Luxemburg

Von: , Frage gestellt am Di, 16. Jan 2007

Ich habe gehört, um in Luxemburg als deutscher Handwerksbetrieb eine Dienstleistung erbringen zu dürfen, braucht man eine Handelsermächtigung.

Wenn dem so sein sollte, ist die Handelsermächtigung auch bei einer reinen Vermietung erforderlich? (Z.B. Eine Baumaschine von Deutschland nach Luxemburg)

Viele Grüße
Heiner

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 38 Minuten 0 hilfreich
    Re: Luxemburg

    Ich habe gehört, um in Luxemburg als deutscher
    Handwerksbetrieb eine Dienstleistung erbringen zu dürfen,
    braucht man eine Handelsermächtigung.

    Wenn dem so sein sollte, ist die Handelsermächtigung auch bei
    einer reinen Vermietung erforderlich? (Z.B. Eine Baumaschine
    von Deutschland nach Luxemburg)
    Hallo Heiner,

    Auskunft erteilt das Finanzamt in Luxemburg:
    Service d'imposition - Section des sociétés
    18, rue du Fort Wedell, Luxembourg
    postal address L-2982 Luxembourg
    tel +352.40.800-1
    fax +352.40.800-3100

    oder die
    Chambre des métiers (Handwerkskammer):
    http://www.chambre-des-metiers.lu/pls/CDM/GetRub?lng...
    Chambre des Métiers du Grand-Duché de Luxembourg
    2, Circuit de la Foire Internationale
    Luxembourg-Kirchberg
    BP 1604 · L-1016 Luxembourg
    Centrale téléphonique: +352 42 67 67 -1
    Fax: +352 42 67 87
    [E-Mail-Adresse entfernt]

    Gruß
    Sticky

  2. Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
    Re: Luxemburg

    Hi Heiner,
    wenn Stickies Adressenpool keine Klarheit bringt.

    Sieh es doch mal anders.
    Der Vertrag wird in D geschlossen. Die Leistung wird ab Haustür D erbracht. Die Miete beginnt ab Übergabe an Mieter vor der Haustür.

    Wenn ich ein Auto in D miete und nach LUX fahre, gelten auch die LUX-Gesetze nicht.

    Was den Transport betrifft:
    Der transport sollte einfach durch eine Lux-Firma erfolgen. Die sind oft billiger als D-Firmen und brauchen keinen extra Papierkrams.

    Wieso also mit Gesetzen anderer Länder belasten, wenn man die Anwendung vielleicht umgehen kann ?
    Wenn der transport natürlich sehr teuer ist oder eine dauerhafte Geschäftsbeziehung vorliegt, solte man die Mühen doch in Kauf nehmen.
    meine ICH
    Gruß
    BJ [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Luxemburg

      Wenn ich ein Auto in D miete und nach LUX fahre, gelten auch
      die LUX-Gesetze nicht.
      Hallo,

      Dann mußt du aber gewaltig aufpassen, vor allem was die Höchstgeschwindigkeiten auf Landstraßen und Autobahnen angeht, um nur ein Beispiel zu nennen *g*

      Gruß
      Sticky

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