Geht das ?

Moin moin,

stellt euch vor da sind zwei menschen geschieden. finden einen neuen partner. leben jetzt in wilder ehe zusammen. und hoffen für immer. beide haben kinder. setzen die beiden sich gegenseitig als erbe ein - können die kinder widersprechen? das eigentum des eigenen erzeugers vordern ? ich meine nur mal ganz hypothetisch - die sind ja nicht verheiratet leben nur zusammen. oder könnte man die kinder ganz enterben.?
halt mal so ne frage.
sm

Hallo,

stellt euch vor da sind zwei menschen geschieden.
finden einen neuen partner. leben jetzt in wilder ehe
zusammen. und hoffen für immer. beide haben kinder. setzen die
beiden sich gegenseitig als erbe ein - können die kinder
widersprechen? das eigentum des eigenen erzeugers vordern ?
ich meine nur mal ganz hypothetisch - die sind ja nicht
verheiratet leben nur zusammen. oder könnte man die kinder
ganz enterben.?
halt mal so ne frage.

Vorab: Auch „halt mal so ne frage“ kann man so formulieren, dass man die Frage lesen und auf Anhieb verstehen kann.

Selbstverständlich kann man grundsätzlich testieren wie und zu wessen Gunsten man will. Die Grenze gegenüber leiblichen Kindern stellt allerdings das Pflichtteilsrecht dar. D.h. wenn die Kinder nicht damit einverstanden sind, dass sie nichts bekommen, dann können sie im Erbfall ihren Pflichtteil fordern, der die Hälfte des gesetzlichen Erbteils in Geld beträgt.

Steuerlich ist es allerdings u.U. ziemlicher Unfug den nichtehelichen Lebensgefährten als Alleinerben einzusetzen. Bei einem Freibetrag von nur € 5.300,-- und dann mindestens 17% Erbschaftsteuer ist auf dem Wege schon manches Vermögen vernichtet worden. Aber gute Beratung ist ja einfach sooooo teuer und kann man sich ja einfach nicht leisten (der Spruch kam gerade letzte Woche wieder von Mandantschaft, die ein knappes Millionenvermögen genau so vorhatte zu vernichten - und nein, es hat keinen Armenrabatt auf meine üblichen Sätze gegeben)

Gruß vom Wiz

Hallo,

…das hört sich ja schon mal gut an !
Danke.
sm

Gruß vom Wiz