Hallo,
ich habe folgende Frage:
Person x hat von einem bekannten Bekleidungsvertrieb aus dem modernen und höherpreisigen Segment einen Gutschein über 50 € erhalten. Person x wundert sich, ist aber Kunde beim Versand und vermutet ein Lockangebot, denn für 50 € ist bei dem Versand fast nichts zu kaufen.
Auf diesem Gutschein steht, dass er entweder mit oder ohne Bestellung per Post an den Händler geschickt werden soll. Die Summe würde dann dem Kunden gutgeschrieben werden. Wenn der Kunde etwas bestellt, dann wird diese Summe von seiner Bestellung abgezogen. „Dieser Gutschein ist ein Jahr gültig“ steht auf dem Gutschein.
Person X bestellt zwei Tops à 49 €, sendet eines zurück (zu groß), behält eines und überweist dann 5,80 € Versandkosten (statt 6,80 €).
2 x 49 € = 98 €
- 50 € Gutschein
- 49 € zurückgesandtes Shirt
Person x erhält jetz eine Rechnung über 100 €, die sie nicht nachvollziehen kann und fällt aus allen Wolken.
Nachdem Person x dem Versandhandel die oben aufgeführte Rechnung vorrechnet, erhält sie folgende Antwort:
„Wir versenden Geschenkgutscheine, die aber natürlich genau wie Ware, von unseren Kunden bezahlt werden muß. Für diesen Gutschein ist jedoch keine Zahlung eingegangen. Somit ist immer noch ein Betrag von 50,00 Euro zur Zahlung offen.
Es handelt sich bei diesem Gutschein nicht um
ein Kundengeschenk. Wir hoffen auf Ihr Verständnis.“
Person x hat den Abschnitt des Geschenkgutscheines noch, auf dem der Text „Summe wird abgezogen … ein Jahr gültig“ steht. Versandhandel sieht das anders.
Person x weiß sehr genau, dass nirgendwo stand, dass dieser Gutschein bezahlt werden muß. Wo ist da auch der Sinn? Person x schenkt sich selber 50 €, die auf ihr Konto gutgeschrieben werden und die sie dann binnen einen Jahres verprassen kann ;o)
Person x glaubt, dass dies Irreführung ist.
Was sagen die Fachleute? An wen kann Person x sich wenden?
Hallo,
ich weiss zwar nicht, warum es nun schon auf Fragen ein Sternchen
gibt… aber egal!
Person x hat von einem bekannten Bekleidungsvertrieb aus dem
modernen und höherpreisigen Segment einen Gutschein über 50 €
erhalten.
Das ist zu schwammig: Hat es den Gutschein entgeltlich erworben, aus
einer Zeitung ausgeschnitten bzw. von Freunden geschenkt bekommen,
oder was?
…
„Wir versenden Geschenkgutscheine, die aber natürlich genau
wie Ware, von unseren Kunden bezahlt werden muß. Für diesen
Gutschein ist jedoch keine Zahlung eingegangen. …“
Deute ich jetzt mal so, dass hier XYZ Geschenkgutscheine versendet
als unverbindliches Angebot, diesen doch käuflich zu erwerben. Wenn
man dann die 50 Euro zahlt, kann man den Gutschein weiter
verschenken. Oder? Sieht zwar nicht sehr seriös aus, aber wenn es ein
„hochpreisiges“ Label war, dann kam doch sicherlich ein Brief zum
Gutschein dazu (mit näheren Erklärungen) bzw. wenn der Gutschein
massenhaft in Briefkästen lag, sollte man doch erkennen, dass hier
XYZ nicht einfach Geld in fremde Briefkästen legt, gel?
mfg vom
showbee
Räusper … also, um noch mal auf mein Anliegen zurückzukommen:
Der Versandhandel hat Person x kurz vor Ihrem Geburtstag einen Gutschein ohne Anmerkungen auf Rechnung o.ä. zugesendet. So etwas tun bestimmte sehr bekannte von Models umworbene Kosmetikdrogerien auch, wenn man dort Kunde ist. Hier fällt der Gutschein nur geringer aus, denn hier sind die Preise auch anders bzw. breiter positioniert. Bei x kann man sich für 50 € gerade mal einen Slip, eine Socke oder manchmal auch ein Top bestellen. Bei der bekannten Kosmetikdrogerie bekommt man für den 5 € Geburtstagsgutschein immerhin schon einen Markenlippenstift.
Also, Versandhandel x schickt Person y den Gutschein per Post als Werbemailing. Auf dem professionellen im Corporate Design gedruckten Gutschein steht:
Sehr geehrte Damen, sehr geehrter Herr,
es freut uns sehr, das sie gerade einen X Geschenkgutschein in den Händen halten. Damit haben Sie einmalig die völlig freie Wahl. Sie können den Gutschein ganz einfach einlösen, indem Sie ihn gemeinsam mit Ihrer nächsten Bestellung an uns zurücksenden.
Mit der Ware erhalten sie dann eine Rechnung über den vollständigen Bestellwert, von dem Sie einfach den Wert Ihres Gutscheines abziehen und lediglich den Restbetrag an uns überweisen. Sollte sich ein Guthabenbetrag zu Ihren Gunsten erweisen, werden wir diesen Ihrem Konto gutschreiben. Eine Auszahlung in bar ist leider nicht möglich. Der Gutschein ist ein Jahr lang gültig.
Viel Spass beim Einkaufen, Ihr X
GESCHENKGUTSCHEIN IM WERT VON 50 EURO von X
Um auf meine Frage zurückzukommen: Sehe ich das nun falsch oder ist das Irreführung, denn der Versandhandel will von der Person y den 50 € Gutschein bezahlt bekommen. Die Begründung steht im eröffneten Thread.
Herzlichen Dank!
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Um auf meine Frage zurückzukommen: Sehe ich das nun falsch
oder ist das Irreführung, denn der Versandhandel will von der
Person y den 50 € Gutschein bezahlt bekommen. Die Begründung
steht im eröffneten Thread
HI,
ja, sieht gemein aus! Aber im Ergebnis wird man da nix machen können außer mal zur Verbraucherzentrale zu stiefeln. Ggf. sind die ja an den Machenschaften interessiert.
Mfg vom
showbee
Hallo Anna,
also gerade in dem weiter unten stehenden Begleitschreiben wird ja eindeutig geschrieben, das X Rechnungsbetrag - Gutscheinbetrag überweisen soll. Vielleicht würde ich als erstes versuchen, das Ganze nochmal mit dem Unternehmen selber schriftlich zu klären (da hast du dann immerhin was in der Hand) und auf ein Versehen zu hoffen. Gerade in dem beschriebenen Preissegment würde mich ein so unsauberes Vorgehen wundern. Alternativ könntest du die Sachen natürlich zurückgeben (wenn innerhalb der Frist).
Wenn das alles nix hilft, ist sicherlich der Weg zur Verbraucherzentrale ein guter Schritt, je nach Streitlust und -budget könnte man auch gleich zum Anwalt dackeln.
Viel Erfolg,
Daniel
Hallo,
ja, y hat dem Versandhandel noch einmal eine nette Email geschrieben und bitte um Erläuterung, woher y hätte wissen sollen, dass er sich hier gerade kostenpflichtig selber beschenkt und wenn er sein an sich gerichtetes Geschenk nicht binnen 12 Monaten einlöst, sich auch gekonnt ins eigene Fleisch schneidet.
Y bittet den Handel um Erklärung, wo das Begleitschreiben zur Erläuterung dieses Gutscheines abgeblieben ist und warum y erst nach 4 Wochen eine Rechnung über diesen Gutschein erhält. Immerhin hätte diese Rechnung auf auf der ersten Rechnung vermerkt sein können. Dann wäre y eventuell etwas aufgefallen. Jetzt sind 4 Wochen rum :o(
Y hat auch geschrieben, dass er keine Lust auf ein Inkassobüro hat und natürlich die Summe überweist, wenn x das tatsächlich fordert. Y sieht in jedem Fall von Folgekäufen ab.
Y hat jedoch nicht geschrieben, dass er diesen Fall GANZ GROSS bei der Verbraucherzentrale aufhängen wird!
;o)
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Hi,
Y hat jedoch nicht geschrieben, dass er diesen Fall
bei der Verbraucherzentrale aufhängen wird!
wobei gerade der Hinweis, man werde sich dort mal erkundigen, ob das Vorgehen der Firma so in Ordnung ist manchmal wahre Wunder bewirken kann.
Grüße,
Sue