Handschriftliches Testament

Hallo,

stimmt es, dass ein handschriftliches Testament nur dann gültig ist wenn es von Zeugen unterschrieben wurde?

Welche „Formasachen“ (z.B. Unterschrift, Datum etc.) sind bei einem selbst verfassten handschriftlichen Testament zu beachten?

LG,

Jil

Tach,

nö…das ist Blödsinn.

Testamente müssen, wenn selbst verfaßt und nicht vom Notar sind…vollständig handgeschrieben sein…also nicht nur unterschreiben.

Und sie sollten eine UNTERSCHRIFT tragen…also nicht oben oder so…sondern den Text mit der Unterschrift abschliessen.

Datum ist hilfreich, um zu erkennen, welche von mehreren Versionen gültig ist…aber nicht unbedingt Wirksamkeitsvoraussetzung.

Hallo Jil!

stimmt es, dass ein handschriftliches Testament nur dann
gültig ist wenn es von Zeugen unterschrieben wurde?

Handschriftlich und Unterschrift sowie Ort und Datum reichen.

Welche „Formasachen“ (z.B. Unterschrift, Datum etc.) sind bei
einem selbst verfassten handschriftlichen Testament zu
beachten?

Siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Testament

Als Laie auf fast allen Rechtsgebieten habe ich nur ein Gespür entwickelt, auf welchen Feldern hinterhältige Fußangeln lauern und man sich lieber vorher den Rat eines spezialisierten Rechtsanwalts einholt. Testamente gehören zu den mit Tretminen verseuchten Gebieten. Laß Dich also beraten.

Gruß
Wolfgang