Verträge handschriftlich unterschreiben?

Hallo,

müssen Verträge eigentlich handschriftlich unterschrieben werden, oder gilt auch eine eingedruckte Unterschrift?

Ich meine keine Bagatellvertraäge, sondern z. B. einen Kreditvertrag über einen sechstelligen Betrag, der für den Kreditgeber, eine Bank, nur eine eingedruckte Unterschrift enthält, der Kreditnehmer aber per Hand unterschreibt.

Könnte der Kreditnhmer, wenn er es sich anders überlegt hat, den Vertrag als nicht gültig bezeichnen und ist aus der Verpflichtung (sofern er das Geld noch nicht bekommen hat)?

Mit Grüßen
Peter

Hallo,

bis auf wenige Ausnahmen (Grundstückskaufvertrag z. B.) gilt für Verträge KEIN Formzwang.

Der Kredit über 3 Mio € kann dshlab theoretisch nur mündlich vereinbart werden. Man macht es aus Beweissicherungsgründen natürlich schriftlich. Aber der Vertrag wäre auch ohne Schriftform gültig.

Also kommt es erst recht nicht auf die Form der Unterschrift an…

Hallo,

bei den von dir genannten Verträgen handelt es sich wohl um einen so genannten Verbraucherdarlehensvertrag (§ 491 BGB). Dieser bedarf der Schriftform, also auch einer Unterschrift. Auf Seiten des Darlehensgebers kann aber auch eine automatisch erstellte Erklärung verwendet werden. Die näheren Einzelheiten findet man in § 492 BGB. Einfach mal durchlesen!

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__492.html

Gruß Holger