweit kann der Verein auf den Termin des LV
    Einfluss nehmen?
    vermutlich nur, indem mit den Menschen, die den LV organisieren, geredet wird. So mache ich es im ADFC München in Verbinung mit dem ADFC Bayern. 2. Frage: Ist es möglich, sich die Stimmen der Mitglieder auch
    bereits für das Folgejahr übertragen zu lassen
    Das sollte entweder eine Satzung oder eine Geschäftsordnung regeln. Da ich die nicht kenne, kann ich nicht sagen, ob das bei dem fiktiven Verein geht.

    Gruß, Karin

    • Antwort von nach 58 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Frage zum Vereinsrecht

      2. Frage: Ist es möglich, sich die Stimmen der Mitglieder auch
      bereits für das Folgejahr übertragen zu lassen
      Das sollte entweder eine Satzung oder eine Geschäftsordnung
      regeln.
      Ja. Da sollte am besten von der nächsten LV-Sitzung die Rede sein, das ist einfach und problemlos und passt sich quasi automatisch den Gegebenheiten an.

      Grüße,

      Anwar

      • Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
        Dankeschön Euch beiden

        Das sollte entweder eine Satzung oder eine Geschäftsordnung
        regeln.
        Ja. Da sollte am besten von der nächsten LV-Sitzung die
        Rede sein, das ist einfach und problemlos und passt sich quasi
        automatisch den Gegebenheiten an.
        in der Satzung hab ich dazu erst einmal nichts gefunden, aber dieser Tip erscheint mir am einfachsten - dann ist der Verein ja auch frei in der Festlegung seines Termines und muss die Mitglieder nicht - wenn sie sich gerade noch von Weihnachten/Karneval erholen, zur Mitgliederversammlung bitten

        Grüssle
        Suse

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!