Provizionszahlungsregelung im Arbeitsvertrag

Von: , Frage gestellt am So, 14. Jan 2007

Hallo Zusammen,

hier ein Problemfall bezüglich eines Arbeitsvertrages zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber.

In einem Arbeitsvertrag ist fixiert, dass - zuzüglich zu dem Festgehalt - ein "VARIABLER LEISTUNGSABHÄNGIGER BONUS" bezahlt wird. Hier soll angenommen werden, dass dieser zu 100% ausgezahlt wurde für das Jahr 2006.

Im folgenden ist in dem Arbeitsvertrag ausgeführt das "ETWAIGE SONDERVERGÜTUNG (GRATIFIKATIONEN, URLAUBSGELD, PRÄMIEN ETC.)" freiwillig gezahlt werden und "DERARTIGE SONDERLEISTUNGEN" zurück zu zahlen sind, wenn "ER BIS ZUM 31.3. DES AUF DIE AUSZAHLUNG FOLGENDEN KALENDERJAHRES AUSSCHEIDET".

Frage: gehört der leistungsabhängige Bonus zu den Sonderleistungen, die zurück zu zahlen sind wenn der Arbeitnehmer am 01.04.2007 nicht mehr in dem Unternehmen arbeitet?

Vielen Dank für Eure Meinung

Rainer

14 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 43 Minuten 1 hilfreich
    Re: Provizionszahlungsregelung im Arbeitsvertrag

    Hi,
    du hast selbst schon erwähnt:
    "wenn er bis zum 31.03. ausscheidet" (Vertrag) "wenn ich ab dem 1.4. woanders arbeite"

    1.4. ist nach 31.3. - also kann das garnicht wirken.
    Bis einschließlich 31.3. arbeitest du ja noch dort, bist also nicht ausgeschieden.

    OK?
    BJ [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 2 Stunden 1 hilfreich
      Re^2: Provizionszahlungsregelung im Arbeitsvertrag

      Hallo, du hast selbst schon erwähnt:
      "wenn er bis zum 31.03. ausscheidet" (Vertrag) "wenn ich ab
      dem 1.4. woanders arbeite"

      1.4. ist nach 31.3. - also kann das garnicht wirken.
      Bis einschließlich 31.3. arbeitest du ja noch dort, bist also
      nicht ausgeschieden.
      wenn man am 31.3. letztmalig für ein Unternehmen arbeitet, wann scheidet man dann wohl aus? An dem Tag, an dem man seine privaten Klamotten aus dem alten Personalausgang raus- oder in den neuen Personaleingang reinschleppt?

      Ich bin für Variante A.

      Gruß,
      Christian

      • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Provizionszahlungsregelung im Arbeitsvertrag

        Hallo,

        danke für Eure Mithilfe!

        Gehört Eurer Einschätzung nach der leistungsabhängige Bonus nach individuellen Zielvereinbarungen zu den Sonderleistungen, die zurück gezahlt werden müssen oder bezieht sich das nur auf Weihnachtsgeld etc. Die Leistungen wurden schließlich erbracht.

        Der Leistungsabhängige Bonus wird im Januar und August fällig, sprich - unabhängig von den Ausscheidungstermin - ein Teil müßte zurück gezahlt werden, oder?

        Grüße

        rainer [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

        • Antwort von nach 5 Stunden 1 hilfreich
          Re^4: Provizionszahlungsregelung im Arbeitsvertrag

          Hallo, Gehört Eurer Einschätzung nach der leistungsabhängige Bonus
          nach individuellen Zielvereinbarungen zu den Sonderleistungen,
          die zurück gezahlt werden müssen
          würde ich schon sagen, ja. Allerdings habe ich Zweifel, daß die Vertragsklausel bzgl. Rückerstattung vor Gericht Bestand haben würde.

          Gruß,
          Christian

          • Antwort von nach 5 Stunden 1 hilfreich
            Re^5: Provizionszahlungsregelung im Arbeitsvertrag

            Hallo exc, würde ich schon sagen, ja. Allerdings habe ich Zweifel, daß
            die Vertragsklausel bzgl. Rückerstattung vor Gericht Bestand
            haben würde.
            Es wäre interessant zu wissen auf welcher Rechtsgrundlage Deine Zweifel beruhen.

            Schönen Abend noch

            Rainer [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

            • Antwort von nach 5 Stunden 2 hilfreich
              Re^6: Provizionszahlungsregelung im Arbeitsvertrag

              Hallöchen, würde ich schon sagen, ja. Allerdings habe ich Zweifel, daß
              die Vertragsklausel bzgl. Rückerstattung vor Gericht Bestand
              haben würde.
              Es wäre interessant zu wissen auf welcher Rechtsgrundlage
              Deine Zweifel beruhen.
              ganz einfach: Die der Sonderzahlung zugrundeliegende Leistung wurde im Jahr x erbracht, die Zahlung wurde in Jahr x+1 geleistet und soll bei Ausscheiden bis hin zum Quartal des Jahres x+2 zurückerstattet werden. Da scheint mir doch eine minimale Divergenz vorzuliegen.

              Ob der Mitarbeiter gut ein Jahr nach Ende der erbrachten bzw. belohnten Leistung noch in einem festen Beschäftigungsverhältnis zu steht, ist m.E. eher irrelevant für die Belohnung der im Jahre X erbrachten Leistung.

              Gruß,
              Christian

            • Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
              Re^7: Provizionszahlungsregelung im Arbeitsvertrag

              Hallo, Die der Sonderzahlung zugrundeliegende Leistung
              wurde im Jahr x erbracht, die Zahlung wurde in Jahr x+1
              geleistet
              Und woraus schlussfolgerst du das?

              MfG

            • Antwort von nach 6 Stunden 1 hilfreich
              Re^8: Provisionszahlungsregelung im Arbeitsvertrag

              Die der Sonderzahlung zugrundeliegende Leistung
              wurde im Jahr x erbracht, die Zahlung wurde in Jahr x+1
              geleistet
              Und woraus schlussfolgerst du das?
              Aus dem Text.
              C.

            • Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
              Re^9: Provisionszahlungsregelung im Arbeitsvertrag

              Die der Sonderzahlung zugrundeliegende Leistung
              wurde im Jahr x erbracht, die Zahlung wurde in Jahr x+1
              geleistet
              Und woraus schlussfolgerst du das?
              Aus dem Text.
              Ich lese hier nichts davon, dass die Leistung im Jahr x+1 ausgezahlt wurde.

              Zitat: "Hier soll angenommen werden, dass dieser zu 100% ausgezahlt wurde für das Jahr 2006."

              Hab ich was überlesen?

              MfG



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