Person A wird angerufen, jemand möchte Ihr Infomaterial zukommen lassen z.B. über eine Versicherung.
Person A wird erklärt was diese Versicherung alles umfassen könnte.
Person A werden Fragen gestellt die mit Ja oder Nein zu beantworten sind, diese werden aufgezeichnet.
(Inhalt der Fragen z.B. Sie wurden darüber aufgeklärt das es sich um ein unverbindliches Angebot handelt, Sie sind damit einverstanden das Ihnen Infomaterial zugesendet werden,…)
Etwa zwei Wochen später trudeln bei Person A eine Bestätigung über eine abgeschlossene Versicherung ein (jedoch wird nicht erwähnt was dieses Versicherungspaket beinhaltet, oder um was für ein Versicherungspaket es sich handelt).
Person A bekommt einen Brief geschickt ignoriert ihn da es ja Werbung ist (um die kann man sich ja später kümmern.)
Einige Zeit später stellt Person A fest das von Ihrem Konto ein Betrag für eine Versicherung abgebucht wurde.
Nun öffnet Person A den Brief und stellt fest das es sich um ein Bestätigungsbrief handelt (Vielen Dank dass Sie sich für eine xy Versicherung entschieden haben.)
Jedoch steht in dem Brief nichts über die Versicherung ansich.
Ist hierbei ein rechtsgültiges Geschäft zustande gekommmen?
Person A werden Fragen gestellt die mit Ja oder Nein zu
beantworten sind, diese werden aufgezeichnet.
Einige Zeit später stellt Person A fest das von Ihrem Konto
ein Betrag für eine Versicherung abgebucht wurde.
Hallo,
Wie kann die Versicherung von As Konto abbuchen, wenn A immer nur Ja oder Nein gesagt hat?
Oder hat A eine Kontonummer und BLZ, die JaNeinJaNeinJaJa oder so lautet?
Gruß
Sticky
Hallo,
Einige Zeit später stellt Person A fest das von Ihrem Konto
ein Betrag für eine Versicherung abgebucht wurde.
Und woher hat die Versicherung die Kontodaten?
Ist hierbei ein rechtsgültiges Geschäft zustande gekommmen?
Kann ich nicht sagen, aber die Mitarbeiter der Callcenter sind darauf getrimmt so schnell ihren Salm runterzurattern, dass einem gar nicht so schnell bewusst wird, was man da alles bestätigt.
MfG
Ganz einfach
Ist die erste Ziffer Ihres Kontos eine Eins?
Nein.
Eine Zwei?
Nein.
Eine Drei?
Ja.
Ist die zweite Ziffer Ihres Kontos eine Eins?
Nein
…
Levay
Hi,
ich glaube, Person hat jetzt kaum noch eine Chance aus dem Vertrag vor Ablauf rauszukommen, weil Person einige Fehler gemacht hat:
- Person hat einem Unbekannten seine Bankdaten am Telefon mitgeteilt.
- Person hat Post nicht beachtet und somit die Widerrufsfrist verstreichen lassen.
Person A könnte zwar eine Rücklastschrift veranlassen, damit handelt er sich jedoch weitere Probleme ein. Daher ist davon in jedem Fall abzuraten, wenn der Vertrag nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.
Privater Gruß
BJ
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Die Kontonummer ist der Firma bekannt, da Person A einen bereits vor einigen Monaten einen Vertrag über eine andere Leistung (hier allerdings in beidseitigem einverständnis + schriftlichen Vertrag) geschlossen hat.
Wenn von einer Werbung ausgegangen wird, ist doch wohl zu erwarten dass man Sie wie Werbung behandelt oder nicht?!
Sind mündliche Willenserklärungen (auch wenn hier eigentlich keine abgegeben wurde)überhaupt bei einem Versicherungsgeschäft rechtsgültig?
Hallo,
Sind mündliche Willenserklärungen (auch wenn hier eigentlich
keine abgegeben wurde)überhaupt bei einem
Versicherungsgeschäft rechtsgültig?
besondere Formvorschriften sind nur bei wenigen Rechtsgeschäften vorgeschrieben. Versicherungsverträge gehören nicht dazu.
Daß die Schriftform die Beweisführung vereinfacht, ist unbenommen.
Gruß,
Christian
Hi,
iegentlich…
Doch „uneigentlich“…
also wenn ich keine Lust auf Infomaterial habe, sage ich gleich „nein“ am Telefon.
Da ich mit vielen negativen Sachen zu tun hatte (betroffen nicht angewendet)sehe ich alles sehr kritisch.
Im Frageposting hast du erwähnt, dass angeblich ein Mitschnitt erfolgt ist.
Schreibe der Firma (die dich ja kennt, wie ich jetzt auch weiß) und bitte um Kopie des Bandes, da dir nicht bekannt ist, je einen Auftrag erteilt zu haben.
Werden die garantiert machen. Habe so einen Fall gehabt, da hatte meine Sekretärin nicht richtig zugehört und das war nachher auch auf dem Band… es war eindeutig und dann muss man halt in den sauren Apfel beißen.
In der Regel ist es aber so, dass die Anrufer geschult sind, wichtige Fragen in nebensätzen zu verstecken, so dass der Sinn nicht so verstanden wird, wie er nachher aber rechtlich gültig ist.
Wenn du dich dann mit der Firma geeinigt hast, bitte drum, dass du nicht wider angerufen wirst um solche Missverständnisse i9n Zukunft zu vermeiden.
Diesen Wunsch müssen sie respektieren.
Viel Erfolg
BJ
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Hallo Yurine,
ob jetzt ein Vertrag zustandegekommen ist, lässt sich anhand deiner Aussagen zu dem hypothetischen Fall schwer sagen. Anscheinend wurden aber weder Versicherungsschein, Versicherungsbedingungen noch Widerrufsbelehrung zugesandt. In diesem Fall kann der Versicherungsnehmer den Vertrag noch bis zu einem Jahr nach Zahlung der ersten Prämie widerrufen. § 5a Abs. 2 VVG:
http://bundesrecht.juris.de/vvg/__5a.html
Für den Zugang der genannten Unterlagen ist das Versicherungsunternehmen beweispflichtig.
Gruß Holger
Die Firma hat die Kontonummer, da Person A vorher schoneinmal einen Vertrag mit der Firma über eine andere Sache abgeschlossen hat.
Hallo A.
Es ist wahrscheinlich kein wirksamer Vertrag zustande gekommen. Sofern dem Angerufenen nicht gesagt wurde, um was für eine Versicherung es gehen soll, fehlt es an der Einigung über den wesentlichen Vertragsinhalt. Eine Aufzeichnung über den Inhalt des Telefonats ist auch nur dann als Beweismittel vor Gericht verwertbar, wenn der Angerufene der Aufzeichnung bei dem Telefonat zugestimmt hat.
Selbst wenn ein Vertrag zu stande gekommen sein sollte, kann der Angerufenen diesen wahrscheinlich auch jetzt noch wirksam widerrufen, wenn der Angerufene nicht in Schriftform über das Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge belehrt wurde, weil die Widerrufsfrist dann erst zu laufen beginnt, wenn der Angerufene von diesem Widerrufsrecht Kenntnis erlangt bzw. diese Belehrung formwirksam nachgeholt wird.
mfg A.
Hallo Holger ,
also habe ich das richtig verstanden, solange die mir keinerlei Informationen wie Widerrufsbelehrung, Versicherungsschein (ist das so ne Art Police ?) und Versicherungsbedingungen zulassen kommen kann ich dass also innerhalb eines Jahres Widerrufen?
Wie sieht das eigentlich aus, wenn ich dass also abschicke (allerdings ist mir gänzlich unbekann was für eine Art von Versicherung es ist, es gibt da scheinbar verschiedenen Klassen)
und die sich aber nicht melden und fröhlich weiter abbuchen und so tun als hätten Sie nichts bekommen?
Und wenn die mir nun die Unterlagen irgendwann schicken, wie sieht es dann mit einem Widerruf bzw. Kündigung aus?
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Es wurde nicht das gesamte Telefonat aufgenommen, sondern nur etwa die letzten 2 minuten bei dem Person A direkte Fragen gestellt wurden („Sind sie mit der Zusendung von unverbindlichen Infomaterial einverstanden, etc…“)
Wie kann man etwas Widerrufen von dem man nicht weiß wie es heißt?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Yurine,
also habe ich das richtig verstanden, solange die mir
keinerlei Informationen wie Widerrufsbelehrung,
Versicherungsschein (ist das so ne Art Police ?) und
Versicherungsbedingungen zulassen kommen kann ich dass also
innerhalb eines Jahres Widerrufen?
Police ist nur ein anderes Wort für Versicherungsschein. In der Regel ist das Dokument dick mit „Versicherungsschein“ überschrieben. -
Richtig, Widerruf (eigentlich Widerspruch) ist innerhalb eines Jahres nach Zahlung des ersten Beitrags möglich, wenn die Unterlagen nicht vollständig zugesandt worden sind.
Wie sieht das eigentlich aus, wenn ich dass also abschicke
(allerdings ist mir gänzlich unbekann was für eine Art von
Versicherung es ist, es gibt da scheinbar verschiedenen
Klassen)
und die sich aber nicht melden und fröhlich weiter abbuchen
und so tun als hätten Sie nichts bekommen?
Den Widerspruch sollte man auf jeden Fall mit Einschreiben schicken. (Rückschein ist nicht erforderlich). Damit kann man nachweisen, dass er abgeschickt worden ist. Abbuchungen kannst du immer rückgängig machen, ohne Begründung. Wenn ständig weitere Abbuchungen kommen, kann man vielleicht mal mit der Bank sprechen (?).
Und wenn die mir nun die Unterlagen irgendwann schicken, wie
sieht es dann mit einem Widerruf bzw. Kündigung aus?
Wenn die Unterlagen angekommen sind, beginnt die reguläre 14-tägige Widerspruchsfrist. Dann heißt es, so schnell wie möglich dem Vertrag widersprechen.
Gruß Holger
Hallo,
Ist es eigentlich so dass wenn man erfolgreich Widersprochen hat ein recht dazu hat den abgebuchten Betrag erstattet zu bekommen.
Oder die Kosten die entstanden sind weil der Vertrag von vorne herein nichtig war?
Hallo,
Ist es eigentlich so dass wenn man erfolgreich Widersprochen
hat ein recht dazu hat den abgebuchten Betrag erstattet zu
bekommen.
ja
Oder die Kosten die entstanden sind weil der Vertrag von vorne
herein nichtig war?
welche Kosten? Die Beiträge müssen zurückerstattet werden, Portokosten für den Widerspruch nicht.
Gruß Holger
Hallo Y.
irgendwo in dem Bestätigungsschreiben bzw. zur Not auf der Abbuchung wird doch wohl eine Vorgangs- oder Vertragsnummer stehen ?
Außerdem nicht einfach widerrufen, sondern erst schreiben, dass mangels Einigung kein Vertrag vorliegt, abgebuchten Betrag zurückverlagen und nur hilfsweise Widerruf erklären, da nicht belehrt wurde , - (sofern letzteres) zutrifft.
Mfg A.
Hallo,
Ist es eigentlich so dass wenn man erfolgreich Widersprochen
hat ein recht dazu hat den abgebuchten Betrag erstattet zu
bekommen.
Hallo,
Ich habe heute den Versicherungsschein und die Konditionen erhalten, wie lege ich nun am besten Widerspruch ein.
Was muss darin alles enthalten sein?
Es werden im Vertrag 3 verschiedene Adressen genannt ankann irgendwie nicht genau sagen an wen nun der Widerspruch erfolgen soll.
Unter Abschnitt Versicherer und Ansprechpartner steht
Versicherer (wir/ uns) ist Firma xyz mit Sitz in Irland
Servicestell und Ansprechpartner rund um Versicherungsschutz is
Firma XyZ 2
Ihre Fragen rund um den Versicherungsschutz, für den Versicherer bestimmte Willenserklärungen sowie Ihre Schadensmeldungen richten Sie bitte an die unten angegebene Adresse.
Beschwerden direkt an uns:
Adresse Firma XyZ 2
Adresse Firma xyz mit Sitz in Irland
An wen muss ich die Willenserklärung richten?