Impressum auf HP einer GbR

Hallo,

Eine GbR möchte sich eine Homepage basteln.
Die GbR besteht aus den Eheleuten, die wir in diesem Beispiel Anja und Bernd Müller nennen.
Beide wollen bzw müssen ins Impressum der Homepage.
Macht es juristisch gesehen einen Unterschied, wer im Impressum zuerst genannt wird?
Muß jeder einzeln genannt werden? (Anja Müller, Bernd Müller)
Oder kann man Anja und Bernd Müller schreiben? Oder gar Eheleute Müller?

Gruß
Sticky

Sticky, du fragst Sachen…

Na klar, macht es einen Unterschied, wer zuerst genannt wird: Der oder die hat offenbar die Hosen an.
Eheleute fänd ich nicht so toll, da nach Scheidung und Wiederheirat womöglich eine ganz andere Person gemeint sein könnte, die gar nicht weiß, was für Schweinskram der Ehepartner da macht und woher ihr Frühstücksbrötchen eigentlich kommt.

Der Ernst dahinter: Personen sollten schon klar erkennbar sein.

Gruß!

Horst

Hallo Horst,

Sticky, du fragst Sachen…

Ich weiß…

Na klar, macht es einen Unterschied, wer zuerst genannt wird:
Der oder die hat offenbar die Hosen an.

Ok, dann werd ich, wenn’s soweit ist, meine Chefin zuerst nennen.

Eheleute fänd ich nicht so toll, da nach Scheidung und
Wiederheirat womöglich eine ganz andere Person gemeint sein
könnte, die gar nicht weiß, was für Schweinskram der
Ehepartner da macht und woher ihr Frühstücksbrötchen
eigentlich kommt.

Scheidung kommt in diesem speziellen Fall nicht in Frage. Wurde unter Androhung der Todesstrafe so vereinbart.

Der Ernst dahinter: Personen sollten schon klar erkennbar
sein.

Genau deshalb wollt ich’s ja wissen *g*
Mich interessierte halt, ob es juristisch eventuell einen Unterschied macht, wer als Erster aufgeführt ist, falls mal ein am Hungertuch nagender Rechtsverdreher sich wegen eines fehlenden i-Tüpfelchens sein Abendbrot verdienen will.

Gruß
Sticky