Hallo!
Ich habe eine allgemeine Frage zum Thema „Gerechtigkeit“ bzw. „Vergleichbarkeit“.
Folgende Situation:
Ich mache eine Ausbildung zum Mediengestalter Bild und Ton. Die Ausbildung unterteilt sich in drei Hauptbereiche:
- Kamera (-technik)
- linearer/nonlinerarer Schnitt
- Ton
Eine besondere Gewichtung innerhalb dieser Gruppen gibt es nicht. Dass man später alles aber nichts richtig kann ist gleichermaßen ein Vorteil und ein Nachteil. Im späteren Berufsleben kommt es äüßerst selten bis gar nicht vor, dass man jeden Teilbereich abdeckt. Entweder man arbeitet als Kameraassistent oder als Cutter (das sind jedenfalls die häufigsten Werdegänge).
Nun sieht die Abschlussprüfung wie folgt aus:
Alle Azubis machen gemeinsam eine theoretische Prüfung in allen Bereichen.
Alle Azubis liefern jeweils einen Prüfungsfilm ab, für den sie insgesamt (Dreh und Schnitt) 18h Zeit haben.
jetzt mein Knackpunkt:
Es wird AUSGELOST in welchen der drei Hauptbereiche (s.o.) der jeweilige Azubi praktisch geprüft wird.
Da schießt mir unweigerlich folgendes Szenario durch den Kopf:
Zwei Azubis. Beide sind die absluten Profis im Schnitt. Könnten für große Filmproduktionsfirmen abrbeiten.
Im Bereich Kamera und Ton sind beide jedoch die größten Nullen. Können ein Mikro nicht von der Kamera unterscheiden.
Nun wird der eine in der Praktischen in Schnitt geprüft und der andere in Kamera/Ton. Welche Durchschnittsnote beide erwarten können ist zu erahnen.
Nun bewerben sich beide bei der selben Produktionsfirma als Cutter. Welche Bewerbung wird im Müll landen?
Ich denke ihr versteh was ich meine.
Für mich wäre es logisch und vor allem gerecht, würden alle in ALLEM geprüft werden (der Vergleichbarkeit zu liebe) oder man dürfte sein Teilbereich wählen.
Dass es so geht, zeigt Hamburg, dessen Azubis schon beim Abschlussfilm sagen dürfen, für welchen Teilbereich sie 18h Zeit haben möchten (18h für Schnitt oder 18h für Kamera).
Das Argument meiner Lehrer, es sei schließlich das Ausbildungsziel, dass wir in allen Teilen bewandert sein sollten und es daher kein Problem sein sollte, in welche Prüfung man müsse, zieht wegen meines erwähnten Beispiels nicht. So sehe ich das.
Gibt es hierfür schon eine vergleichbare Rechtssprechung? Ich bin kein frustrierter Azubi, der seine Prüfung verhauen hat. Hier spricht mein Sinn für Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt. Denn wir wissen alle, was ein Zeignis für eine Macht hat.
Danke fürs Durchlesen!
Gruß Mud
