Auszeichnung 'Woll-Pullover' obwohl nur 50% Wolle?

Tach’chen.

Ab welchem Anteil eines Materials darf man ein Produkt als aus diesem Material bestehend bezeichnen?

Beispiel: Darf man einen Pullover aus 50% Wolle als „Woll-Pullover“ bezeichnen und verkaufen? Oder schon bei 20% oder erst ab 80%?

Gibt es dafür verbindliche Regeln? Der Pulli ist nur ein Beispiel aber interessieren würde es mich allgemein für den Bereich Textilwaren.

Vielen Dank
TTR

Hallo Tinsel,

also, was für Regeln da bestehen, weiß ich nicht, aber ich gucke manchmal Etiketten an. Da steht dann so etwas wie 50% Baumwolle, 50% Polyachryl.

Allerdings habe ich tatsächlich noch nie gehört, dass jemand einen Polyachryl-Pullover anbietet…

Verdächtig!

Gruß!

Horst

Hallo Tinsel,

also, was für Regeln da bestehen, weiß ich nicht, aber ich
gucke manchmal Etiketten an. Da steht dann so etwas wie 50%
Baumwolle, 50% Polyachryl.

Ne stehts nicht, weil den Pulli gibts nämlich gar nicht :wink: Das war nur ein Beispiel und ich würde gerne wissen, in welcher Weise man Textilien anpreisen darf. Abgesehen davon, dass es ja hier ohnehin _immer_ nur um hypothetische Fälle geht :smiley:

Allerdings habe ich tatsächlich noch nie gehört, dass jemand
einen Polyachryl-Pullover anbietet…

Ich hätte auch 50% Schurwolle, %Kaschmir sagen können und dann gefragt, ob man das als Kaschmir-Pulli bezeichnen darf :wink:

TTR

§ 5 TKG
Hallo Tinsel,

wenn mindestens 85% drin sind, reicht es aus, nur diese eine Faserart zu erwähnen (mit eben dieser Angabe „mindestens“ x%).
Sind es weniger als 85%, muss mindestens die zweite Faserart erwähnt werden, eventuell mehr, wenn es mehr als zwei Faserarten sind.

Was unter 10% liegt, darf als „sonstige Fasern“ bezeichnet werden. „Rein“ dagegen muss 100% Anteil sein.

http://bundesrecht.juris.de/textilkennzg/index.html

Gruß!

Horst

Hallo Tinsel,

wenn mindestens 85% drin sind, reicht es aus, nur diese eine
Faserart zu erwähnen (mit eben dieser Angabe „mindestens“ x%).
Sind es weniger als 85%, muss mindestens die zweite Faserart
erwähnt werden, eventuell mehr, wenn es mehr als zwei
Faserarten sind.

Was unter 10% liegt, darf als „sonstige Fasern“ bezeichnet
werden. „Rein“ dagegen muss 100% Anteil sein.

http://bundesrecht.juris.de/textilkennzg/index.html

Jaaaa, das ist schon mal sehr hilfreich. Danke.
Das bezieht sich ja wohl auf die „Kennzeichnung am Produkt“, richtig? Jetzt stellt sich mir noch die Frage nach Bezeichnungen z. B. im Katalog oder auch auf einem Schild am Warenregal. Gibt es da vielleicht Rechtssprechung wann an einem Regal mit Pullovern „Schurwoll-Pullover“ stehen darf oder man in einem Verkaufsprospekt die Überschrift „Seidenhemd“ verwenden darf ohne sich Schwierigkeiten einzuhandeln? Da sieht man ja eher selten die genaue Materialaufschlüsselung in Prozent.

Wahrscheinlich gibt es dafür zwar kein Gesetz das so klar gefasst ist wie das im TKG der Fall ist, aber vielleicht weiß ja trotzdem jemand ein paar Anhaltspunkte.

Vielen Dank
TTR

Das bezieht sich ja wohl auf die „Kennzeichnung am Produkt“,
richtig? Jetzt stellt sich mir noch die Frage nach
Bezeichnungen z. B. im Katalog oder auch auf einem Schild am
Warenregal. Gibt es da vielleicht Rechtssprechung wann an
einem Regal mit Pullovern „Schurwoll-Pullover“ stehen darf
oder man in einem Verkaufsprospekt die Überschrift
„Seidenhemd“ verwenden darf ohne sich Schwierigkeiten
einzuhandeln?

Da kommt es dann schnell zur Irreführung des Kunden und damit zum unlauteren Wettbewerb. Auch das ist im Gesetz geregelt:

http://bundesrecht.juris.de/uwg_2004/index.html#BJNR…

Gruß!

Horst