Hi Jacky,
habe gehört, dass ein Kind/ Jugendlicher dann keine Geschäfte
mit seinem Taschengeld ohne Zustimmung der Eltern vornehmen
kann, wenn das Geschäft für das Kind weitere Verpflichtungen
mit sich bringt, die an Geldausgaben oder sonstigen Leistungen
gebunden sind.
Stimmt nur teilweise.
Der sogenannte „Taschengeldparagraph“ (§ 110 BGB) sagt dazu:
„Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zwecke oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.“
Wenn ich das recht verstehe, dürfen Kids deswegen auch keine
Handys kaufen, egal ob mit Vertrag oder Karte.
Nicht nur das. Der Verkauf von Handys mit Kartenvertrag ist einem Kreditvertrag gleichzusetzen und darf eigentlich überhaupt nicht an Minderjährige erfolgen. Leider schert sich kaum ein Handy-Verkäufer (den Kids werden gerne Kontokorrent-Kredite eingeräumt) darum. Einen solchen Vertrag (ob nun Handy oder Bank) kannst Du unter Hinweis auf die Minderjährigkeit Deines Sprößlings widerrufen. Bei der Bank mußt Du meines Wissens keinen Pfennig bezahlen, die Bank ist nämlich selbst schuld. Ähnlich dürfte es bei den Handy-Verträgen laufen.
Normalerweise lassen sich die Händler immer den Ausweis (oder den Handelsregisterauszug + Vollmacht der Firma) zeigen und fragen direkt die SCHUFA ab. Wer so bescheuert ist, einem 16-jährigen, der noch zur Schule geht und kein eigenes (bis auf das Taschengeld) Einkommen hat, ein Handy zu verkaufen, ist auch selbst schuld und noch blöder.
Gilt das auch für den Kauf von Meerschweinchen, Katze oder
Hund?
Wenn ein Zwölfjähriger sich von seinem Taschengeld ein
Meerschweinchen kauft oder von einem Freund einen Hund
gescheckt bekommt, so muss doch in beiden Fällen für
Unterkunft und Verpflegung gesorgt werden.
Kann ich als Mutter dem Geschäft nachträglich meine
Genehmigung verweigern und Rückabwicklung verlangen?
Was soll ich sagen? Das kannst Du. Aber:
Ein Hamster oder ein Meerschweinchen ist im Rahmen eines Taschengeldes durchaus zu finanzieren. Bei der „Unterkunft“ müßten die Eltern schon ein bißchen mithelfen, das ist aber mit einigen entlohnten Verrichtungen im Haushalt fix ausgeglichen.
Natürlich stünde es Dir frei, mit Deinem Sprößling in den Zoo-Laden zu marschieren und das Tierchen zurückzugeben, aber ich kann mir nicht vorstellen, daß Du einen aufgehlösten Zwerg aus dem Laden schleifen willst. Überlege es Dir einfach und stelle ruhig Bedingungen (z. B. die Reinigung der Behausung des Nagers hat ausschließlich durch den Filius zu erfolgen). Helfen ist OK (Du hältst mal kurz das Tierchen und Dein Junior wechselt flugs und ordentlich die Streu im Käfig aus) aber niemals alles selbst machen, weil Junior keinen Bock mehr hat. Auch wenn mich manche jetzt am liebsten erschlagen würden: Hamster leben meistens so um die zwei Jahre.
Bei Katzen und Hunden ist es schon aufwendiger. Das mußt Du halt alles abwägen: ein Doberman in einer Zwei-Zimmer-Wohnung ist nun einmal Tierquälerei; es gibt Allergien; die Viecher knabbern alles an; etc. Du mußst mindestens einmal pro Jahr zum Impfen, das Tier tut sich evtl. mal weh oder wird krank und muß operiert werden. So eine OP kostet locker bis zu 2.000 DM. Aus dem Taschengeld kann das beim besten Willen nicht finanziert werden.
Hund & Katz sollten also gut überlegt sein (siehe auch: ausgesetzte „Weihnachtsgeschenke“ oder „Spontankäufe“ während der Sommerferien).
Viele Grüße
Tessa