Frage zum Vereinsrecht

Hallo liebe Fachmenschen,

mal angenommen, es existiert ein Verein (Sport), der einem Landesverband angeschlossen ist.

Nun findet folgendes Prozedere statt:
Der Verein hält zum Jahresanfang seine Jahreshauptversammlung für die Mitglieder ab, dort werden dann die Stimmen der Mitglieder an den Vorstand übertragen. Diese Stimmen benötigt der Vorstand bei der darauffolgenden Jahreshauptversammlung des Landesverbandes bei Abstimmungen. Demzufolge muss also die JHV des Vereines vor der JHV des LV stattfinden.

  1. Frage: Inwieweit kann der Verein auf den Termin des LV Einfluss nehmen?

  2. Frage: Ist es möglich, sich die Stimmen der Mitglieder auch bereits für das Folgejahr übertragen zu lassen

Danke schon mal für alle Tips
Grüssle
Suse

Hallo Suse,

mal angenommen, es existiert ein Verein (Sport), der einem
Landesverband angeschlossen ist.

Nun findet folgendes Prozedere statt:
Der Verein hält zum Jahresanfang seine Jahreshauptversammlung
für die Mitglieder ab, dort werden dann die Stimmen der
Mitglieder an den Vorstand übertragen. Diese Stimmen benötigt
der Vorstand bei der darauffolgenden Jahreshauptversammlung
des Landesverbandes bei Abstimmungen. Demzufolge muss also die
JHV des Vereines vor der JHV des LV stattfinden.

  1. Frage: Inwieweit kann der Verein auf den Termin des LV
    Einfluss nehmen?

vermutlich nur, indem mit den Menschen, die den LV organisieren, geredet wird. So mache ich es im ADFC München in Verbinung mit dem ADFC Bayern.

  1. Frage: Ist es möglich, sich die Stimmen der Mitglieder auch
    bereits für das Folgejahr übertragen zu lassen

Das sollte entweder eine Satzung oder eine Geschäftsordnung regeln. Da ich die nicht kenne, kann ich nicht sagen, ob das bei dem fiktiven Verein geht.

Gruß, Karin

  1. Frage: Ist es möglich, sich die Stimmen der Mitglieder auch
    bereits für das Folgejahr übertragen zu lassen

Das sollte entweder eine Satzung oder eine Geschäftsordnung
regeln.

Ja. Da sollte am besten von der nächsten LV-Sitzung die Rede sein, das ist einfach und problemlos und passt sich quasi automatisch den Gegebenheiten an.

Grüße,

Anwar

Dankeschön Euch beiden

Das sollte entweder eine Satzung oder eine Geschäftsordnung
regeln.

Ja. Da sollte am besten von der nächsten LV-Sitzung die
Rede sein, das ist einfach und problemlos und passt sich quasi
automatisch den Gegebenheiten an.

in der Satzung hab ich dazu erst einmal nichts gefunden, aber dieser Tip erscheint mir am einfachsten - dann ist der Verein ja auch frei in der Festlegung seines Termines und muss die Mitglieder nicht - wenn sie sich gerade noch von Weihnachten/Karneval erholen, zur Mitgliederversammlung bitten

Grüssle
Suse