Taschengeld-§

Hallo Rechtsexperten,

habe gehört, dass ein Kind/ Jugendlicher dann keine Geschäfte mit seinem Taschengeld ohne Zustimmung der Eltern vornehmen kann, wenn das Geschäft für das Kind weitere Verpflichtungen mit sich bringt, die an Geldausgaben oder sonstigen Leistungen gebunden sind.

Wenn ich das recht verstehe, dürfen Kids deswegen auch keine Handys kaufen, egal ob mit Vertrag oder Karte.

Meine Frage:

Gilt das auch für den Kauf von Meerschweinchen, Katze oder Hund?

Wenn ein Zwölfjähriger sich von seinem Taschengeld ein Meerschweinchen kauft oder von einem Freund einen Hund gescheckt bekommt, so muss doch in beiden Fällen für Unterkunft und Verpflegung gesorgt werden.

Kann ich als Mutter dem Geschäft nachträglich meine Genehmigung verweigern und Rückabwicklung verlangen?

Vielen Dank

Jacky

Hi,
der sogenannte Taschengeldparagraph § 110 BGB ist nur eine Sonderform des § 107 BGB, in dem festgelegt ist, dass beschränkt Geschäftsfähige (also zwischen 7 und 18 Jahre alt) nur dann rechtsgültige Geschäfte abschliessen dürfen, wenn sie nur Rechtsvorteile erlangen, aber keine Verpflichtungen eingehen.
das gilt dann insbesondere im Rahmen der freien Verfügung über das Taschengeld. Diese ist also garnicht so „frei“.

Demnach dürfen Jugendliche ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten keine Handys mit Kartenvertrag kaufen, da sie sich damit zur monatlichen Zahlung eines vereinbarten Betrages verpflichten würden.
Bei Verträgen, die nicht unmittelbar Nachteile mit sich bringen, so auch der Tierkauf, greift dies nicht unbedingt. Denn der eigentliche Kaufvertrag ist mit dem Bezahlen des Kaufpreises für das angeschaffte Tier erfüllt und damit erledigt. Die Verpflichtung zur Pflege und Fürsorge für das Tier ist ein mittelbarer Nachteil aus dem Kaufvertrag.
Allerdings erhebt sich die Frage, ob die Anschaffung eines Tieres und die damit verbundende Sorge für das Tier überhaupt von dem Taschengeldparagraphen gedeckt sind.
Vielmehr handelt es sich hierbei um ein generelles genehmigungs-pflichtiges Rechtsgeschäft. Das heisst, der Sohnemann muß vorher oder evtl. auch nachträglich die Genehmigung bei den Eltern einholen, die ihm auch verweigert werden kann (denn wie soll der kleine Mann die ganze Situation überblicken, was der Unterhalt eines Tieres kostet, ob der zur Verfügung stehende Platz ausreichend ist, usw.).
Gruß,
Francesco

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Hier sind zwei Dinge zu unterscheiden: Minderjährige können ohne Genehmigung keine Geschäfte eingehen, die ihnen rechtliche Nachteile, also vertragliche (!) Verpflichtungen einbringen. Daher kann man ihnen zwar ein Handy schenken, nicht aber eines mit Vertrag (egal ob Prepaid oder 24 Monate), wenn sie Vertragspartner sein sollen. Natürlich kann man einem Kind über 7 Jahre ein Handy schenken und selbst Vertragspartner sein.

Minderjährige können aber auch selbst Geschäfte ausnahmsweise ohne Genehmigung nach § 110 BGB eingehen, wenn die Vertretungsberechtigten durch Hingabe von Taschengeld „zur freien Verfügung“ dieses Geschäft quasi im voraus genehmigt haben. Dieser Taschengeldparagraph bezieht sich aber im allgemeinen gerade nicht auf irgendwelche Dauerschuldverhältnisse wie Kartenverträge sondern grundsätzlich auf Geschäfte mit einmaligem Leistungsaustausch (z.B. Kaufvertrag).

Hi Jacky,

habe gehört, dass ein Kind/ Jugendlicher dann keine Geschäfte
mit seinem Taschengeld ohne Zustimmung der Eltern vornehmen
kann, wenn das Geschäft für das Kind weitere Verpflichtungen
mit sich bringt, die an Geldausgaben oder sonstigen Leistungen
gebunden sind.

Stimmt nur teilweise.

Der sogenannte „Taschengeldparagraph“ (§ 110 BGB) sagt dazu:

„Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zwecke oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.“

Wenn ich das recht verstehe, dürfen Kids deswegen auch keine
Handys kaufen, egal ob mit Vertrag oder Karte.

Nicht nur das. Der Verkauf von Handys mit Kartenvertrag ist einem Kreditvertrag gleichzusetzen und darf eigentlich überhaupt nicht an Minderjährige erfolgen. Leider schert sich kaum ein Handy-Verkäufer (den Kids werden gerne Kontokorrent-Kredite eingeräumt) darum. Einen solchen Vertrag (ob nun Handy oder Bank) kannst Du unter Hinweis auf die Minderjährigkeit Deines Sprößlings widerrufen. Bei der Bank mußt Du meines Wissens keinen Pfennig bezahlen, die Bank ist nämlich selbst schuld. Ähnlich dürfte es bei den Handy-Verträgen laufen.

Normalerweise lassen sich die Händler immer den Ausweis (oder den Handelsregisterauszug + Vollmacht der Firma) zeigen und fragen direkt die SCHUFA ab. Wer so bescheuert ist, einem 16-jährigen, der noch zur Schule geht und kein eigenes (bis auf das Taschengeld) Einkommen hat, ein Handy zu verkaufen, ist auch selbst schuld und noch blöder.

Gilt das auch für den Kauf von Meerschweinchen, Katze oder
Hund?
Wenn ein Zwölfjähriger sich von seinem Taschengeld ein
Meerschweinchen kauft oder von einem Freund einen Hund
gescheckt bekommt, so muss doch in beiden Fällen für
Unterkunft und Verpflegung gesorgt werden.

Kann ich als Mutter dem Geschäft nachträglich meine
Genehmigung verweigern und Rückabwicklung verlangen?

Was soll ich sagen? Das kannst Du. Aber:

Ein Hamster oder ein Meerschweinchen ist im Rahmen eines Taschengeldes durchaus zu finanzieren. Bei der „Unterkunft“ müßten die Eltern schon ein bißchen mithelfen, das ist aber mit einigen entlohnten Verrichtungen im Haushalt fix ausgeglichen.

Natürlich stünde es Dir frei, mit Deinem Sprößling in den Zoo-Laden zu marschieren und das Tierchen zurückzugeben, aber ich kann mir nicht vorstellen, daß Du einen aufgehlösten Zwerg aus dem Laden schleifen willst. Überlege es Dir einfach und stelle ruhig Bedingungen (z. B. die Reinigung der Behausung des Nagers hat ausschließlich durch den Filius zu erfolgen). Helfen ist OK (Du hältst mal kurz das Tierchen und Dein Junior wechselt flugs und ordentlich die Streu im Käfig aus) aber niemals alles selbst machen, weil Junior keinen Bock mehr hat. Auch wenn mich manche jetzt am liebsten erschlagen würden: Hamster leben meistens so um die zwei Jahre.

Bei Katzen und Hunden ist es schon aufwendiger. Das mußt Du halt alles abwägen: ein Doberman in einer Zwei-Zimmer-Wohnung ist nun einmal Tierquälerei; es gibt Allergien; die Viecher knabbern alles an; etc. Du mußst mindestens einmal pro Jahr zum Impfen, das Tier tut sich evtl. mal weh oder wird krank und muß operiert werden. So eine OP kostet locker bis zu 2.000 DM. Aus dem Taschengeld kann das beim besten Willen nicht finanziert werden.

Hund & Katz sollten also gut überlegt sein (siehe auch: ausgesetzte „Weihnachtsgeschenke“ oder „Spontankäufe“ während der Sommerferien).

Viele Grüße

Tessa

§ 110 [Vertragsschluß durch Bewirken der vertragsmäßigen Leistung, „Taschengeldparagraph“]

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen
Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam,
wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln
bewirkt, die ihm zu diesem Zwecke oder zu freier Verfügung von
dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten
überlassen worden sind.

§ 111 [Einseitiges Geschäft des Minderjährigen ohne Einwilligung]

Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das der Minderjährige ohne die
erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vornimmt,
ist unwirksam. Nimmt der Minderjährige mit dieser Einwilligung
ein solches Rechtsgeschäft einem anderen gegenüber vor, so ist
das Rechtsgeschäft unwirksam, wenn der Minderjährige die
Einwilligung nicht in schriftlicher Form vorlegt und der andere
das Rechtsgeschäft aus diesem Grunde unverzüglich zurückweist.
Die Zurückweisung ist ausgeschlossen, wenn der Vertreter den
anderen von der Einwilligung in Kenntnis gesetzt hatte.

Gruß Anke

Hallo nochmal ,
ich habe die Rechtssituation zum Kauf von Tieren vergessen.

Auch wenn Goldfische für Taschengeld zu erwerben sind, brauchen Kinder bis zum 14. Lebensjahr die Erlaubnis der Eltern. Warmblütige Tiere dürfen erst an Sechzehnjährige verkauft werden. Eine schriftliche Genehmigung reicht in vielen Geschäften nicht, da solche Unterschriften häufig gefälscht werden. Aber auch der Kauf eines Hundes durch einen 16-Jährigen dürfte in manchen Familien eine ungewollte Überraschung sein - deshalb: besser vorher darüber reden.
Viele Grüße anke

Hallo Rechtsexperten,

herzlichen Dank für eure umgehende und umfassende Anwort. Jetzt habe ich mehr Klarheit darüber.

Viele Grüße

Jacky