Diebstahl - Sache wird verändert aufgefunden

Hallo!

Folgendes Szenario:
A wird sein zweirädriges Fahrzeug gestohlen. Lange Zeit passiert nichts. Auf einmal „läuft“ es ihm über den Weg, allerdings optisch verändert, lediglich Rahmen-Nr u Motor sind unverändert. Der Motor ist auch der Grund des Wiedererkennens. Hat A nun Anspruch auf das komplette Zweirad oder nur auf den Rahmen mit Motor?

Gruss

Mutschy

Hallo,

der Eigentümer hat einen Herausgabeanspruch auf sein Eigentum wie es
ist. Ausnahme: durch die Veränderung kam es zu einer Zustandsänderung,
was hier wohl nicht vorliegen wird (bspw. auch lahmen Mopped wird ne
Rennmaschine mit Seitenwagen). Insoweit wird eine Herausgabe „wie es
ist“ durchgehen.

Eine andere Frage ist, wer hier das Kfz „umgebastelt“ hat und ob
derjenige ggf. Ersatzansprüche geltend machen kann (sog.
Verwendungsersatz). Dazu müsste man aber wissen, wie der jetzige
Besitzer an die Sache kam.

Mfg vom

showbee

Hallo,

der Eigentümer hat einen Herausgabeanspruch auf sein Eigentum
wie es
ist. Ausnahme: durch die Veränderung kam es zu einer
Zustandsänderung,
was hier wohl nicht vorliegen wird (bspw. auch lahmen Mopped
wird ne
Rennmaschine mit Seitenwagen). Insoweit wird eine Herausgabe
„wie es
ist“ durchgehen.

Das is schonmal gut zu wissen.

Eine andere Frage ist, wer hier das Kfz „umgebastelt“ hat und
ob derjenige ggf. Ersatzansprüche geltend machen kann (sog.
Verwendungsersatz). Dazu müsste man aber wissen, wie der
jetzige Besitzer an die Sache kam.

Szenario 1:
Der aktuelle Besitzer kam über ein Auktionshaus im Internet an die Sache, da der Dieb das Fahrzeug umlackiert u ohne Papiere veräussert hat.
Szenario 2:
Der aktuelle Besitzer hat das Fahrzeug zum „selberfahren“ gestohlen u nur umlackiert.

Wie gehts jetz weiter?

Mfg vom

showbee

Gruss

Mutschy

Hallo,

Szenario 1:
Der aktuelle Besitzer kam über ein Auktionshaus im Internet an
die Sache, da der Dieb das Fahrzeug umlackiert u ohne Papiere
veräussert hat.

der „Erwerber“ war beim Erwerb des Kfz nicht in gutem Glauben, weil
er nicht den Kfz-Brief einblickte. Also haftet er für den Schaden an
dem Kfz in vollem Umfang (der bei ihm eintrat). Ein
Verwendungsanspruch dürfte dann wegfallen, wenn der Eigentümer mit
den „Umbauten“ nicht einverstanden ist und es auch nicht in seinem
Willen war (Umbau normale Maschine in „Streetfighter“ etc.). Er kann
nicht geltend machen, dass er Summe X an den Verkäufer bezahlt hat.
Das ist keine Verwendung auf die Sache!

Szenario 2:
Der aktuelle Besitzer hat das Fahrzeug zum „selberfahren“
gestohlen u nur umlackiert.

Der Dieb haftet nach Deliktsrecht für sämtliche Schäden etc., ein
Verwendungsanspruch fällt von Anfang an aus.

Insoweit gleichen sich beide Varianten, nur bei 1. bedarf es besserer
Argumentation. Bei Variante 1 sollte ein Rechtsanwalt hinzugezogen
werden, der gegen den Besitzer und den Veräußerer vorgeht. Bei
Variante 2 zusätzlich die Polizei/Staatsanwaltschaft informieren.

Mfg vom

showbee

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