Hallo,
in „Wikipedia“ werden unter Rechtserkenntnisquellen Gesetze, Verordnungen, Satzungen und Verwaltungsvorschriften verstanden. Wenn Verwaltungsvorschriften auch zu den Rechtsquellen gehören, müsste man doch auch Verwaltungsakte dazuzählen, oder hat es einen bestimmten Grund gerade diese von der Definition auszusparen?
Vielen Dank
Martin Unterholzner
Hallo!
verstanden. Wenn Verwaltungsvorschriften auch zu den
Rechtsquellen gehören, müsste man doch auch Verwaltungsakte
dazuzählen, oder hat es einen bestimmten Grund gerade diese
von der Definition auszusparen?
Der Verwaltungsakt ist im Gegensatz zu den übrigen erwähnten Dingen eine Einzelfallregelung, also keine abstrakte, sondern eine konkrete Relegung.
Gruß,
Florian.
Hallo Florian,
und die Verwaltungsvorschriften, die nur innerhalb einer Verwaltungsorganisation ihren Wirkungsbereicht entfaltet als Rechtsquelle anzusehen, ist das gängige Praxis? „Recht“ müsste doch immer eine Außenwirkung entfalten und somit wäre eine Verwaltungsvorschirft weder Recht und damit auch nicht Rechtsquelle.
Danke
Martin
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Tach,
Verwaltungsanweisungen halte ich nicht für eine Rechtsquelle. es handelt sich um interne Anweisungen an die Mitarbeiter der Verwaltung. Bekanntester fall sind die verschiednene Steuerrichtlinien.
Sie haben eine faktische Aussenwirkung, weil die Verwaltung nicht abweichen darf. Es sind aber selbstverständlich keine Gesetze und sie binden daher auch die Gerichte nicht.
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Hallo!
und die Verwaltungsvorschriften, die nur innerhalb einer
Verwaltungsorganisation ihren Wirkungsbereicht entfaltet als
Rechtsquelle anzusehen, ist das gängige Praxis?
Also ich würde die Verwaltungsvorschriften auch nicht als Rechtsnormen bezeichnen, sie determinieren aber die Anwendung der Rechtsnormen durch die Verwaltung im Einzelfall und geben dem einzelnen in gewissem Maße, wie bereits erwähnt, auch einen Anspruch auf Gleichbehandlung (stichwort: Selbstbindung der Verwaltung) , so dass sie insofern mittelbar schon nach außen wirken.
Gruß,
Florian.
Das Rechtslexikon Brockhaus / Alpmann nennt sie „Innenrecht“. Für mich sind sie schon eine Rechtsquelle.
Levay
Hallo!
Das Rechtslexikon Brockhaus / Alpmann nennt sie „Innenrecht“.
Für mich sind sie schon eine Rechtsquelle.
Ich denke da habe ich einen Fehler im Aufgreifen des vorangegangen Postings gemacht. Soweit da von Rechtsquelle die Rede ist kann man dazu wohl auch die Verwaltungsvorschriften zählen, soweit es um den Begriff Rechtsnorm geht, den ich freilich selbst und einzig und allein ins Spiel gebracht habe, zähle ich verwaltungsvorschriften nicht dazu.
Gruß,
Florian.
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