Moin, Moin!
Folgende allg. Frage: Wenn XY den Mahnbescheid bezahlt, muß
dann der Antragsteller des Mahnbescheides das Amtsgericht darüber
informieren, das XY bezahlt hat?
Zum Glück brauchte ich mich bis jetzt mit dieser Thematik noch nicht
aueinandersetzen- aber leider gibts da so einen…
Habt Ihr vielleicht einen interessanten Link, wo ich mich ohne Amtsdeutsch und Jurastudium informieren kann?
Danke Frank
Hallo Frank,
wenn bezahlt wurde, ist die Sache abgeschlossen. Da bedarf es keiner weiteren Handlungen.
Gruß!
Horst
Folgende allg. Frage: Wenn XY den Mahnbescheid bezahlt, muß
dann der Antragsteller des Mahnbescheides das Amtsgericht
darüber
informieren, das XY bezahlt hat?
Hallo,
schon deshalb nein, weil das Gericht immer nur auf Antrag tätig wird.
Beantragt man den MB, dann wird der erlassen und schluß ist! Es geht
dann erst weiter, wenn ein Folgeantrag (VB) vorliegt bzw. auf
streitiges Verfahren umgestellt wird. Das Gericht wird aber nicht von
Amts wegen den Prozess bis zum Ende bringen, wenn nur ein einmaliger
Antrag auf MB vorlag.
Wenn also gezahlt wurde, dann würde bei Weiterverfolgung durch den
Antragsteller dieser ein enormes Kostenrisiko eingehen, weil der
Antragsgegner (dann Beklagter) ja Erfüllung nachweisen kann und
schwupp-die-wupp wäre die Klage unbegründet und Kosten belasten den
Kläger.
Es ist also im ureigensten Interesse des Klägers vor jeder Handlung
zu prüfen, ob die Forderung noch offen ist oder nicht.
Mfg vom
shobee