Stimmenvergabe bei Eigentümerversammlung

Hallo!

Gibt es eine Rechtsgrundlage für die Vergabe des Stimmrechtes bei Eigentümerversammlungen in Mehrfamilienhäusern?

Wenn bsp. in einem Mehrfamilienhaus 6 Wohnungen sind, gibt es dann automatisch sechs Stimmen? Oder haben die Eigentümer einer größeren Wohnung mehr Stimmen als die einer kleineren Wohnung? Wenn eine Person zwei der Wohnungen besitzt, hat diese dann auch doppeltes Stimmrecht oder nur einfaches? Ändert sich an diesem Sachverhalt etwas, wenn diese beiden Wohnungen nachträglich durch einen Flur verbunden wurden? Kennt jemand eine Gesetzesgrundlage, in der man das nachlesen kann?

So, ich hoffe, die vielen Fragen haben jetzt nich abgeschreckt…
Im Voraus schon mal vielen Dank für die Hilfe und einen schönen Sonntag!

Sabine.

Hallo,

Gibt es eine Rechtsgrundlage für die Vergabe des Stimmrechtes
bei Eigentümerversammlungen in Mehrfamilienhäusern?

ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:
http://dejure.org/gesetze/WEG/25.html

Wenn eine Person zwei der Wohnungen besitzt, hat
diese dann auch doppeltes Stimmrecht

Ja sicher.

Ändert sich an diesem Sachverhalt etwas, wenn diese beiden
Wohnungen nachträglich durch einen Flur verbunden wurden?
Kennt jemand eine Gesetzesgrundlage, in der man das nachlesen
kann?

S.o.

Gruß,
Christian

Hallo Sabine,

wenn Du es ganz genau wissen willst, dann musst Du
in die Teilungserklärung der Eigentümergemeinschaft
schauen.

In der Regel hat jeder Eigentümer 1 Stimme, allerdings
besteht die Möglichkeit, auch eine vom WEG abweichende
Vereinbarung dort festzulegen.

LG
Esther

Danke!
Vielen Dank für die Antworten!

Mir war gar nicht bewusst, dass es da individuelle Regelungen gibt, muss mir mal die Teilungserlärung ansehen…