Verjährung für Bußgelder STVO

Hallo,
mal angenommen man bekommt am 11.1.07 eine Mahnung einer Stadt in Höhe von 66,60 EUR mit der Begründung am 27.06.2005 falsch geparkt zu haben. Man hat aber NIEMALS vorher irgendeinen Bescheid bekommen. Lt. Mahnung wäre angeblich am 30.08.05 ein Bescheid rausgegangen. Angenommen dies wäre auch die allererste Mahnung, die man je erhalten hat. Wie würde das hier mit der Verjährung aussehen???

Gruß
Mary

Hi
offensichtliche geht die Behörde hier von einem rechtskräftigen Bußgeldbescheid aus - dann beträgt die Vollstreckungsverjährung drei Jahre.
Man könnte sich ja mal bei der Behörde erkundigen, wie und wo die Zustellung des Bescheides erfolgte.
Und dann, wenn es alles seine Richtigkeit zu haben scheint - zahlen.

Oder einen Anwalt einschalten, damit der die Angaben der Behörde anhand Aktenlage überprüft und dann - zahlen (Anwalt und Bußgeld + Mahnkosten)

Gruß
HaWeThie